DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Vermögensschadenshaftpflicht-
versicherung Köln

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Eine private Haftpflichtversicherung gehört mittlerweile zu jedem Standardschutz dazu, wenn man sich einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zulegt. Doch was ist mit Ihrem Dienst als Verwaltungsbeamte? Hier bestehen mindestens ebenso große Risiken. Meist sind sie sogar weitaus größer. Mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können Sie den Haftungsrisiken, die aus Ihrer großen Verantwortung resultieren, gerecht werden. Wir stellen Ihnen die zuverlässige Versicherungslösung im Folgenden einmal vor.

Darum sollten Sie sich absichern

Als Beamte befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses Beamtenverhältnis ist nicht nur geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn. Darüber hinaus müssen Sie als Staatsdiener Tag für Tag einer großen Verantwortung nachkommen. Mit Ihren verantwortungsvollen Aufgaben gehen auch hohe Haftungsrisiken einher. Nicht selten besteht dabei die Gefahr, dass Sie in Folge eines Fehlers einen Vermögensschaden bei einem Dritten verursachen. Sollte es soweit kommen, können Sie sich leider nicht immer auf die Unterstützung Ihres Dienstherrn verlassen. Dieser nimmt Sie regelmäßig in Regress, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. So sieht es zumindest dann aus, wenn Sie den Schaden zumindest grob fahrlässig oder gar mutwillig verursacht haben. Die Kosten, um den Schadensersatz zu tilgen, können im Ernstfall zu einer echten Existenzbedrohung werden. Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen. Mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sind Sie auf der sicheren Seite.

Die Versicherungspflicht

Berufsgruppen, die jeden Tag bei Ausübung ihrer Arbeit mit hohen Geldsummen agieren, sollten sich nicht nur ihres Haftungsrisikos bewusst sein. Unter Umständen besteht bei ihnen sogar die Pflicht zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Diese Regelung gilt nicht nur bei Arbeitnehmern, sondern unter Umständen auch bei Beamten. Schließlich können auch Beamte in einem Bereich arbeiten, der bei Fehlern schwere Vermögensschäden verursachen kann. Vorrangig zu nennen sei hierbei eine Tätigkeit im Bauamt oder dem Finanzamt. Sollte es hier zu einem Schaden kommen, kann Sie Ihr Dienstherr in Regress nehmen. Da es hierbei nicht selten um sehr hohe Summen geht, sollten Sie sich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zulegen.

Welche Berufsgruppen sind betroffen?

Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sichert Sie, dem Namen entsprechend, vor den schwerwiegenden Folgen eines Vermögensschadens bei einem Dritten ab. Relevant ist diese Absicherung vor allem bei Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Buchprüfern oder Wirtschaftsverwaltern. Doch nicht nur in der Privatwirtschaft ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wichtig. So kann unter Umständen auch für Beamte eine Pflicht zur Versicherung bestehen. Hierbei stehen vor allem Beamte im Fokus, die tagtäglich Urkunden erstellen müssen, Sachverhalte prüfen müssen oder Bürger in Finanzangelegenheiten beraten müssen. Selbst, wenn Sie nicht zum Abschluss verpflichtet sind, sollten Sie sich ernsthaft Gedanken über die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung machen. Schließlich bietet sie Ihnen einen zuverlässigen Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln beraten Sie gerne zu dem Thema.    

Erweitern Sie Ihren Haftpflichtschutz

Als Verwaltungsbeamte sollten Sie sich dringend mit unserer Diensthaftpflichtversicherung absichern. Die Gründe hierfür liegen eindeutig auf der Hand. Schließlich bestehen in Folge Ihrer verantwortungsvollen Aufgaben jederzeit Haftungsrisiken. Diese zu unterschätzen wäre fatal. Eine Diensthaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die bei Dritten entstanden sind. Auch Vermögensschäden werden abgedeckt. Allerdings umfasst die Diensthaftpflichtversicherungnur Vermögensschäden geringen Umfangs. Diesen beschränkten Schutz sollten Sie mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung noch erweitern.

Unsere Leistungen

Sollten Sie im Zuge Ihrer dienstlichen Tätigkeit bei einem Dritten einen finanziellen Schaden verursachen, wird zunächst Ihr Dienstherr Adressat der Forderung. Doch dieser kann Sie im Anschluss daran in Regress nehmen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie zumindest grob fahrlässig oder gar vorsätzlich für den Schaden verantwortlich sind. Mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sichern Sie sich vor dieser riesigen finanziellen Belastung ab. Wenn Sie sich für unsere zuverlässige Absicherung entscheiden, bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungen.

Detaillierte Prüfung der Forderung

Sobald Sie Adressat einer Schadensersatzforderung geworden sind, sollten Sie uns dies mitteilen. Im Anschluss daran überarbeiten unsere juristischen Experten die Forderung, die gegen Sie gestellt wird. Dabei stellen wir heraus, ob diese berechtigt oder unberechtigt ist. Sprich: Wir schauen, ob Sie einen Fehler bei Ihrer dienstlichen Ausübung als Beamter gemacht haben oder nicht.

Passiver Rechtsschutz

Sollte sich die Forderung, die gegen Sie gestellt wird als unberechtigt erweisen, bieten wir Ihnen einen zuverlässigen passiven Rechtsschutz. Das heißt insbesondere, dass wir alles dafür tun werden, dass der Geschädigte von seiner Forderung absieht. Hierfür gehen wir zur Not für Sie auch vor Gericht. Dabei übernehmen wir, wenn nötig, die üblicherweise anfallenden Kosten wie Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und Prozesskosten.

Wir übernehmen berechtigte Forderungen

Sollte sich im Zuge unserer detaillierten Überprüfung jedoch herausstellen, dass der Geschädigte zu Recht an Sie herantritt, übernehmen wir die Forderung bis hin zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Hierbei können Sie eine Versicherungssumme zwischen 25.000 Euro bis hin zu 500.000 Euro wählen.

Nachhaftungsrisiko wird abgesichert

Auch nach Austritt aus Ihrem Dienstleben müssen Sie sich keine Gedanken über hohe Schadensersatzforderungen machen. So sichern wir Sie auch für die Zeit ab, in der Sie sich bereits im Ruhestand befinden.

Fehlbeträge werden abgesichert

Zu dem umfangreichen Leistungskatalog der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gehören auch Fehlbeträge in Kassen. Diese sichern wir bis zu einem Volumen von 2.000 Euro ab.

Persönliche und zuverlässige Betreuung

Unsere Experten sind jederzeit für Sie erreichbar. Dabei profitieren Sie von einem unnachahmlichen Service.

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Ein Beispiel aus der Praxis

Um Ihnen zu zeigen, wie wichtig eine entsprechende Absicherung ist, haben wir Ihnen ein typisches Beispiel aus der Praxis herausgesucht.

Zu Unrecht entzogene Zulassung
Ein Beamter, der im Ordnungsamt tätig ist, wird auf einen Gastronomen aufmerksam. Er erfährt jedoch falsche Informationen zu dessen Vorliebe bezüglich des Alkohols. Im Zuge dessen entzieht der Beamte dem Gastronomen die Zulassung. Selbstverständlich entsteht dem Mann ein erheblicher finanzieller Schaden. Gegen die Entscheidung des Ordnungsamts unternimmt der Gastronom rechtliche Schritte. In diesem Fall kann der Dienstherr den Verwaltungsbeamten in Regress nehmen. Eine hohe Schadensersatzforderung wäre die Folge.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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