DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Sozialversicherungsbeamte

Sozialversicherungsbeamte

Deutschland besitzt ein sehr gutes und effizientes Sozialversicherungssystem. Die Grundlagen der heutigen Sozialversicherung legte Reichskanzler Otto von Bismarck, der dafür sorgte, dass 1883 die Krankenversicherung als Pflichtversicherung auf nationaler Ebene für Arbeiter mit geringem Einkommen eingeführt wurde. Landflucht, Arbeitslosigkeit, Elend, Armut, Krankheiten und allgemeine wirtschaftliche Not waren Folgen der zunehmenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert. Ziel war es, mit Sozialversicherungen Arbeitskämpfen in den Fabriken und politischen Unruhen in den Städten vorzubeugen. Es folgten:

  • 1884 Unfallversicherung
  • 1889 Rentenversicherung
  • 1927 Arbeitslosenversicherung
  • 1983 Künstlersozialversicherung
  • 1995 Pflegeversicherung 

Sozialversicherungen springen immer dann ein, wenn Versicherte pflegebedürftig, zu krank oder zu alt sind, um Ihren Lebensunterhalt selbst durch das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit bestreiten zu können. Die nach dem Solidaritätsprinzip funktionierenden Sozialversicherungen sind in Deutschland Pflichtversicherungen. Dadurch soll eine Auslese der Versicherer zwischen Menschen mit geringen und mit hohem Einkommen vermieden werden.

Durch den solidarischen Ausgleich können auch Personen, die ansonsten aufgrund ihres geringen Einkommens keinen umfassenden Versicherungsschutz über eine private Versicherung erhalten würden, bei Bedarf Versorgung in Anspruch nehmen. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Risiko des Einzelnen, sondern dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen, also der Höhe des Einkommens. Risiken, in soziale Not zu geraden sind beispielsweise:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Alter
  • Invalidität
  • Arbeitslosigkeit
  • Ausfall des Hauptverdieners

Versicherungsträger der Sozialversicherungen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die dort tätigen Sozialversicherungsbeamten führen hoheitliche Aufgaben aus und tragen dafür die Verantwortung. 

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten 

Ausgebildet werden Sozialversicherungsbeamte für den gehobenen und höheren Dienst. Zur Ausbildung zugelassen werden Bewerber, welche die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
  • Gewährleistung, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten 
  • Keine Haftstrafen in den letzten 5 Jahren
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Uneingeschränkte Dienstfähigkeit
  • Die für die jeweilige Laufbahn notwendige schulische Vorbildung ist vorhanden
  • Bestandenes Auswahlverfahren

Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst

Voraussetzung für das 3-jährige duale Bachelorstudium, die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten im gehobenen Dienst, ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife, beziehungsweise ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Angeboten wird der Ausbildungsgang in erster Linie von der Rentenversicherung und den Bundesgenossenschaften. Möglich ist ein allgemeines Studium oder ein Studium mit Schwerpunkt Unfallversicherung.

Aufgaben von Sozialversicherungsbeamten im gehobenen Dienst

Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst bearbeiten Anträge, Eingaben und Rechtsbehelfe. Sie prüfen Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung und erteilen Bewilligungen oder Ablehnungen, berechnen die Höhe der Ansprüche und sorgen für die Auszahlung der Leistungen.

Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst informieren und beraten die Versicherten, beantworten Fragen und helfen bei Unklarheiten. Außerdem nehmen Sie Beschwerden entgegen und suchen nach Lösungsmöglichkeiten bei Problemen. Fortwährend werden neue sozialversicherungsrechtliche Regelungen und Vorschriften erlassen oder bestehende geändert. Um stets die neuesten gesetzlichen Bestimmungen zu kennen, sind Weiterbildungen für Sozialversicherungsbeamte unabdingbar.

Fortbilden können Sie sich beispielsweise in innerbehördlichen Kursen. Sie haben die Möglichkeit, sich auf bestimmte Bereiche zu spezialisieren und Führungspositionen zu übernehmen. Themen externer oder interner Fort- und Weiterbildung könnten beispielsweise Versicherungswesen, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht oder die Pflegeversicherung sein.

Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst

Ausbildungsvoraussetzung ist ein mit Mastergrad oder Staatsexamen bzw. ein abgeschlossenes Studium in einer für die entsprechende Laufbahn geeigneten Fachrichtung sowie einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung. Über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren erwerben Sie abwechselnd theoretische Grundlagen an Akademien und Bildungsinstituten der Sozialversicherungsträger und sammeln praktische Erfahrungen bei Sozialversicherungsträgern des Bundes und der Länder. Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst übernehmen Planungs-, Leitungs- und Koordinierungsaufgaben bei den Sozialversicherungsträgern und -verbänden, bei Versicherungsämtern und Behörden oder in Sozialministerien.

Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten von Sozialversicherungsbeamten

Die Fürsorgeleistungen des Dienstherrn sind sehr umfangreich. Das Dienstverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt. Die Gefahr von Arbeitslosigkeit besteht daher nicht. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie nicht aufbringen. Im Ruhestand erhalten Sie ein Ruhegehalt. In die staatliche Rentenversicherung müssen Sie nicht einzahlen. Der Anspruch auf Schutz und Fürsorge besteht über die aktive Dienstzeit hinaus und gilt auch für Familienangehörige. Im Krankheitsfall gewährt der Dienstherr Krankenfürsorge.

In Form der Beihilfe erstattet der Dienstherr Sozialversicherungsbeamten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge mindestens 50 % der tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Auch wenn für Sozialversicherungsbeamte keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt dennoch die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Für einen 100-prozentigen Versicherungsschutz müssen die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Grundsätzlich können Beamte selbst entscheiden, ob sie sich bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse versichern. Waren Sie zuletzt gesetzlich krankenversichert, können Sie weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Gesetzliche Krankenversicherung sind allerdings nicht beihilfekonform, sondern immer Vollversicherungen. Der Leistungserbringer rechnet die kompletten Behandlungskosten direkt mit der Krankenkasse ab. Eine Rechnung über die Leistungen erhalten die Versicherten nicht. Nur Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, sind unter Umständen beihilfefähig.

Mit der Entscheidung für eine gesetzliche Krankenversicherung verzichten Sie auf die Beihilfe. Gleichzeitig müssen Sie für die Beiträge zur Krankenversicherung zu 100 % selbst aufkommen. Beihilfekonforme Tarife zur Ergänzung der Beihilfe bieten nur private Versicherungsunternehmen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln, an. Ein Großteil der Beamten ist privat krankenversichert. Eine gesetzliche Versicherung rechnet sich unter Umständen für Sozialversicherungsbeamte mit vielen Kindern, die in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden können. Für beihilfeberechtigte Kinder muss in der privaten Krankenversicherung jeweils ein separater Vertrag abgeschlossen werden.

Die private Krankenversicherung ist für Sozialversicherungsbeamte eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung

Wie hoch die Kostenerstattung des Dienstherrn im Krankheitsfall ist, richtet sich nach dem Beihilfebemessungssatz. Nordrhein-Westfalen hat, wie die meisten anderen Bundesländer auch, die Regelungen des Bundes übernommen: 

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind 
  • 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtigte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
  • 70 % für Versorgungsempfänger 
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten abgesichert werden, dementsprechend gering sind die Beiträge.

Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

  • Bis zu einem bestimmten Alter sind die Konditionen besonders günstig
  • Die Beitragshöhe richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und gewähltem Tarif
  • Hohe Kostenerstattungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
  • Beitragserstattungen bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Leistungsgarantie – jeder Versicherte schließt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln einen individuellen, privatrechtlichen Vertrag ab

Weitere wichtige Absicherungen sind:

  • Dienst- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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