DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Das Berufsbild des Finanzverwaltungsbeamten und
Steuerverwaltungsbeamten und die Versicherungen

Im Öffentlichen Dienst sind Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut und jonglieren täglich mit Zahlen. Die Tätigkeiten umfassen neben Steuererklärungen und Abrechnungen auch den Kontakt zu Kunden per Telefon oder persönlich. Der Berufszweig des Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten hat einen hohen Anspruch an Ihre Versicherungsleistungen.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln möchten Ihnen nachfolgend das Berufsbild der Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte näher bringen und Ihnen aufzeigen, welche Versicherungen besonders wichtig sind und das unabhängig von den Laufbahnen im mittleren, gehobenen oder höheren Dienst.

Vielseitiger Einsatz für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte sind meist in der Steuerverwaltung. Zu nennen wäre hier das Finanzamt aber auch die Finanzministerien und Oberfinanzdirektionen. Ebenso bietet sich als Arbeitsplatz auch das Bundeszentralamt für Steuern an. Der Arbeitsplatz ist für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte nicht frei wählbar, sondern entscheidet sich nach Bedarf. 

Darüber hinaus ist der Außendienst für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte besonders attraktiv. Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter bearbeiten in Ihrem Berufsalltag Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer und beziffern diese. Daher ist eine Grundvoraussetzung für angehende Bewerber ein hohes Maß an mathematischem Verständnis. Darüber hinaus müssen Sie mit Software und Buchführungsprogrammen umgehen können. 

Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter lernen innerhalb der Ausbildung ganz unabhängig der Laufbahn, für die Sie sich eignen, alle wichtigen Richtlinien und Gesetze. Im Innendienst arbeiten Sie als Sachbearbeiter oder treiben in Vollstreckungsstellen Forderungen des Finanzamts ein. Im Außendienst prüfen Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter innerhalb von Betrieben Buchführungsunterlagen und ermitteln die Lohnsteuer, die gezahlt wurde. 

Sie sehen selbst, das Berufsbild von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten ist facettenreich und Sie tragen bei vielen Aufgaben eine hohe Verantwortung. Zudem haben Sie bei Eignung besonders gute Aufstiegschancen und profitieren von der Fürsorge Ihres Dienstherrn. Dennoch benötigen Sie spezielle Versicherungen. Gerne informieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Sie dazu umfassend.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Entscheiden Sie sich für die Laufbahn des Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten im mittleren Dienst, benötigen Sie folgenden Voraussetzungen, um eine Ausbildung beginnen zu können:

  • Realschulabschluss (Mittlere Reife)
  • Eventuell auch einen Hauptschulabschluss im Verbund mit einer förderlichen Berufsausbildung
  • Einwandfreier Leumund
  • Keine Vorstrafen
  • Bekenntnis zur Verfassung der Bundesrepublik
  • Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger

Ebenso müssen Sie zunächst einen Test bestehen, bevor Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter auf Widerruf eingestellt werden können. Die Ausbildung nennt sich Ausbildung zum Beamten-Steuerverwaltung. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen sind besonders spannend.

Sie als angehender Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter erlernen den Umgang mit Steuererklärungen, Gesetzestexten und Verwaltungsvorschriften. Neben guten Deutschkenntnissen sollten Sie Interesse an der Mathematik mitbringen. Zudem ist ein aufgeschlossenes und freundliches Wesen von Vorteil, denn der Kundenkontakt wird Sie ebenso täglich begleiten.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Möchten Sie die Laufbahn als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst ins Auge fassen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abitur
  • oder Fachhochschulreife
  • oder anderer gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Deutsche Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürger
  • Leumund muss einwandfrei sein
  • keine Vorstrafen
  • sehr gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik

Vor dem eigentlichen Ausbildungsbeginn erwartet Sie auch hier ein strenges Auswahlverfahren, sodass es nicht jeder Bewerber schafft zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten auf Widerruf ernannt zu werden. Doch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln möchten Sie dazu ermutigen es mit der entsprechenden Eignung zu versuchen. Die Karriereaussichten mit Führungsverantwortung sind besonders gut und der Verdienst bereits von Beginn an attraktiv.

Die große Verantwortung bringt es mit sich, dass Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst auch einen erhöhten Versicherungsbedarf haben. Gerne informieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Sie dazu genauer. Beachten sollten Sie auch, dass die Altersgrenze für eine Ausbildung auf 32 Jahre festgesetzt wurde. Diese kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Menschen mit Handicap und gleichwertiger Qualifikation können sich als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter bis zum 40. Lebensjahr bewerben.

Die wichtigsten Versicherungen für
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter begleitet immer das Risiko einen finanziellen Schaden für Dritte auszulösen. Ein ungewollter Fehler kann ganz schnell zu Schadensersatzansprüchen führen und der Dienstherr nimmt Sie in Regress. Gefeit sind Sie davor nicht, denn selbst bei gewissenhafter Arbeit können Fehler, wie nachfolgende Beispiel zeigen, nicht gänzlich vermieden werden:

  • falsche Berechnungen zum Nachteil des Kunden
  • Verspätung bzw. Nichteinhaltung von Fristen

In dem Fall hilft Ihnen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln. So sind Sie, egal in welcher Laufbahn oder Karrierestufe, bestens vor finanziellen Folgen bei Fehlverhalten abgesichert. 

Die Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln:

  • Prüfung und Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Schnelle Hilfe und finanzielle Unterstützung im Ernstfall
  • Attraktive Konditionen und Unterstützung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln 

Krankenversicherung für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter können in den meisten Fällen frei entscheiden, ob Sie in eine gesetzliche oder private Krankenkasse eintreten. Bedenken Sie jedoch, dass Sie die Beihilfe Ihres Dienstherrn nur in Anspruch nehmen können, wenn Sie die Restkosten privat absichern.

Mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln profitieren Sie zudem von folgenden Vorteilen:

  • erstklassige Tarife mit individuellen Konditionen und Modalitäten
  • Einsparungen im Beitragssatz
  • Festlegen des Selbstbehaltes
  • Definition des gewünschten Leistungsspektrums
  • umfassenden Leistungen wie Krankentagegeld, Chefarztbetreuung und Einzelbettzimmer
  • bessere medizinischen Behandlungen
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln als zuverlässiger Partner für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Dienstanfänger-Police für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Vor allem zu Beginn Ihrer Karriere als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter werden Sie sich kaum mit dem Gedanken an eine Dienstunfähigkeit befassen. Doch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln möchten Sie darauf hinweisen, dass hier ein großes Risiko verborgen liegt, das Sie im Ernstfall schnell vor finanzielle Herausforderungen stellt. Stellen Sie sich vor, Sie verletzen sich in der Freizeit oder Sie erkranken und können Ihren Beruf als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter nicht mehr ausüben.

Der Dienstherr wird Sie aus dem Dienst entlassen und Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter auf Widerruf oder Probe haben noch keinen Anspruch auf eine Frühpension. Dieser besteht erst ab der Verbeamtung auf Lebenszeit. Hier erhalten Sie 1.400 € vom Dienstherrn. Daher raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Ihnen eine Dienstanfänger-Police abzuschließen.

Diese weiteren Vorteile werden Sie überzeugen:

  • Rentenzahlungen im absoluten Ernstfall
  • sichere Vorsorge
  • Übernahme der Konditionen beim Status Beamter auf Lebenszeit
  • flexible Tarife für die unterschiedlichen Laufbahnen

Haftpflichtversicherung für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Sicher verfügen Sie über eine private Haftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Sach- und Personenschäden in der Freizeit. Doch wie sieht es im Berufsleben aus? Ergibt sich in Ihrer Tätigkeit ein Schaden und es werden Forderungen gestellt, nimmt Sie der Dienstherr in Regress und Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter stehen vor einer großen Herausforderung. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sind Sie vor solchen Situationen bestens abgesichert.

Genießen Sie zudem die weiteren Vorteile:

  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Hilfe auch bei Anwaltskosten und Gerichtskosten
  • perfekter Schutz gegenüber Ihrer beruflichen Haftung
  • attraktive Konditionen und hohe Risikosummen
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite

Weitere Versicherungen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Bedenken Sie immer, dass Sie schneller als gedacht mit einer Dienstunfähigkeit konfrontiert sind. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter adäquat vor den Folgen ab und Sie erhalten eine monatliche Rentenzahlung. Denken Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter ebenso an eine Unfallversicherung, die im Ernstfall viele Kosten übernimmt.

Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erleichtert Ihnen den späteren Wechsel in die PKV. Wichtig wäre für Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter eine Rechtsschutzversicherung, die Sie vor finanziellen Kosten schützt, die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten entstehen.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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