Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich das Recht zu einem späteren Zeitpunkt vereinbarte Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Für Sie als Beamter der Feuerwehr bedeutet das bei einer privaten Krankenversicherung, dass Sie sich schon heute, während noch kein Bedarf besteht, einen späteren, garantierten Einritt zu den Konditionen bei Vertragsabschluss der Anwartschaftsversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, sichern.
Für wen lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung?
Immer wieder erreicht uns bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die Frage für wen eine Anwartschaftsversicherung überhaupt in Frage kommt. Beamte der Feuerwehr, ob in der Ausbildung oder schon verbeamtet, werden von ihrem Dienstherrn versorgt. Gegenüber diesem habe Sie als Beamter der Feuerwehr das Recht auf Krankenfürsorge in Form von Beihilfe oder Heilfürsorge. Vor allem Sie als Beamter der Feuerwehr setzen im Dienst Gesundheit und Leben aufs Spiel und erhalten daher mit der Heilfürsorge die komplette Kostenübernahme für Krankheit, Pflege, Geburt sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, was eine zusätzliche Krankenversicherung nicht nötig macht.
Sobald Sie als Beamter der Feuerwehr jedoch Ihren aktiven Dienst beenden, geht der Anspruch der Heilfürsorge in Beihilfe über und der Dienstherr übernimmt nur noch 50 % der Krankheitskosten. Um die Restkosten abzudecken, sind Sie als Beamter der Feuerwehr in der Pflicht eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen. Bei Eintritt in diese werden zur Beitragsberechnung Kriterien, wie der Gesundheitszustand ermittelt und das Alter herangezogen. Je jünger und gesünder Sie als Beamter der Feuerwehr also sind, desto günstiger fällt der Beitrag aus.
Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen werden Gesundheitszustand und Alter bei Vertragsabschluss „konserviert“ und bei Aktivierung der privaten Krankenkasse zur Beitragsbemessung herangezogen. Das bedeutet, Sie als Beamter der Feuerwehr mit Anspruch auf freie Heilfürsorge und der Umwandlung, spätestens mit der Pensionierung, in Beihilfe profitieren mit dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.
Schon während der Ausbildung haben in einigen Bundesländern Beamte Anspruch auf Heilfürsorge und werden bei Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit beihilfeberechtigt. Bereits jetzt benötigen Sie eine private beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie als Beamter der Feuerwehr können frei entscheiden, ob Sie sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lassen möchten. Bedenken Sie nur, dass Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Beihilfe haben. Die Beihilfe deckt 50 % der Kosten ab. Bei Beamten der Feuerwehr im Ruhestand sind es 70 %.
So müssen Sie als Beamter der Feuerwehr nur die verbleibenden Restkosten mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Mit uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen genießen Sie als Beamter der Feuerwehr alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung mit den individuellen Leistungen, die Sie auch wirklich brauchen. Die Beitragskosten der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen werden anhand Ihres Alters, Gesundheitszustands und des Leistungsumfangs ermittelt.
Defacto bedeutet das auch, je jünger und gesünder Sie als Beamter der Feuerwehr sind, desto geringer sind die monatlichen Beiträge. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich heute schon die Vorzüge der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr: Die kleine Anwartschaftsversicherung und die große Anwartschaftsversicherung.
Generell gilt:
- Bei der Umwandlung von der Anwartschaftsversicherung in den gewählten Tarif wird das festgehaltene Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
- Es findet keine erneute Gesundheitsüberprüfung statt.
- Mit einer Anwartschaftsversicherung entfallen die Wartezeit.
- Die Anwartschaftsversicherung ist keine Krankenversicherung - während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall.
Sollte sich innerhalb der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben, spielt das keine Rolle bei Versicherungsabschluss. Risikozuschläge können nicht mehr erhoben werden.
Kleine Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen wird Ihr Gesundheitszustand als Beamter der Feuerwehr bei Vertragsabschluss ermittelt, „konserviert“ und dient später der Berechnung der monatlichen Prämie. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen nur dann zum Abschluss einer kleinen Anwartschaftsversicherung, wenn Sie einen kurzen Zeitraum überbrücken müssen.
Ein Beispiel wäre, wenn Sie als Beamter der Feuerwehr in der Ausbildung oder auf Probe heilfürsorgeberechtigt sind und bei der Verbeamtung Anspruch auf Beihilfe haben. Innerhalb der kurzen Zeit fällt das Alter nicht ins Gewicht. Der Vorteil einer kleinen Anwartschaftsversicherung für Sie als Beamter der Feuerwehr sind die geringen Beiträge. Ein Nachteil der kleinen Anwartschaftsversicherung ist, dass Sie später höhere Beiträgen zahlen, da Sie währen der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung noch keine notwendigen Altersrückstellungen bilden.
Große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Sie als Beamter der Feuerwehr profitieren von einer großen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, wenn Ihr Anspruch auf Heilfürsorge erst bei Eintritt in den Ruhestand in Anspruch auf Beihilfe übergeht. Der Beitragsberechnung zur privaten Krankenkasse wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter zugrunde gelegt. Wenn Sie erst mit 60 Jahren in die private Krankenversicherung eintreten möchten, müssen Sie mit hohen Prämien rechnen. Mit einer großen Anwartschaftsversicherung wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter bei Vertragsabschluss eingefroren und zur späteren Bemessung des Beitrags herangezogen.
Obwohl der Beitrag bei einer großen Anwartschaftsversicherung für Sie als Beamter der Feuerwehr höher ist als bei der kleinen Anwartschaftsversicherung bilden Sie hierbei bereits Altersrückstellung, welche später aufgelöst werden und für konstante Beiträge im Alter sorgen, auch wenn Sie hier häufiger und intensivere medizinische Versorgungen benötigen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie später eine private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen in Anspruch nehmen, aber bereits eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben, raten wir Ihnen dringend davon ab die Anwartschaftsversicherung zu kündigen. Alle Ihre Altersrückstellungen wären damit verloren.
Zudem ergeben sich Nachteile, wenn Sie später erneut eine Anwartschaftsversicherung abschließen möchten:
- Aufgrund des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge höher als beim früheren Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.
- Altersrückstellungen verfallen mit der Kündigung.
- Mit einer neuen Anwartschaftsversicherung müssen Sie erst wieder beginnen Altersrückstellungen zu bilden, was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt.
- Es findet eine erneute Gesundheitsprüfung statt. Sind zwischenzeitlich Erkrankungen oder Beeinträchtigungen aufgetreten, resultieren daraus Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse.
- Bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten.
Nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge auf Basis des Einkommens ermittelt.
Wir beraten Sie gern
Sie als Beamter der Feuerwehr sichern sich mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen eine frühzeitige Aufnahme in eine private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
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