Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
In Ihrem Beruf als Beamter der Feuerwehr stehen Sie jeden Tag vor großen Herausforderungen. Die Aufgaben im Dienst gehen mit einer hohen physischen und psychischen Belastung einher und das Risiko der Dienstunfähigkeit ist bei Beamten der Feuerwehr deutlich höher als bei anderen Tätigkeiten. Sie als Beamter der Feuerwehr stehen nicht nur unter einem immensen Zeitdruck, sondern tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Oft werden Sie Zeuge menschlicher Tragödien und versuchen diese zu verhindern. Immer wieder wird es jedoch auch Einsätze geben, bei denen Sie als Beamter der Feuerwehr nach Erschöpfung Ihrer Möglichkeiten keine Chance mehr haben – das hinterlässt Spuren, welche psychische Folgen nach sich ziehen können.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen wissen, dass bei jedem zehnten Beamten der Feuerwehr solche posttraumatischen Belastungsstörung innerhalb der Laufbahn festgestellt werden. Das Risiko, dass Sie danach nicht mehr in den regulären Dienst zurückkehren können, wird oftmals unterschätzt. Schneller als gedacht kann es so zu einem vorzeitigen Ruhestand kommen.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen legen Ihnen als Beamten der Feuerwehr nahe, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Absicherungen für Sie ist. Bei Einsätzen fährt immer das Risiko mit, verletzt zu werden oder einfach an die persönlichen Grenzen zu kommen. Das führt leider oft zu einem dienstlichen Ausfall auf Zeit oder sogar dauerhaft. Ihnen wird klar sein, dass eine Dienstunfähigkeit auch immer finanzielle Einbußen mit sich bringt. Und das unabhängig davon, in welcher Laufbahnphase – Anfänger oder kurz vor dem Ruhestand – Sie sich befinden. Das macht die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Beamte der Feuerwehr unerlässlich.
Was ist eine Dienstunfähigkeit?
Das lässt sich am einfachsten mit den Auszügen der entsprechenden Gesetze erklären:
§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG): „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Auszug § 26 Dienstunfähigkeit: „Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist.“
Eine Dienstunfähigkeit für Sie als Beamter der Feuerwehr bedeutet, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, können Sie nicht mehr diesen Beruf ausüben, jedoch anderen Tätigkeiten nachgehen.
Dienstunfähigkeit bei Berufsunfähigkeitsversicherungen beachten
Oft beinhalten Berufsunfähigkeitsversicherungen Klauseln, welche den Anspruch auf Rente einschränken und eine Dienstunfähigkeit ausschließen. So kann eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel einschließen, dass nur Beamte berufsunfähig sind, die durch Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Damit haben nur Beamte auf Lebenszeit Anspruch auf eine Rente.
Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel hingegen kann enthalten, dass eine Berufsunfähigkeit erst nachgewiesen werden muss. Dabei besteht immer das Risiko, dass der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit nicht als Berufsunfähigkeit anerkennt und Sie damit ebenso keinen Anspruch auf Rente haben. Bei Beamten der Feuerwehr gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit. Nur mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel genießen Sie den vollen Versicherungsschutz.
Dienstunfähigkeit bei Beamten der Feuerwehr auf Widerruf und Probe
Sind Sie Beamter der Feuerwehr auf Probe oder Widerruf erhalten Sie in der Regel bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt. Unterhaltungsbeiträge sind nur möglich, wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung entstanden ist. Fast gleiches gilt für Sie als Beamter der Feuerwehr auf Probe. Bei Dienstunfähigkeit werden Sie entlassen und mit dem sogenannten Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Ruhegehalt erhalten Sie erst bei Dienstbeschädigung.
Sobald Sie Ihre Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr abbrechen, werden Sie für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da Sie erst nach fünf Jahren Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung Anspruch auf Leistungen haben, kommt eine staatliche Hilfe in Form der Erwerbsminderungsrente nicht in Betracht. Das bedeutet: Sobald Sie als Beamter der Feuerwehr auf Probe oder Widerruf Ihren Dienst nicht mehr ausüben können, kann sich das auf Ihre Existenz auswirken.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der fehlenden Versorgungsansprüche als Beamter der Feuerwehr auf Probe oder Widerruf einen besonders hohen Versicherungsschutz, wie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, benötigen.
Zu Beginn Ihrer Laufbahn empfehlen wir Ihnen die „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Sie als Beamter der Feuerwehr sichern sich bereits zum Start Ihrer Ausbildung eine hohe Dienstunfähigkeitsrente bei gleichzeitig niedrigen Beiträgen in den ersten Jahren. Die „Dienstanfänger-Police“ kann zudem ideal mit unserem Produkt der privaten Altersvorsorge verbunden werden. Dabei stehen Ihnen verschiedene Tarife zur Auswahl.
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit
Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit erhalten nach Versetzung in den Ruhestand vom Dienstherrn das sogenannte Ruhegehalt. Klingt gut, bedenken Sie aber, dass Sie als Beamter der Feuerwehr erst nach 5 Jahren Wartezeit Anspruch auf die Absicherung haben. Sind diese rum, können Sie mit einem Ruhegehalt von ca. 35 % der letzten Bezüge rechnen. Mit jedem Dienstjahr steigen die Sätze, was bedeutet, dass die Höhe sich nach Ihrer aktiven Zeit im Dienst richtet. Das macht klar, dass vor allem junge Beamte der Feuerwehr kaum Ruhegehalt erhalten und selbst bei langjährigen Beamten der Feuerwehr eine Versorgungslücke entsteht, welche gefüllt werden muss, da sonst der Lebensstandard sicher nicht gehalten werden kann. Nach 40 Dienstjahren kommen Sie auf 71,75 % des letzten Solds.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen schaffen Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit eine ideale Ergänzung zum Ruhegehalt und können mit der vereinbarten, monatlichen Zusatz-Rente die Versorgungslücke problemlos ausgleichen. Bedenken Sie zudem, dass auch Ruhegehaltsansprüche durch Reformgesetze nicht vor massiven Kürzungen geschützt sind, und dass in den nächsten Jahren mit weiteren Einbußen zu rechnen ist. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sichern Sie sich heute eine finanziell gesicherte Zukunft.
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Beamte der Feuerwehr
- Sie erhalten eine garantierte, vertraglich festgelegte, monatliche Rente.
- Alle Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden bei Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen übernommen.
- Es sind jederzeit Nachversicherungen möglich.
- Sobald sich Ihr Absicherungsbedarf als Beamter der Feuerwehr ändert, lässt sich der Schutz flexibel anpassen.
- Ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen kann die Rentenhöhe flexibel vereinbart werden.
- Es sind Teilversicherungen möglich.
- Durch Einteilung in Berufsklassen sind die Beiträge besonders attraktiv und risikogerecht.
- Wir bieten einen bedarfsgerechten Dienstunfähigkeitsschutz, speziell für Beamte der Feuerwehr auf Probe bzw. Widerruf.
- Die Höhe der Absicherungen ist abhängig von der Besoldungsgruppe.
- Sie können die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente ideal kombinieren.
- Sie erhalten eine Dynamikoption und eine umfangreiche Nachversicherungsgarantie.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Weil wir uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen auf die beste Absicherung des öffentlichen Dienstes spezialisiert haben, sind wir eines der wenigen Versicherungsunternehmen, die eine solche umfängliche Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr anbieten. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten. Unsere kompetenten Mitarbeiter beantworten zuverlässig Ihre Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr
Der Expertenratgeber für Beamte zum
Thema Dienstunfähigkeit
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