Die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Soldaten vor Schadenersatz- und Regressansprüchen des Dienstherrn. Als Absicherung gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten und ist vergleichbar mit dem Schutz einer Privathaftpflicht. In diesem Artikel möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten näherbringen und Ihnen aufzeigen, welche Vorteile Sie mit der Versicherung genießen.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten im Überblick
Jeder Bürger, auch Sie als Soldaten, unterliegen den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Damit haften Sie bei Schäden in voller Höhe selbst. Hierbei ist das Umfeld, in dem der Schaden entstanden ist, ob beruflich oder privat, nebensächlich. Einzig das ein Sach- oder Personenschaden vorliegt, ist entscheidend.
Schnell kann es zu einem ungewollten Unfall kommen und die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen sind nicht selten immens hoch. Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten werden alle Forderungen abgedeckt, die bei einem dienstlichen Fehler zu einem Schaden führen. Sie als Soldat müssen nach zwei zentralen Vorschriften bei Schädigung Dritter während Ihres Dienstes den Schaden aus eigener Tasche zahlen:
- Das Soldatengesetz (SG): Hier wird die Haftung für Soldaten konkretisiert. Das Gesetz besagt, dass Sie in voller Höhe für vorsätzlich angerichtete Schäden, teilweise für fahrlässige Schäden und bei unverschuldeten Schäden gar nicht haften müssen. Hier springt der Dienstherr für Sie ein und übernimmt die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen.
- Die Einziehungsrichtlinien: Sollten Sie als Soldat einen fahrlässigen Schaden anrichten, haften Sie im Bereich von maximal drei bis sechs Monatsgehältern. Die konkrete Summe ist eine Einfallentscheidung durch den Disziplinarvorgesetzten und orientiert sich an der Schwere der Schuld.
Mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind Sie als Soldat vor den finanziellen Folgen eines Schadens bestens abgesichert. Welche Leistungen Sie bei einem Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung erwarten können, zeigen wir Ihnen gerne im nächsten Teil.
Wann leistet die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen?
Wir wollen Ihnen gerne anhand von Beispielen den Leistungsumfang der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen aufzeigen. Dazu haben wir Ihnen einige praxisnahe Beispielfälle zusammengestellt, die nicht selten in der Dienstzeit von Soldaten passieren. Bei allen aufgeführten Situationen springt die Diensthaftpflichtversicherung von uns für Sie als Soldat ein und übernimmt den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Fehler lassen Sie selbst bei noch so sorgfältiger Arbeit nicht gänzlich ausschließen und die finanziellen Folgen können schnell zu einer immensen Belastung führen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen brauchen Sie sich darum keine Sorgen mehr zu machen. Wir springen für Sie ein. Das macht die Versicherung zu einer der wichtigsten Policen für Soldaten. Bedenken Sie zudem als Soldat in den höheren Dienstgraden oder als Ausbilder, dass Sie eine hohe Verantwortung tragen.
Die Diensthaftpflichtversicherung: unsere Leistungen für Sie als Soldat
Bei uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Sie die Möglichkeit den Grundtarif der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten mit verschiedenen Bausteinen ganz flexibel und nach Ihrem eigenen Bedarf zu kombinieren. Das Fundament bietet die „normale“ Berufshaftpflicht, die mit dem Baustein „Diensthaftpflicht“ an die Bedürfnisse von Soldaten angepasst wird. Mit diesem Modell können Sie folgende Leistungen von uns erwarten:
- Wir prüfen zunächst alle Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden auf Rechtsmäßigkeit und zahlen bei berechtigten Forderungen den festgelegten Beitrag. Sollte die Forderung unberechtigt sein, wehren wir diese im Ernstfall auch vor Gericht ab. Hier genießen Sie den passiven Rechtsschutz mit der Diensthaftpflichtversicherung.
- Der Schutz der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten gilt weltweit. Eine zeitliche oder räumliche Begrenzung gibt es nicht. Dennoch müssen Sie für den Schutz einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.
- Bei uns ist eine Nachhaftung für bis zu fünf Jahren möglich. Wenn Sie aus dem Dienst ausscheiden und danach innerhalb von fünf Jahren noch Forderungen gegen Sie geltend gemacht werden, sind Sie weiterhin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abgesichert.
- Neben Ihren als Soldat gilt die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für alle Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes.
- Fügen Sie Dritten einen Schaden zu, liegt die pauschale Versicherungssumme bei 20 Millionen Euro. Abgesichert sind vor allem der Gebrauch von Waffen sowie dienstliche Tätigkeiten mit Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen.
- Sollte es zu einem Schaden an der persönlichen Ausrüstung kommen oder geht diese verloren, fordert der Dienstherr meist einem Ersatz. Hier springen wir für Sie mit einer maximalen Höhe von 5.000 Euro ein.
- Bei Schäden nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände oder nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge haften wir je Schadensfall in Höhe bis 100.000 Euro.
Machen Sie Ihre Diensthaftpflichtversicherung mit unseren Bausteinen perfekt
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie Ihre Diensthaftpflichtversicherung mit zusätzlichen Bausteinen sinnvoll und individuell erweitern können. Dabei orientiert sich der erweiterte Versicherungsschutz ganz an Ihrem Bedarf. Hier stehen Ihnen zum Beispiel die Privat- und Vermögensschadenhaftpflicht zur Auswahl. Diese wollen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen abschließend kurz vorstellen.
Die Privathaftpflichtversicherung als Baustein zur Diensthaftpflichtversicherung
Einziehungsrichtlinien oder andere Vorschriften über die Höhe der Haftung gibt es im privaten Bereich nicht. Sie als Soldat und jede andere Person in Deutschland benötigen daher eine private Haftpflichtversicherung. Sie haben bei Abschluss der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die Möglichkeit den Baustein der Privathaftpflicht gleich einzubauen und von den zusätzlichen Rabatten zu profitieren.
Die Vermögensschadenhaftpflicht als Baustein zur Diensthaftpflichtversicherung
Es kann auch immer wieder zu Forderungen kommen, wenn eine Verletzung fremden Vermögens entsteht. Vor solchen Fällen sind Sie mit dem Baustein Vermögensschaden bestens abgesichert. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen als Soldat zu einem Abschluss, wenn Sie mit dem Vermögen des Dienstherrn zu tun haben, wie etwa bei der Verwaltung der Kasse. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
- Frei wählbare Versicherungssumme zwischen 25.000 und 500.000 Euro.
- Wir tragen Kassenfehlbeträge bis zu einer Höhe von 2.000 Euro.
- Sie erhalten eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst.
Wir beraten Sie gern
Haben Sie noch offene Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung oder einer anderen, für Soldaten unverzichtbaren Police? Möchten Sie weitere Informationen über die Absicherung durch den Dienstherrn erhalten oder streben Sie bereits selbst eine Karriere bei der Bundeswehr an? Lassen Sie sich bei uns persönlich beraten. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen!
Weiter leistungsstarke Produkte der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 14:00
sowie nach Vereinbarung