Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Sie als Soldat tragen in Ihrem Dienst eine große Verantwortung. Damit geht auch ein erhöhtes Risiko dienstunfähig zu werden einher. Sie haben nicht selten Auslandseinsätze, realitätsnahe Übungen und müssen sich stets auf den Ernstfall vorbereiten. Auch hier kann einiges passieren. Was wenn ein Unfall plötzlich dazu führt, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können? In dem Fall sind Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abgesichert. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen zeigen, wie essenziell die Absicherung für Sie als Soldat ist und welche Vorteile Sie mit uns als zuverlässigen Partner an Ihrer Seite genießen.

Welche Risiken haben Soldaten ohne eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Es lässt sich nicht allgemeingültig sagen, dass Soldaten einem erhöhten Risiko unterliegen dienstunfähig zu werden. Wie Soldaten auf die jeweiligen Situationen reagieren, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und auch die Gesundheit ist ein individueller Faktor. Es zeigt sich aber laut Statistik, dass Soldat zu einer der gefährdeten Berufsgruppen gehören, wenn es um die Dienstunfähigkeit geht. Bedenken Sie immer: In Ihrer gesamten Dienstzeit sind Sie hohen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt, die schnell zu gesundheitlichen Problemen führen können.
Es ist leider nicht selten, dass viele Soldaten nach Auslandseinsätzen oder realen Kampfhandlungen schwere Traumata erleiden, die in einer Dienstunfähigkeit münden. Dazu kommen Unfälle im dienstlichen und privaten Bereich oder Erkrankungen, die dazu führen, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei allen genannten Gründen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Sie da.
Seit vielen Jahren sind wir der zuverlässige Versicherer für den öffentlichen Dienst und wissen, worauf es bei den Versicherungsleistungen bei Ihnen als Soldat wirklich ankommt. Weil Sie einen besonderen Status in Ihrer dienstlichen Stellung einnehmen, bedarf es individueller Lösungen, die sich an Ihrem persönlichen Bedarf orientieren. Daher finden Sie bei uns als erste Wahl als Versicherer des öffentlichen Dienstes verschiedene Versicherungsmodelle, die sich flexibel zuschneiden lassen. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.

Was bedeutet die Dienstunfähigkeit bei Soldaten ohne Dienstunfähigkeitsversicherung?

Das Soldatengesetz (SG) beschreibt im § 44 Absatz 3 wann eine Dienstunfähigkeit bei Ihnen als Soldat vorliegt:
„Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflicht dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn aufgrund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.“
Das bedeutet, dass Sie immer dann dienstunfähig sind, wenn Sie den Pflichten Ihres Dienstes nicht mehr nachkommen können. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende, wenngleich diese nicht in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Dienst entlassen werden. Wenn Sie als Soldat bei der Bundeswehr nicht mehr eingesetzt werden können, besteht eine Dienstunfähigkeit.
Zu bedenken gilt jedoch der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit der speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Sie sind erst dann berufsunfähig, wenn Sie generell keiner Arbeit mehr nachkommen können. Sollten Sie wegen einer Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst ausscheiden, aber noch einer anderen Tätigkeit, wie zum Beispiel einer verwaltenden Tätigkeit, nachgehen können, erhalten Sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung keinerlei Leistungen.

Worauf sollten Sie als Soldat bei der Dienstunfähigkeitsversicherung achten?

Der Unterschied der Dienstunfähigkeitsversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung liegt darin, dass Sie bei Freistellung durch den Dienstherrn von der Dienstunfähigkeitsversicherung sofort Leistungen erhalten. Ihnen ist es natürlich freigestellt sich auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu entscheiden. Achten Sie jedoch bei Abschluss auf die „Dienstunfähigkeits-Klausel“. Hier gibt es die echte und die unechte Klausel, wobei nur die echte gilt.
Die echte DU-Klausel besagt: „Bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gilt eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung als Berufsunfähigkeit.“
Die unechte DU-Klausel besagt: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst dann, wenn der dienstunfähige Soldat dauerhaft nicht in der Lage ist, eine andere berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit auszuüben“. Hierbei handelt es sich um eine abstrakte Verweisung.
Achten Sie als Soldaten daher in jedem Fall beim Abschluss einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung auf diese Klausel. Im schlimmsten Fall kann das bedeuten, dass Sie trotz Absicherung bei einer Dienstunfähigkeit leer ausgehen oder deutlich geringere Leistungen erhalten als Ihnen mit der echten DU-Klausel zustehen würde.

Welche Folgen hat eine Dienstunfähigkeit bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten ohne Dienstunfähigkeitsversicherung?

Bei Dienstunfällen oder Wehrdienstbeschädigungen sind in der Regel die Leistungen für alle Soldaten gleich und richten sich nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Dazu ist zunächst der Grund der Dienstunfähigkeit festzustellen. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist dieser jedoch vollkommen unerheblich.
Wenn die Dienstunfähigkeit nicht auf einen Dienstunfall oder einer Wehrdienstbeschädigung beruht, gelten folgende Richtlinien:

  • Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit werden entlassen und erhalten keine Bezüge mehr. Es folgt zudem eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von dieser erhalten Sie jedoch nur dann Leistungen, wenn Sie mehr als fünf Jahre eingezahlt haben.
  • Sie als Berufssoldaten werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Damit haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt, was sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und dem SVG richtet. Für jedes geleistete Dienstjahr erhalten Sie rund 1,7 Prozent der monatlichen Bruttobezüge, mindestens jedoch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A4.

Vor allem für Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende kann eine Dienstunfähigkeit folgenschwere, finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, denn Sie gehen meist leer aus. Das macht es umso wichtiger sich mit dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abzusichern und so eine finanzielle Schieflage zu vermeiden. Bei Ihnen als Berufssoldat besteht die Möglichkeit innerhalb der Dienstunfähigkeitsversicherung finanzielle Ergänzungen zur Absicherung durch den Dienstherrn zu schaffen, um weiterhin den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Gerne beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Sie dazu umfassend.

Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind Sie in jedem Fall bestens abgesichert. Sie können sich bei uns auf folgende Leistungen verlassen:

  • Legen Sie bei Abschluss der Versicherung selbst die monatliche Rente fest, die Sie ab dem ersten Tag der Dienstunfähigkeit erhalten.
  • Wir bieten auch für Dienstanfänger und Soldaten auf Zeit spezielle Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung.
  • Haben Sie eine Lebensversicherung, begleichen wir für Sie ab Eintritt der Dienstunfähigkeit die laufenden Beiträge.
  • Vereinbaren Sie eine Dynamik und sorgen Sie dafür, dass sich die Dienstunfähigkeitsversicherung automatisch an geänderte Einkommensverhältnisse, Ihre Familienplanung oder die dienstliche Karriere anpasst.
  • Sie als Soldat haben die Möglichkeit die Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge zu kombinieren. Das umfasst den Rahmenvertrag der Bundeswehr.

Die Stiftung Warentest empfiehlt etwa 70 Prozent der letzten Bruttobezüge bei der Dienstunfähigkeitsversicherung als monatliche Rente zu vereinbaren. Denken Sie dabei jedoch immer an Ihre eigenen Pläne wie Familie, Urlaube oder bestimmte Anschaffungen.
Selbst bei Dienstunfähigkeit durch kriegerische Ereignisse, wo die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht leistet, sind Sie mit dem § 63b des SVG abgesichert. Hier springt der Dienstherr für den Ausfall entsprechender Versicherungszahlungen ein und Sie erhalten Leistungen im Rahmen der Ausfallbürgschaft.

Wir beraten Sie gern

Nehmen Sie gleich mit uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Kontakt auf und lassen Sie sich von uns beraten. Zusammen finden wir eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die zu Ihnen als Soldat passt.

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