Vergleich der GKV zu der PKV
Als Beamter befinden Sie sich bereits während des Vorbereitungsdienstes in einem besonderen sog. öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses spezielle Dienstverhältnis wird geprägt durch gegenseitige Rechte sowie Pflichten. Dabei stellt die Krankenfürsorgepflicht durch den Dienstherrn eine der wichtigsten Pflichten gegenüber Ihnen als Beamten dar. Der Dienstherr kommt dieser Pflicht in Form sog. Heilfürsorge oder Beihilfe nach. Im Rahmen der Beihilfe werden erstattungsfähige Kosten durch den Dienstherrn lediglich teilweise übernommen.
Anders hingegen verhält es sich bei Heilfürsorge, bei der der Dienstherr Gesundheitskosten vollumfänglich übernimmt. Gerade in früheren Zeiten bestand die Möglichkeit, dass beihilfeberechtigte Beamte in finanzielle Engpässe geraten, da durch Beihilfe nur ein Teil erstattungsfähiger Gesundheitskosten abgedeckt wurden und diese keine adäquate Absicherung im Falle langwieriger und/oder schwerwiegender Erkrankung besaßen. Daher gilt seit dem 1.Januar 2019 Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung, um gerade Beamte vor enormen finanziellen Belastungen verbleibender Gesundheitskosten zu schützen.
Dieser Pflicht kann durch Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nachgekommen werden, wobei diese beiden Versicherungssysteme grundverschieden sind. Der Gesetzgeber gewährt Beamten hierbei Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher sowie privater Krankenversicherung. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungssystems und helfen Ihnen, entsprechende Vergleiche vorzunehmen. So ist gewährleistet, dass Sie die zu Ihnen passende Versicherung finden können.
Beamte und die gesetzliche Krankenversicherung
Für Beamte besteht, im Gegensatz zu Angestellten, die eine entsprechende Einkommensgrenze nicht überschreiten, keine Pflicht, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Als Verwaltungsbeamter haben Sie generell Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher sowie privater Krankenversicherung und das ohne spezielle Bedingungen. Allerdings sollten Sie sich als Beamter der Konklusionen einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung durchaus bewusst sein. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung verlieren Sie als Beamter den bestehenden Beihilfe-Anspruch durch Ihren Dienstherrn.
Ihre Krankenversicherung übernimmt entstehende Gesundheitskosten, wobei Sie, anders als „normale“ Arbeitnehmer, auf die durch Ihren Dienstherrn sonst gewährte Unterstützung verzichten müssen, soweit es die Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge angeht. Prinzipiell wird im Angestelltenverhältnis die Hälfte des Versicherungsbeitrages durch den Arbeitgeber und die andere Hälfte durch den Arbeitnehmer übernommen. Da dies in einem Beamtenverhältnis für Dienstherrn jedoch nicht gilt, bedeutet dies, dass der Beamte, welcher Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, die Versicherungsbeiträge in Höhe von ca. 15% seines Monatsgehalts vollständig selbst tragen muss.
Aufgrund dieser scheinbaren Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung erscheint ein Wechsel in die private Krankenversicherung absolut ansprechend. Beamte, die einen solchen Wechsel anstreben, sollten sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass ein Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht leicht rückgängig gemacht werden kann. Ist man erst einmal in der privaten Krankenversicherung Mitglied, kann ein neuerlicher Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung mit großen Problemen behaftet oder sogar unmöglich sein. Jedoch hat eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung auch Vorteile.
Denn selbst nach Dienstentlassung besteht in der privaten Krankenversicherung für Sie eine passende Absicherung. Selbst im Falle, dass Ihnen die Beitragszahlung aus eigener Tasche nicht mehr möglich ist und Sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, werden Sie bspw. durch das Jobcenter unterstützt, welches sodann Ihre Versicherungsbeiträge übernimmt. Daher sollten Sie sich keine allzu großen Gedanken machen und die Risiken eines Wechsels nicht zu enorm einschätzen. Beim Vergleich der Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen zu privaten Krankenversicherungen werden die größten Unterschiede deutlich.
Der Leistungsumfang gesetzlicher Krankenversicherungen ist recht identisch, da dieser vom Gesetzgeber größtenteils vorgegeben ist. Daher wird von Ihnen als Mitglied gesetzlicher Krankenversicherungen enorme Kompromissbereitschaft eingefordert. Denn in gesetzlichen Krankenversicherungen müssen Sie sich mit den dort gebotenen Leistungen zufriedengeben, da eine Ausrichtung der Leistungen an Ihre individuellen Bedürfnisse nicht gegeben ist. Weitere Leistungen, die Sie eventuell benötigen, oder die für Sie von Interesse sind, sind nicht möglich.
Die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz an Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche anzupassen, besteht als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung lediglich darin, sog. private Zusatzversicherungen abzuschließen. Gerade im Bereich der Zahnvorsorge oder Homöopathie o.ä. bieten private Zusatzversicherungen adäquate und umfangreiche Leistungserweiterungen. Hierzu beraten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Sie gerne ausführlicher.
Beamte und die private Krankenversicherung
Da eine beihilfekonforme private Krankenversicherung einige gravierende Vorteile bietet, entscheidet sich der überwiegende Teil der Beamten für die private Krankenversicherung. Begründungen für eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung sind vielfältig. Der wohl relevanteste Grund einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung dürfte wohl im sodann bestehenden Beihilfeanspruch begründet sein. Dieser Anspruch besteht bei gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Doch gerade dieser Beihilfeanspruch stellt ein Alleinstellungsmerkmal der Beamten dar.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen der Gesundheitskosten werden im Wege der Beihilfe durch den Dienstherrn übernommen, worum viele Arbeitnehmer Beamte beneiden. Alleinstehenden Beamten steht prinzipiell Beihilfe in Höhe von 50% zu. Diese erhöht sich auf 70%, sollte ein Kind vorhanden sein. Ein Beihilfesatz von 80% steht den Kindern von Beamten zu. Sollten Beamte in den Ruhestand versetzt werden, bleiben diese beihilfeberechtigt und erhalten Beihilfe in Höhe von 70%, sofern diese Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind. Die nicht durch Beihilfe abgedeckten Kosten können Sie bei der privaten Krankenversicherung einreichen und anfordern.
Als Beamter und Mitglied einer privaten Krankenversicherung müssen Sie Ihre Gesundheitskosten zunächst verauslagen. Konkret bedeutet dies, dass Sie nach Ihrem Arztbesuch von diesem eine Rechnung erhalten, diese ausgleichen und sodann die entsprechenden Belege sowie Rechnungen bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle sowie Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Sodann werden Ihnen die erstattungsfähigen Kosten zurückerstattet. Wohingegen bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Abrechnung der Gesundheitskosten unmittelbar zwischen Arzt und Ihrer Krankenversicherung direkt verläuft.
Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln beraten Sie gerne ausführlich. Diese erläutern Ihnen, wie Gesundheitskosten ersetzt werden können. Gerne stellt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Ihnen vor Ort detailliert die umfangreichen Leistungen der kostengünstigen beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV vor. Die Versicherungsbeiträge der privaten Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung werden völlig unterschiedlich berechnet.
Der Monatsbeitrag gesetzlicher Krankenversicherungen wird generell pauschal anhand Ihres Monatseinkommens berechnet. Dabei ist es völlig unrelevant, welche Leistungen Sie benötigen, oder nicht. Anders hingegen verhält es sich bei privaten Krankenversicherungen. Hier wird der Beitrag individuell anhand diverser Kriterien berechnet. Der Beitrag wird u.a. anhand Ihres Eintrittsalters, Gesundheitszustandes, dem von Ihnen gewählten Leistungsumfang sowie Ihrer Dienstart berechnet. Speziell die sehr umfangreichen Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind sehr überzeugend und ansprechend.
Die Aufnahme individueller und attraktiver Leistungen in Ihren eigenen Leistungskatalog ist teilweise sogar ohne Zusatzversicherung möglich. Spezielle Leistungen wie Betreuung durch einen Chefarzt, Wahl eines Einbettzimmers oder Krankentagegeld sind nur einige mögliche Beispiele. Allerdings bestehen auch ohne weitere Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag prinzipielle Vorteile. Als privat Versicherter werden Sie bspw. bei der Terminvergabe von Arztterminen bevorzugt behandelt oder profitieren von verkürzten Wartezeiten in Arztpraxen. Ebenso besteht die Möglichkeit ärztlicher Behandlungen auch über den ärztlichen Honorarsatz hinaus.
Beihilfe und deren Beantragung
Als Beamter steht Ihnen Beihilfe zu. Diese müssen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle mit entsprechendem Formular beantragen. Um diese zu erhalten, müssen Sie entsprechende beihilfefähige Rechnungen mit entsprechenden Belegen bei Ihrer Beihilfestelle einreichen, wobei selbstredend nur diejenigen Kosten erstattet werden, die tatsächlich erstattungsfähig sind. Nur, wenn ein behandelnder Arzt die Behandlung als notwendig ansieht, sind Kosten auch erstattungsfähig und werden von der Beihilfe erstattet.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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