Kommunalverwaltungsbeamte
Laut Verfassung haben die Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln, also das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Grundlage bilden die geltenden Gesetze von Bund und Ländern. Gemeinden müssen alle Aufgaben wahrnehmen, die nicht unter die Zuständigkeit der Länder oder des Bundes fallen. Die Kommunalverwaltung stellt demzufolge die unterste Verwaltungsebene der öffentlichen Verwaltung Deutschlands dar. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebung für die Kommunalverwaltung wieder bei den Bundesländern.
Die Kommunen sind Teil der vollziehenden Gewalt des jeweiligen Landes. Die Besoldung, Versorgung und Laufbahnvorschriften von Kommunalverwaltungsbeamten werden durch das jeweilige Landesrecht geregelt. Bundesweit gibt es über 13.000 Kommunen. Deren Verwaltung unterteilt sich in der Regel nach Aufgabengruppen in die Bereiche:
- Allgemeine Verwaltung
- Finanzen
- Recht, Sicherheit und Ordnung
- Schule und Kultur
- Soziales, Jugend und Gesundheit
- Bauwesen
- Öffentliche Einrichtungen
- Wirtschaft und Verkehr
Viele der Entscheidungen, die die Kommunalverwaltungen vollziehen, werden durch ein von den Bürgern gewähltes Kollegialorgan getroffen – der Gemeindevertretung. Basierend auf dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung kann jede Kommune ihr Personal eigenverantwortlich auswählen, anstellen, befördern und entlassen. An der Spitze der hierarchisch aufgebauten Verwaltung steht der direkt von den Einwohnern gewählte Bürgermeister. Neben den Kommunalverwaltungsbeamten werden in der Verwaltung noch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes tätig, für die der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt.
Aufgaben von Kommunalverwaltungsbeamten
Kommunalverwaltungsbeamte decken mit ihren Dienstleistungen fast alle Lebensbereiche der Bürger ab. Sie kümmern sich unter anderem um An- und Ummeldungen des Wohnortes, stellen Anwohnerparkausweise, Meldebestätigungen und Lebensbescheinigungen aus und erteilen als erster Ansprechpartner Auskünfte zu behördlichen Anliegen. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind Kommunalverwaltungsbeamte für den Zahlungsverkehr verantwortlich oder wirken an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit. Sie stellen Bescheide und Urkunden aus, kümmern sich um den Schriftverkehr und die Ablage von Dokumenten.
Kommunalverwaltungsbeamte werden bei Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen tätig. Zum Beispiel in der Verwaltung von:
- Feuerwehr
- Bürgerdiensten
- Öffentlichem Nahverkehr
- Standesämtern
- Jugendämtern
- Bibliotheken und Archiven
- Theater, Orchester, Museen
Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Kommunalverwaltungsbeamten:
Meist stehen die Beamten in unmittelbarem Kontakt zu den Bürgern. Kontaktfreude, Einfühlungsvermögen, Geduld, sicheres, freundliches Auftreten und Engagement sowie die Bereitschaft zur Teamarbeit und Interesse an rechtlichen Zusammenhängen sind einige grundsätzliche Eigenschaften, die Sie als zukünftiger Kommunalverwaltungsbeamter mitbringen sollten. Eine gute Menschenkenntnis, eigenständige Arbeitsweise, gute Organisation und logisches Denkvermögen runden Ihr Profil ab. Erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, müssen Sie noch ein Auswahlverfahren, bei dem unter anderem Kenntnisse in der deutschen Sprache, im Allgemeinwissen und das logische Denkvermögen getestet werden, erfolgreich absolvieren.
Kommunalverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Für die Ausbildung zum Kommunalverwaltungsbeamten im mittleren Dienst benötigen Sie einen mittleren Bildungsabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Ausbildung, d.h. der Vorbereitungsdienst, dauert 24 Monate, in denen sich theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte abwechseln. Theoretische Kenntnisse erwerben Sie an Verwaltungsschulen. Während der praktischen Ausbildung lernen Sie die verschiedenen Abteilungen von Kommunalverwaltungen, zum Beispiel die Kämmerei, das Standes- oder das Einwohnermeldeamt kennen.
Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Besitzen Sie die Hoch- beziehungsweise Fachhochschulreife können Sie sich für eine Ausbildung im gehobenen Dienst bewerben. Die Ausbildung erfolgt in Form eines 3-jährigen dualen Studiums an Verwaltungsfachhochschulen. Die berufspraktische Ausbildung findet direkt vor Ort in den Kommunalverwaltungen statt.
Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst beschäftigen sich mit Anträgen, Ein- oder Widersprüchen und Beschwerden. Sie klären Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest, berechnen Gebühren, überwachen Fristen oder kümmern sich um Personalangelegenheiten. Kommunalverwaltungsbeamte können auch in der Gewerbeaufsicht eingesetzt werden, wo Sie Unternehmen eine Gewerbeerlaubnis erteilen oder entziehen und beispielsweise Handwerks- und Kleinbetriebe sowie Baustellen besichtigen und kontrollieren, Bauanträge prüfen, genehmigen oder ablehnen.
Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst arbeiten auf Sachbearbeiter-Ebene, können aber auch Leitungs- und Führungsfunktionen wahrnehmen, zum Beispiel als Amts- oder Abteilungsleiter. Sie arbeiten weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich.
Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten von Kommunalverwaltungsbeamten
Als Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn, eine Erstattung der tatsächlich bei Krankheit entstanden Kosten. Beihilfebemessungssätze von Bund und den meisten Bundesländern:
- 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % Beamte mit mehreren Kindern
- 70 % für beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % Beamte im Ruhestand
- 80 % für beihilfeberechtigte Kinder oder Waisen
Voraussetzung ist, dass Sie die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Eine Absicherung von Teilkosten ist nur mit einer privaten Krankenversicherung möglich. Die Leistungspakete der privaten Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sind genau und individuell auf den jeweiligen Beihilfebedarf zugeschnitten. Mit Vision B versichern Sie nur die Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Sie profitieren von einer besonders kostengünstigen Krankenversicherung mit umfangreichen Leistungen. Neben der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung für alle Bürger Deutschlands eine Pflichtversicherung.
Pflegepflichtversicherung von Kommunalverwaltungsbeamten
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen decken nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Eine Kostendeckung war von vornherein nicht das Ziel der Versicherung. Eine Komplettabsicherung würde die ohnehin hohen Lohnnebenkosten weiter in die Höhe treiben. Im Pflegefall muss ein Großteil der Kosten, beispielsweise für einen ambulanten Pflegedienst oder die stationäre Pflege, vom Pflegebedürftigen selbst oder den Angehörigen aufgebracht werden.
Gegen die hohen Kosten können Sie sich mit einer privaten Zusatzversicherung, beispielsweise der Pflegezusatzversicherung Vario der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln, perfekt absichern. Je nach gewähltem Tarif zahlt Ihnen die DBV im Pflegefall monatlich bis zu € 1.900 damit Sie sich die Pflege leisten können, die Sie sich wünschen.
Dienstunfähigkeit – ein von Kommunalverwaltungsbeamten oft unterschätztes Risiko
Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit nicht in der Lage, Ihren Dienst wie gewohnt zu verrichten, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Kommunalverwaltungsbeamte in der Ausbildung, in der Probezeit und junge Beamte in den ersten 5 Dienstjahren können in der Regel noch nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Beamte auf Lebenszeit, die mehr als 5 Jahre ihren Dienst geleistet haben, können mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Die Höhe des Ruhegehaltes richtet sich nach den ruhegehaltsfähigen Dienstjahren und den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Der Höchstsatz des Ruhegehaltes liegt bei 71,75 % der letzten Bezüge. Dieser Wert wird nach 40 Dienstjahren erreicht. Finanziellen Schutz bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln. Eine Rente von bis zu € 2.000 pro Monat kann bereits von Anwärtern vereinbart werden.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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