Die Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei - DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Als Beamter der Polizei kommen Sie in vielen Bundesländern sowie beim Bund selbst in den Genuss der freien Heilfürsorge, die jedoch zeitlich begrenzt ist. Die Anwartschaftsversicherung erleichtert am Ende der Heilfürsorge den Übertritt in die private Krankenversicherung. In diesem Artikel bringen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen diese Police etwas näher.
Möglicherweise fragen Sie sich vor Ihrer Ausbildung bei der Polizei, was die freie Heilfürsorge eigentlich ist und welche Vorteile Sie dadurch haben. Im Endeffekt handelt es sich um eine freiwillige Leistung Ihres Dienstherrn, durch die Sie die Beiträge zu einer zusätzlichen Krankenversicherung sparen. Stattdessen werden alle Kosten, die für ärztliche Behandlungen anfallen, vom Dienstherrn direkt und vollständig übernommen.
Allerdings erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge früher oder später. Hierbei gibt es zwei Modelle, zwischen denen Ihr Dienstherr wählen kann. Entweder erhalten Sie die freie Heilfürsorge bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit oder bis zur Versetzung in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Beamte der Polizei lediglich die Beihilfe, die anderen Beamten ebenfalls zusteht.
Die Beihilfe
Was ist das eigentlich?
Im Gegensatz zur freien Heilfürsorge, bei der alle Kosten übernommen werden, zahlt die Beihilfe nur einen Teil Ihrer Aufwendungen. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, bestimmt sich durch den sogenannten Beihilfesatz. Dieser ist in allen Bundesländern einheitlich, die Beihilfesätze betragen bundesweit:
- Für Beamte der Polizei ohne Kinder: 50 Prozent
- Für Beamte mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent
- Für den Ehegatten des Beamten, sofern privatversichert: 70 Prozent
- Für die Kinder des Beamten: jeweils 80 Prozent
- Für Beamte im Ruhestand: 70 Prozent
Zu den genannten Sätzen werden die Kosten von der zuständigen Beihilfestelle übernommen, ohne dass Sie dafür eigene Beiträge zahlen müssen. Hatten Sie zum Beispiel Aufwendungen von 100 Euro und haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent, zahlt die Beihilfestelle die Hälfte der Kosten – also 50 Euro. Für den verbleibenden Teil benötigen Sie eine Krankenversicherung. Hier kommt die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ins Spiel.
Die wichtige Rolle der Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei
Mit der Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich den Anspruch, nach Ablauf der freien Heilfürsorge der Beamten der Polizei zu garantierten Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Aus diesem Grund schließen Sie die Anwartschaftsversicherung auch bereits vor Beginn oder spätestens während der Ausbildung ab. Beim Abschluss des Vertrages wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Darüber hinaus müssen Sie die Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten, die für die private Krankenversicherung wichtig sind.
Das System dahinter funktioniert so: Beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung werden Ihr aktueller Gesundheitszustand sowie Ihr Alter festgehalten. Nun erhalten Sie freie Heilfürsorge über einen bestimmten Zeitraum. Endet dieser Zeitraum, werden Sie in die private Krankenversicherung aufgenommen. Dabei wird das Alter bei Abschluss der Anwartschaft der Berechnung Ihrer Beiträge zu Grunde gelegt.
Zum besseren Verständnis ein kurzes Beispiel: Sie treten mit 20 Jahren in den Dienst bei der Polizei ein und schließen gleichzeitig die Anwartschaftsversicherung ab. Mit 25 werden Sie auf Lebenszeit verbeamtet und die Heilfürsorge erlischt. Nun wechseln Sie in die private Krankenversicherung, zahlen dabei aber den Beitrag, den Sie bereits mit 20 Jahren erhalten hätten. Mit der kleinen Anwartschaft „konservieren“ Sie praktisch Ihr Alter und bei der großen Anwartschaft sogar den Gesundheitszustand.
Große und kleine Anwartschaft – die Unterschiede
Innerhalb der Anwartschaftsversicherung wird bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zwischen der großen und der kleinen Anwartschaft unterschieden. Beide haben grundsätzlich denselben Zweck, eignen sich aber für andere Formen der freien Heilfürsorge von Beamten der Polizei. Wir bringen Ihnen die Unterschiede in den nächsten Abschnitten etwas näher.
Die kleine Anwartschaft: perfekt für kurze Zeiträume
Die kleine Anwartschaft ist die ideale Lösung, wenn Sie nur kurze Zeiträume zwischen Dienstbeginn und Ablauf der freien Heilfürsorge überbrücken müssen. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn Sie als Beamter der Polizei direkt nach der Ausbildung oder nach Ablauf der Probezeit keinen Anspruch mehr auf die freie Heilfürsorge haben. Bei der kleinen Anwartschaft wird nur das Alter, nicht aber der Gesundheitszustand konserviert.
Die große Anwartschaft: Lösung für lange Heilfürsorge-Zeiträume
Mit der großen Anwartschaftsversicherung überbrücken Sie lange Zeiträume zwischen Beginn und Ende der freien Heilfürsorge. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie bis zur Versetzung in den Ruhestand von dieser Leistung Ihres Dienstherrn profitieren. Bei der großen Anwartschaft wird sowohl das Alter als auch Ihr Gesundheitszustand konserviert.
Haben Sie als Beamter der Polizei eine große Anwartschaft abgeschlossen, profitieren Sie bei der Versetzung in den Ruhestand mit 60 Jahren also von den Konditionen, die Sie bereits als 20-jähriger erhalten hätten. Sie nehmen praktisch Ihren kompletten Zustand mit in die Pension und profitieren damit von deutlich besseren Konditionen in der privaten Krankenversicherung.
Die Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Grundsätzlich ist eine Anwartschaftsversicherung nur in der privaten Krankenversicherung möglich. Das liegt daran, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung durchführt. Unabhängig von Ihrem Zustand richten sich Ihre Beiträge dort immer nach dem monatlichen Einkommen, dass Sie als Beamter der Polizei erzielen. Ein gesunder Mensch zahlt prozentual damit immer denselben Beitrag wie ein kranker Mensch.
Allerdings ist die GKV für Beamte der Polizei nur selten zu empfehlen. Denn: Sie erhalten keine Beihilfe, wenn Sie sich dort versichern. Während Sie in der privaten Krankenkasse nur eine Versicherung für einen Teil der Kosten benötigen, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung immer der volle Beitrag fällig. Hinzu kommt, dass die Leistungen der GKV nicht an die der privaten Krankenversicherung herankommen.
Dennoch ist es wichtig, beide Versicherungen gegeneinander abzuwägen und sorgfältig zu vergleichen. Insbesondere im Hinblick auf die Familienversicherung kann es sich auch für Beamte der Polizei durchaus lohnen, sich gesetzlich zu versichern. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stehen Ihnen bei derartigen Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Die Abrechnung in der privaten Krankenversicherung
Während der Zeit mit freier Heilfürsorge müssen Sie sich über das Thema Abrechnung erst einmal keine Gedanken machen – das übernimmt Ihr Dienstherr für Sie. Mit dem Beitritt in die private Krankenversicherung ändert sich das jedoch schlagartig. Nun erhalten Sie für jede ärztliche Behandlung eine Rechnung.
Diese reichen Sie auf der einen Seite bei Ihrer privaten Krankenversicherung, auf der anderen Seite bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle ein. Beide erstatten jeweils den Ihnen zustehenden Anteil. Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent zahlt die private Krankenversicherung beispielsweise 30 Prozent der Kosten, der Rest wird von der Beihilfe übernommen. So erhalten Sie den vollen Betrag auf Ihr Konto und können ihn an den Arzt überweisen.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie weitere Fragen zur Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei oder interessieren Sie sich generell für den benötigten Versicherungsschutz? Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist in diesem Bereich Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen gerne mit Tipps und Tricks zur Seite. Vereinbaren Sie am besten noch heute eine erste Beratung bei uns!
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