Die Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Seit 1995 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle krankenversicherten Personen in Deutschland zusätzlich eine sogenannte Pflegepflichtversicherung besitzen müssen. In diesem Artikel informieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Sie über die wichtigsten Punkte rund um die Pflegeversicherung. Darüber hinaus sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Versicherungsschutz für Beamte der Polizei.
Hintergrund: Der Zweck der Pflegeversicherung
Gesetzliche Pflichten bestehen in Deutschland vor allem für die Krankenversicherung – sie soll Menschen vor hohen finanziellen Belastungen im Krankheitsfall schützen. Die Pflegepflichtversicherung erfüllt eine ähnliche Aufgabe. Pflegebedürftige Personen erhalten Leistungen, die Sie zur alltäglichen Lebensführung benötigen. Ohne die Versicherung müssten die Aufwendungen selbst getragen werden.
Da der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ recht weit ausgelegt werden kann, hat der Gesetzgeber eine eindeutige Definition entwickelt. Diese gilt sowohl für Sie als Beamter der Polizei als auch für alle anderen Berufsgruppen. Sie lautet: „Pflegebedürftig sind „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“
Als Beamter der Polizei sind Sie Tag für Tag zahlreichen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Daher ist eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit, etwa aufgrund eines Unfalls, nicht unwahrscheinlich. Unter anderem aus diesem Grund ist es wichtig, sich fachkundig und umfangreich beraten zu lassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zur Pflegepflichtversicherung.
Gesetzliche und private Pflegeversicherung: Das sind die Unterschiede
Wie auch bei der Krankenversicherung, existieren in Deutschland zwei Varianten der Pflegepflichtversicherung: gesetzlich und privat. Sie sind jeweils an Ihre Krankenkasse gekoppelt. Das heißt: Sofern Sie als Beamter der Polizei privat versichert sind, müssen Sie auch in die private Pflegeversicherung einzahlen. Sind Sie hingegen in der gesetzlichen Kasse versichert, gehören Sie automatisch der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Unterschiede der Systeme.
Die Pflegepflichtversicherung wechseln: Geht das?
Möglicherweise sind Sie vor Ihrem Dienst bei der Polizei in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung versichert und möchten wechseln – oder umgekehrt. Spätestens mit dem Eintritt in die private Krankenversicherung ist die private Pflegeversicherung ohnehin verpflichtend. In den nächsten Abschnitten zeigen wir Ihnen, was es bei einem Wechsel zu beachten gibt und welche Möglichkeiten Sie grundsätzlich haben.
Von der gesetzlichen in die private Pflegeversicherung
Für Beamte der Polizei ist es nahezu immer möglich, von der gesetzlichen in die private Pflegeversicherung zu wechseln. Der Grund: Da Sie bei der Krankenversicherung freie Auswahl haben und die Pflegepflichtversicherung immer an diese Entscheidung gekoppelt ist, wechseln Sie automatisch beide Versicherungen. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Sie beide Verträge beim selben Anbieter und im besten Fall bereits vor Ihrem ersten Diensttag abgeschlossen haben.
Auch bei Arbeitnehmern ist ein solcher Wechsel übrigens möglich. Hierbei gibt es jedoch Einschränkungen – unter anderem die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von rund 60.000 Euro. Liegt Ihr Gehalt darunter, müssen Sie bei beiden Versicherungen in der gesetzlichen Kasse verbleiben – die Alternative ist es, bei Ihrem Ehegatten beitragsfrei in die Familienversicherung einzusteigen. In der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung gibt es eine solche Möglichkeit nicht.
Von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Der Wechsel von gesetzlich zu privat ist relativ unkompliziert – anders herum ist das jedoch leider nicht der Fall. Um von der privaten wieder in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu wechseln, müssen Beamte der Polizei bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören vor allem:
- Sie werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und bei einem anderen Arbeitgeber als Angestellter beschäftigt. Liegt Ihr Einkommen unter der JAEG, wechseln Sie automatisch in die gesetzlichen Versicherungen. Liegt es darüber, erfüllen Sie alle Voraussetzungen für einen Verbleib in der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Ein Wechsel ist daher nicht mehr möglich.
- Sie entscheiden sich, der Familienversicherung Ihres gesetzlich versicherten Ehegatten beizutreten. Das ist allerdings nur möglich, wenn er der Hauptverdiener der gesamten Familie ist – auch Kinder sind dann beitragsfrei mitversichert.
- Im Falle einer Arbeitslosigkeit übernimmt der Staat alle Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Am wahrscheinlichsten ist allerdings der Wechsel in die Versicherung Ihres Ehegatten. Denn: Eine Entlassung oder Arbeitslosigkeit ist bei Beamten der Polizei in den seltensten Fällen möglich und notwendig. Daher gilt meistens: Sind Sie einmal in der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung, sind Sie an diese Entscheidung dauerhaft gebunden.
Mit diesen Einschränkungen will der Gesetzgeber verhindern, dass Sie als junger Beamter der Polizei von den günstigen Beiträgen der privaten Versicherungen profitieren und im Alter in die gesetzlichen Kassen zurückwechseln. Hierdurch würde das Solidarsystem aus dem Gleichgewicht geraten, da Sie womöglich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne jemals Beiträge eingezahlt zu haben.
Lassen Sie sich umfassend beraten!
Mit einer fachkundigen, kompetenten und umfassenden Beratung ist und bleibt der Wechsel der Pflegepflichtversicherung jedoch eine einmalige Sache. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben es uns zur Aufgabe gemacht, Beamte der Polizei bei allen Stationen ihrer Laufbahn bestmöglich zu schützen. Vereinbaren Sie daher noch heute einen ersten Beratungstermin!
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