Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte
Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte arbeiten unter anderem an wissenschaftlichen Bibliotheken von Universitäten, Fachhochschulen oder in Staatsarchiven, wo sie Bestände pflegen und Studierenden, Professoren und Assistenten Fachliteratur und andere Werke, die für Studium und Forschung benötigt werden, zugänglich machen. Wissbegierige können sich darauf verlassen, Qualität und fundiertes Wissen, welches weder von politischen, wirtschaftlichen oder anderen Interessen beeinflusst wurde, zu erhalten. Wissenschaftliche Bibliotheken bleiben auch in unserer digitalen Gesellschaft für das akademische Publikum eine unschätzbar wichtige Informationsquelle.
Im Bestand wissenschaftlicher Bibliotheken befinden sich:
- Printmedien, wie Bücher, Dissertationen, Lehrbücher, Inkunabeln sowie seltene Werke
- Elektronische Medien, wie E-Books und Datenbanken
- Sonstige nicht-elektronische Medien, zum Beispiel Tonbänder, Schallplatten, Videokassetten, Mikrofilme und Fotografien
- Sonstige Druckwerke, beispielsweise Karten und Pläne, Noten, Flugblätter, Patente und Normen
- Fragmente und Urkunden, Musikhandschriften, orientalische und abendländische Handschriften, Autografen
Neben der Bereitstellung von Fachliteratur bieten wissenschaftliche Bibliotheken:
- Internet-Arbeitsplätze
- Veranstaltungs- und Schulungsräume
- Bereiche für Gruppenarbeit
- Studios für audiovisuelle Medien
- Plätze für Information, Kurzrecherche und zum Anlesen
- Fachlich geordnete Freihandbestände
- Vielfältige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen
In wissenschaftlichen Bibliotheken finden auch Veranstaltungen statt, beispielsweise Ausstellungen, Lesungen, Vorträge, Konzerte, Filmvorführungen und vieles mehr.
Aufgaben
Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte sammeln und ordnen Information, welche sie dem Universitätspersonal, Studierenden und anderen Interessierten zur Verfügung stellen. Printmedien, AV-Medien, Onlinebestände – es gibt keine Variante der Wissensspeicherung, aus denen Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte nicht professionell und gezielt Antworten auf wissenschaftliche Fragen ziehen können.
Der Trend geht dahin, dass durch die Digitalisierung immer schneller mehr Wissen und Nichtwissen verbreitet wird. Hochqualifizierte Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte werden in Zukunft gefragt sein wie nie zuvor. Mit ihrer Kompetenz ermöglichen sie den Zugang zu wichtigen Fakten und Informationen. Sie archivieren Wissen, sodass dieses auch in kommenden Zeiten genutzt werden kann.
Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte sind für die Auswahl, Aufbereitung und Vermittlung von Informationen der verschiedensten Wissenschaftsfächer verantwortlich. Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Medien beschaffen, begutachten und katalogisieren
- Nutzungsrechte und Lizenzen beachten
- Bestände auf Aktualität, Vollständigkeit und Zielgruppengerechtigkeit prüfen
- Beratung von Bibliotheksbesuchern
- Zusammenstellung von Literaturlisten und -informationen
- Verwahrung von Sondersammlungen
- Allgemeine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
- Personalplanung und -führung
- Durchführen von Mitarbeiterschulungen
Ausbildung – die Voraussetzungen
In den deutschlandweit etwa 250 Universitäts-, Hochschul- und Landesbibliotheken sind Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte in verschiedenen Bereichen Ansprechpartner von Wissenschaftlern und Studierenden. Für die anspruchsvollen Tätigkeiten benötigen Sie grundlegend:
- Kontaktfreude, Flexibilität und Kundenorientierung
- Fähigkeit zur Teamarbeit
- Überdurchschnittliche Allgemeinbildung
- Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen
- IT-Kenntnisse
- Spezifische Kompetenzen in bestimmten Wissenschaftsgebieten
- Organisationstalent
- Wissbegierde
- Starkes Interesse an Weiterbildung und Wissensvertiefung
Beamtenrechtliche Voraussetzungen sind:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, einwandfreies Führungszeugnis, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
- Qualifizierung zur Ausbildung
- Uneingeschränkte Dienstfähigkeit
Sind die Voraussetzungen gegeben und haben Sie das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert, können Sie zur Ausbildung zum Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten im gehobenen oder im höheren Dienst zugelassen werden.
Ablauf der Ausbildung im gehobenen Dienst
Während des 3-jährigen dualen Studiums erwerben Sie an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst theoretische Kenntnisse im Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen. Ausbildungsschwerpunkte sind unter anderem: Medienkunde und Medienbearbeitung, Informationstechnik sowie Management und Recht. Nach Abschluss des Studiums sind Sie befähigt, vielfältige Aufgaben an Hochschul-, Fachhochschul- und Universitätsbibliotheken, aber auch an regionalen staatlichen Bibliotheken zu übernehmen, beispielsweise:
- Allgemeine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
- Investitionsplanung
- Leistungsabrechnung und Kostenrechnung
- Personalplanung, -führung und -schulung
- Aufbereitung von Neuaufnahmen
- Ansprechpartner verschiedener Zielgruppen, beispielsweise von Wissenschaftlern, Schülern, Studierenden und wissenschaftlich Interessierten
- Recherchen durchführen und Antworten auf schwierige wissenschaftliche Fragestellungen finden
- Überprüfung vorhandener Bestände auf ihre Aktualität und Vollständigkeit
- Planung und Durchführung von Führungen
- Erstellen von Werbematerial
Ablauf der Ausbildung im höheren Dienst
Für eine Beamtenlaufbahn im höheren Dienst benötigen Sie den Abschluss eines mindestens siebensemestrigen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Gesamthochschule mit erster Staatsprüfung, mit Hochschulprüfung (zum Beispiel: Diplom, Magister, Master; nicht Bachelorprüfung) oder Abschluss eines Fachhochschulstudiums mit Masterprüfung oder eines entsprechenden Studiums an einer Hochschule außerhalb Deutschlands. Von Vorteil ist der Nachweis einer Promotion.
Der Aufgabenbereich von Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten im höheren Dienst:
- Bestandsaufbau und Aufbereitung der unterschiedlichsten Medien
- Zusammenarbeit mit Vertretern der Fakultäten und Fachbereiche
- Beratung von Studenten und wissenschaftlichem Universitäts- bzw. Hochschulpersonal
- Öffentlichkeitsarbeit, Führungen und Schulungen
- Konzeption von Ausstellungen
- Verwaltung und Organisation
- Abteilungs- oder Bibliotheksleitung
Risiken, gegen die sich Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte absichern sollten
Dienstunfähigkeit: Was ist das und welche Folgen hat sie?
Für dienstunfähig kann Sie Ihr Dienstherr erklären, wenn Sie wegen einer Erkrankung im letzten halben Jahr Ihren Dienst weniger als 3 Monate ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb des nächsten halben Jahres Ihre volle Dienstfähigkeit wiedererlangen werden. Die Gefahr durch eine Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig zu werden, besteht für jeden Beamten. Eine Dienstunfähigkeit kann Sie zu jeder Zeit aus der „Bahn werfen“. Besonders hart trifft sie Beamte in Ausbildung, in Probezeit und den ersten 5 Jahren nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, die noch nicht in den Ruhestand versetzt, sondern nur entlassen werden können.
Mit der speziellen „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können Sie eine Dienstunfähigkeitsrente von bis zu € 2.000 vereinbaren und somit Ihre Existenz sichern. Die Beiträge in den ersten Jahren sind gering. Erfüllen Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte auf Lebenszeit die 5-jährige Wartezeit, ist die Versetzung in den Ruhestand und Zahlung eines Ruhegehaltes möglich.
Ihre Versorgungsansprüche sind gerade in den ersten Jahren gering. Sie erhalten zunächst eine Mindestversorgung in Höhe von etwa 35 % der letzten Bezüge. Die Sätze steigen jedes Dienstjahr um 1,79375 %. Nach etwa 40 Dienstjahren erreicht das Ruhegehalt die maximale Höhe von 71,75 % des letzten Soldes. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zahlt Ihnen bei Dienstunfähigkeit eine vertraglich vereinbarte Rente, zusätzlich zum Ruhegehalt.
- Sie erhalten eine garantierte, monatliche Rente
- Kombination mit einer privaten Rentenversicherung ist möglich
- Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
- Problemlose Anpassungen und Nachversicherungen bei Änderungen im Absicherungsbedarf
- Die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbaren – hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe, sind möglich
- Bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz für Dienstanfänger
- Dynamikoption
Weitere wichtige Absicherungen sind:
- Private Krankenversicherung
- Diensthaftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Altersvorsorge
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
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Nach Vereinbarung
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