DBV Bremen fair Finanzpartner Feuerwehr diensthaftpflichtversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Diensthaftpflichtversicherung Bremen

DBV Bremen fair Finanzpartner Feuerwehr diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Täglich sind Beamte der Feuerwehr einem großen Stress und extremen Situationen ausgesetzt, die schnelles Handeln ohne großes Nachdenken erfordern. Bei allen Aufgaben - Löschen, Retten, Bergen, Schützen – arbeiten Beamte der Feuerwehr unter einem stetigen Zeitdruck. Unter der enormen Belastung können schnell Fehler passieren und selbst der Kleinste kann für großen Schaden sorgen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten, dass Sie als Beamter der Feuerwehr wissen, was in Bezug auf die Haftung in Ihrem Dienst auf Sie zukommt und warum Sie als Beamter der Feuerwehr unbedingt eine Diensthaftpflichtversicherung haben sollten. 

Das Haftungsprivileg für Beamte der Feuerwehr

Sie als Beamter der Feuerwehr dürfen im Einsatz keine Zeit verlieren. Sie müssen Gefahren abwehren und das, ohne groß nachdenken zu müssen. Daher hat Ihnen der Dienstherr das sogenannte Haftungsprivileg zugesprochen. Das bedeutet, dass Sie als Beamter der Feuerwehr nur dann haftbar bei verursachten Schäden sind, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

Ein Beispiel wäre, wenn ein Löscheinsatz abgebrochen wird und das Feuer anschließend das Gebäude komplett vernichtet. Das Haftungsprivileg besteht jedoch nicht für Einsätze, bei denen keine konkrete Gefahr besteht. Hier können Beamte der Feuerwehr auch bei einfacher Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Ebenso besteht beim Haftungsprivileg kein Schutz bei Unfällen im Straßenverkehr. Beamte der Feuerwehr haben zwar Sonderrechte, dennoch können diese mitschuldig an Unfällen gemacht werden.

Die Haftungsfrage für Beamte der Feuerwehr

Ob kleines Missgeschick oder schwerer Unfall, sicherstellt sich für Sie als Beamter der Feuerwehr die Frage: Wer haftet für einen Schaden? Gerne beantworten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen diese Frage: Unter normalen Umständen haftet der Dienstherr für Schäden, welche während Ihres Dienstes passieren. Bei Vorsatz oder einer groben Fahrlässigkeit kann dieser Regressforderungen stellen und solche Fälle sind nicht selten. Wie alle sind vor Irrtümern und kleinen Missgeschicken nicht gefeit und so kann aus einem Fehler im Dienst und den daraus entstandenen Schäden eine enorme psychische Belastung werden, wenn eine Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn droht.

Um Sie als Beamten der Feuerwehr bestmöglich vor finanziellen Folgen zu schützen, bieten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die Diensthaftpflichtversicherung an. Besonders für Sie als Beamter der Feuerwehr besteht ein erhöhtes Risiko einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen. Sollte es dazu kommen, dass Sie für einen Schaden belangt werden, haften Sie in voller Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Dienstherr, Kollegen, Bürger und andere betroffene Personen können Schadenersatzansprüche geltend machen. 

Eine Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist für Beamte der Feuerwehr aus diesem Grund unverzichtbar.

Die Folgen eines Schadens

Gerade wenn Sachwerte oder Personen betroffen sind, können enorme Schadensersatzforderungen auf Sie als Beamter der Feuerwehr zukommen. Bei langwierigen oder gar lebenslangen Verletzungen können diese sogar in die Millionen gehen. Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder lebenslange Rente können gefordert werden. Solche Schadenersatzforderungen können jedoch auch entstehen, wenn beispielsweise Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenstände (fiskalisches Eigentum) abhandenkommen. 

So ist im Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) sowie §839 BGB verankert, dass Beamte der Feuerwehr sowie alle Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes für Schäden haften, die aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung entstehen. Dazu Artikel 34 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: 

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Beamte der Feuerwehr

Für Sie als Beamter der Feuerwehr ist eine Diensthaftpflichtversicherung essentiell, denn Sie tragen in Ihrem Beruf große Verantwortung. In Deutschland gibt es jedoch wenige Tarife im Bereich Diensthaftpflichtversicherung, die vor allem leistungsstark sind. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen schützt Sie als Beamten der Feuerwehr vor:

  • Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn verursachen, beispielsweise durch falsche Betankung oder Beschädigung im Einsatz
  • Schäden an fiskalischem Eigentum hervorrufen
  • Schlüsselverlust
  • andere Risiken

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen übernehmen dafür die Kosten, welche vorab vertraglich festgehalten werden. Bis zu zehn Millionen sind als Grundschutz im privaten Bereich möglich. Auch in Ihrem Privatleben ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich. Gleiche Summe ist bei einer Diensthaftpflichtversicherung vertraglich festhaltbar. 

Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen genießen Beamte der Feuerwehr die Möglichkeit von maßgeschneiderten Versicherungslösungen, auf die wir uns im Öffentlichen Dienst spezialisiert haben. So lässt sich unsere BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ganz individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und sichert Sie so zuverlässig gegen Schadenersatzforderungen Dritter. Der Versicherungsschutz der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gilt weltweit und ohne zeitliche Begrenzung.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung für Beamten der Feuerwehr von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen treten ein, wenn Ansprüche geschädigter Dritter und bei Regressionsforderungen des Dienstherrn auf Sie zukommen. Generell werden alle Forderungen zunächst auf Rechtmäßigkeit geprüft. Sind diese rechtens, erfolgt unsererseits eine zuverlässige Regulierung. Andernfalls wehren wir die Forderungen ab und das im Notfall vor Gericht. Dabei werden alle Kosten, wie für das Gericht, den Anwalt und ein Gutachten, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen getragen. 

Sie als Beamter der Feuerwehr können die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ganz flexibel an Ihre Wünsche und Ihren individuellen Bedarf anpassen. Dabei haben Sie die Wahl, ob Ihnen der Grundschutz ausreicht oder ob Sie sich bestmöglich absichern möchten. Wir bieten Ihnen folgende Versicherungssummen:

  • 20 Millionen Euro für Personen und Sachschäden
  • 20 Millionen Euro für Schäden an fiskalischem Eigentum

Durch den modularen Aufbau unserer Diensthaftpflichtversicherung können Sie Ihren Schutz mit unseren Bausteinen ideal ergänzen. Nehmen wir das Beispiel des Bausteins „Vermögensschaden“. Mit diesem erhalten Sie eine optimale Absicherung bei:

  • Vermögensschäden, die bei der Ausübung der dienstlichen beziehungsweise beruflichen Tätigkeit entstehen
  • Nachhaftung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst für Schäden aus der bisherigen dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit für bis zu 5 Jahre

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen als Beamter der Feuerwehr den Baustein „Premium“ der Diensthaftpflichtversicherung

Folgende Leistungen sind darin enthalten:

  • 50 Millionen Euro für Vermögens- und Sachschäden
  • Bis zu 100.000 Euro beim Verlust fremder Schlüssel

Das Plus für Geschädigte

Sie als Beamter der Feuerwehr profitieren bei der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zusätzlich von der Forderungsausfalldeckung. Denn es kann auch andersherum sein und Ihnen wird möglicherweise ein Schaden zugefügt. Sollte der Verantwortliche keine Haftpflichtversicherung haben, kann dieser für den Schaden nicht aufkommen. Mit der Forderungsausfalldeckung springt die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sofort für Sie ein und sorgt für Schadensersatz. 

Sollten Sie bereits bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert sein, so können Sie bei uns eine Ergänzungsdeckung abschließen und zusätzlich von den hervorragenden Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen im Bereich der Diensthaftpflichtversicherung profitieren und das bereits ab 1 % des Beitrags.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Setzen Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung und lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten der optimalen Diensthaftpflichtversicherung für Sie als Beamer der Feuerwehr beraten.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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