Anwartschaftsversicherung für Soldaten: Denken Sie an die Zeit nach der freien Heilfürsorge!

Während des aktiven Dienstes steht Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Wehrdienstleistenden die freie Heilfürsorge zu. Damit übernimmt der Dienstherr alle anfallenden Krankheitskosten – jedoch nur bis zum Ausscheiden aus der Bundeswehr. Mit der Anwartschaftsversicherung Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sorgen Sie frühzeitig für die Phase nach dem aktiven Dienst vor!

Die Phase des aktiven Dienstes – Anspruch auf truppenärztliche Versorgung

Als Soldat steht Ihnen für die gesamte aktive Dienstzeit freie Heilfürsorge, auch als „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ bezeichnet, zu. Im Rahmen dieser Fürsorgeleistung kommt der Dienstherr für sämtliche Behandlungs- und Krankheitskosten sowie damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen auf. Dabei sind Umfang und Höhe der Leistungen grundsätzlich mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar, wodurch es auch hier zu Einschränkungen und Selbstbehalten kommen kann.
 
Übrigens: Mit einem Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erweitern Sie den Schutz der truppenärztlichen Versorgung, vermindern Ihre Selbstbehalte und profitieren gleichzeitig von einer höherwertigen medizinischen Versorgung. Gerne beraten wir Sie persönlich!
 
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich für die Zeit nach dem aktiven Dienst ab. Doch auch hier kann es bereits zu Einschränkungen kommen – denn: Heilfürsorge wird grundsätzlich nur für die Zeit der tatsächlichen Dienstleistung gewährt. Daraus folgt, dass Soldaten, während Sie keine Bezüge erhalten, auch keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Von diesem Grundsatz gibt es drei Ausnahmen:
 

  • Sie befinden sich in Elternzeit (Beurlaubung), hier bleibt der Anspruch voll bestehen.
  • Sie sind als Sanitätsoffiziersanwärter für die Zeit des Studiums vom Dienst freigestellt.
  • Sie befinden sich in einem Erziehungs- oder Betreuungsurlaub.

Soldaten mit unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung sind verpflichtet, sich bei sämtlichen medizinischen Anliegen zunächst an den zuständigen Truppenarzt zu wenden. Nur in dringenden Notfällen oder bei Vorliegen einer Überweisung ist der Besuch ziviler Praxen und Kliniken zulässig. Soldaten, die gegen diese Regeln verstoßen, müssen – abgesehen von Auslandsaufenthalten – für die Behandlungskosten selbst aufkommen.
 

Die Zeit nach dem aktiven Dienst – Wegfall der Heilfürsorge

Sobald Sie als Soldat auf Zeit aus der Bundeswehr ausscheiden oder als Berufssoldat in den Ruhestand versetzt werden, erlischt automatisch auch der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie nicht mehr zu den Ärzten der Bundeswehr gehen, sondern müssen zivile Arztpraxen und Kliniken aufsuchen. Auf diesen „Wechsel“ können Sie sich bereits im Vorfeld umfassend vorbereiten:

  • Knüpfen Sie frühzeitig Kontakte zu möglichen Ärzten und schauen Sie sich nach Medizinern, die für ihr Anliegen geeignet erscheinen, um. Oft kann auch die Bundeswehr Empfehlungen aussprechen.
  • Veranlassen Sie beim Truppenarzt die Übermittlung Ihrer Patientenakte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die private Krankenversicherung/Restkostenversicherung sowie die mögliche Umwandlung Ihrer Anwartschaftsversicherung.

Berufssoldaten erhalten während des gesamten Ruhestandes Beihilfe in Höhe von 70 Prozent, während Soldaten auf Zeit nur die sogenannte Übergangsbeihilfe – ebenfalls in Höhe von 70 Prozent – für maximal fünf Jahre zusteht.

So funktioniert die Beihilfe bei ehemaligen Soldaten

Der Beihilfesatz (bei Soldaten nahezu immer 70 Prozent) gibt an, in welcher Höhe der Dienstherr für anfallende Krankheits- und Behandlungskosten aufkommt. Reichen Sie also eine Rechnung Ihres Arztes mit einem Betrag von 100 Euro bei der zuständigen Stelle im BVA ein, werden hiervon 70 Prozent erstattet. Die verbleibenden 30 Prozent können wegen der Krankenversicherungspflicht nicht aus eigener Tasche bezahlt, sondern müssen über eine private Restkostenversicherung abgesichert werden.

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Restkosten- und Anwartschaftsversicherung: Das steckt dahinter

Für die Absicherung des nach der Erstattung durch die Beihilfe verbleibenden Kostenanteils empfiehlt sich regelmäßig der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV). Sie kann exakt an den Beihilfesatz angepasst werden, was bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht der Fall ist. Diese sichert immer 100 Prozent der Kosten ab.
 
Da die PKV ihre Beiträge aber nach dem individuellen Gesundheitsrisiko des Patienten bemisst, fallen bei ehemaligen Soldaten im Rentenalter schnell immense Beiträge zustande. Hier kommt die Anwartschaftsversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ins Spiel.

Funktionsweise der Restkostenversicherung

Die Restkostenversicherung für Soldaten übernimmt die 30 Prozent der Krankheits- und Behandlungskosten, die nach der Beihilfe verbleiben. Dabei profitieren Sie von den üblichen Leistungen als Privatpatient und zahlen gleichzeitig nur den Beitrag für einen 30-prozentigen Versicherungsschutz:

  • Vollständige Erstattung sämtlicher Zahnleistungen.
  • Psychotherapie, Logopädie und Co. mitversicherbar.
  • Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus.
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.

Vereinbaren Sie am besten noch heute eine persönliche Beratung bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, um mehr über die Vorzüge der privaten Krankenversicherung für Soldaten zu erfahren.

Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung für Soldaten

Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem Kapitaldeckungssystem. Für den Patienten bedeutet das: Je älter er ist und je mehr Vorerkrankungen bestehen, desto höher fällt die monatliche Prämie aus. Soldaten, die sich erst gegen Ende ihres aktiven Dienstes um den entsprechenden Schutz bemühen, erhalten die gewünschte Absicherung daher möglicherweise nur zu ungünstigen Konditionen.
Mit der Anwartschaftsversicherung für Soldaten wirken Sie diesem Problem entgegen. Die Police wird frühestmöglich abgeschlossen und „konserviert“ den Gesundheitszustand sowie auf Wunsch auch das Alter. Später, beim Abschluss der PKV, werden die gespeicherten Werte der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt. Dabei fällt für die Anwartschaftsversicherung in der Regel nur ein niedriger, einstelliger Monatsbeitrag an.
Die Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Das folgende Beispiel ist ein Klassiker bei Berufssoldaten:

  • Sie treten mit 19 Jahren in die Bundeswehr ein, schließen gleichzeitig eine Anwartschaftsversicherung ab und erhalten freie Heilfürsorge. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellt alle vorhandenen Erkrankungen und Risiken fest und „konserviert“ diese.
  • Mit dem 60. Lebensjahr treten Sie in den Ruhestand ein, der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt und Sie wechseln in die PKV.
  • Die abgeschlossene Anwartschaftsversicherung wird nun in eine Krankenversicherung umgewandelt. Dabei zahlen Sie den Beitrag, den Sie aktuell mit dem damals (19. Lebensjahr) festgestellten Werten zahlen müssten.

Die Anwartschaftsversicherung ist für Soldaten die beste Möglichkeit, für den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung sowie das Risiko des Wegfalls der freien Heilfürsorge vorzusorgen. Die Police ist kostengünstig und vielseitig, kann an die persönlichen Bedürfnisse angepasst und im Bedarfsfall sogar gekündigt werden. Ihr größter Vorteil ist, dass sich eine zwischenzeitliche Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes nicht auf die spätere Prämie auswirken kann.

Wir beraten Sie gern

Sie möchten mehr über die Funktionsweise der Beihilfe, der privaten Krankenversicherung oder der Anwartschaftsversicherung von Soldaten erfahren? Interessieren Sie sich für eine Laufbahn bei der Bundeswehr oder möchten wissen, welche Policen außerdem sinnvoll sind? Kommen Sie auf uns zu. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen steht Ihnen jederzeit zur Seite!

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