Anwartschaftsversicherung
Früher oder später muss jeder Beamte der Polizei in eine Krankenversicherung eintreten. Um den bestmöglichen Schutz zu bekommen, ist der Schritt in die private Krankenversicherung dabei für viele alternativlos. Doch mit hohem Alter drohen auch hohe Versicherungsbeiträge. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn können Sie diesem Problem aus dem Weg gehen. Hier können Sie sich bereits als junge Beamte bestmögliche Konditionen für Ihren späteren Eintritt in die private Krankenversicherung sichern.
Das Beamtenverhältnis
Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. Hierbei steht nicht nur Ihre finanzielle Fürsorge im Fokus. Obendrein muss sich Ihr Dienstherr um Ihre Gesundheitsfürsorge kümmern. Dies kann er in Form der Beihilfe oder freien Heilfürsorge tun. Je nachdem welche Fürsorge Sie von Ihrem Dienstherrn erhalten, gilt es Einiges beim Punkt der Krankenversicherung zu beachten.
Die Beihilfe
Zunächst einmal wollen wir einen Blick auf die Unterschiede der beiden Formen der Fürsorge werfen. Bei der Beihilfe erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Unterstützung bei der Zahlung von Gesundheitskosten. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt vom Beamten selbst ab. Der niedrigste Beihilfesatz liegt bei 50 Prozent. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben einen Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe. Die Kinder selbst sind auch beihilfeberechtigt. Ihnen steht eine Unterstützung von 80 Prozent zu. Da die Beihilfe nicht alle Gesundheitskosten trägt, sind Sie zum Abschluss einer sogenannten Restkostenversicherung verpflichtet. Dies soll Sie vor einer hohen finanziellen Belastung in Folge einer schweren und/oder langwierigen Erkrankung bewahren. Eine passende Restkostenversicherung ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn.
Die freie Heilfürsorge
Anders als die Beihilfe übernimmt die freie Heilfürsorge alle Gesundheitskosten, die bei Ihnen anfallen. Dabei müssen Sie bei den Leistungen jedoch ein Defizit im Vergleich zu einer privaten Krankenversicherung hinnehmen. Der Leistungskatalog entspricht nämlich in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Um eine Krankenversicherung, die Restkosten abdeckt, müssen Sie sich jedoch keine Gedanken machen. Schließlich bleiben für Sie keine Kosten übrig. Wer mehr Leistung möchte, kommt um eine private Zusatzversicherung nicht herum. Doch welcher Beamte der Polizei bekommt Beihilfe und welcher Heilfürsorge? Grob gesagt hängt es von der Tätigkeit der Beamten ab.
Wer bekommt freie Heilfürsorge?
Es liegt in der Macht der Bundesländer, ob sie ihren Beamten freie Heilfürsorge oder Beihilfe gewähren. In der Regel erhalten Beamte der Polizei während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums Heilfürsorge. Mit erfolgreichem Ablegen der Laufbahnprüfung ändert sich dies jedoch bei vielen. So verwandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Doch es gibt auch Beamte, die über die Ausbildungsphase hinaus Heilfürsorge erhalten. Für diese Beamte der Polizei gibt es zwei Möglichkeiten, dass sich der Anspruch in einen Beihilfeanspruch umwandelt. Eine Möglichkeit ist der Wechsel vom Außen- in den Innendienst. In aller Regel bekommen Beamte der Polizei dann Heilfürsorge, wenn ihr Einsatzgebiet mit vielen Risiken behaftet ist. Die Beiträge für eine Krankenversicherung wären aufgrund teurer Zuschläge nämlich unzumutbar für die Beamten. Sollte der Beamte der Polizei vom Außen- in den Innendienst wechseln, fällt auch das Risiko weg. Dann spricht nichts mehr gegen die Beihilfe. Manche Beamte erhalten bis zum Eintritt in den Ruhestand freie Heilfürsorge. Doch spätestens mit dem Ende des aktiven Dienstes beginnt der Beihilfeanspruch.
Klein oder groß?
Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Hiermit möchten wir dem Umstand entgegenkommen, dass unterschiedliche Gründe dazu führen können, dass Sie nicht mehr Heilfürsorge, sondern Beihilfe beziehen. Wir unterscheiden zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft.
Kleine Anwartschaft
Bei der kleinen Anwartschaft wird lediglich Ihr Gesundheitszustand, aber nicht Ihr Eintrittsalter festgehalten. Damit eignet sich diese Lösung für all diejenigen, die auf absehbare Zeit in die beihilfekonforme Krankenversicherung eintreten möchten. Wer also nur zwei bis drei Jahre überbrücken will, findet hier eine günstige Lösung, um garantiert und zu guten Konditionen in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Besonders praktisch ist dieses Modell für Beamte der Polizei, die ihre Ausbildung oder ihr Studium überbrücken wollen. Schließlich beziehen sie zwar während der Ausbildung Heilfürsorge, ein Großteil der Beamten erhält anschließend jedoch Beihilfe. Sollte sich herausstellen, dass Sie wider Erwarten auch über die Ausbildung hinaus Heilfürsorge erhalten, lässt sich die kleine Anwartschaft bequem in eine große Anwartschaft umwandeln.
Große Anwartschaft
Anders als bei der kleinen Anwartschaft wird bei der großen Anwartschaft nicht nur Ihr Gesundheitszustand festgehalten. Obendrein „konservieren“ wir Ihr Alter. Wer im Alter von 20 Jahren eine große Anwartschaftsversicherung abschließt und mit 65 Jahren erst beihilfeberechtigt wird, zahlt im Rahmen seiner beihilfekonformen Krankenversicherung den gleichen Beitrag, wie wenn er seit dem 20. Lebensjahr in der Krankenversicherung wäre. Wie ist das möglich? Während Ihrer Verweildauer in der großen Anwartschaft häufen Sie im Gegensatz zur kleinen Anwartschaft Altersrückstellungen an. Diese decken die Mehrkosten ab, die normalerweise beim späten Eintritt in eine private Krankenversicherung anfallen würden. Dementsprechend fallen die Beiträge für die große Anwartschaft aber auch höher aus als für die kleine Anwartschaft.
Wir beraten Sie gerne
Mit der Anwartschaftsversicherung können Sie Ihrem Alter unbesorgt entgegenblicken. Ob die kleine oder große Anwartschaft zu Ihnen als Beamte der Polizei passt, klären wir gern persönlich mit Ihnen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Nach Vereinbarung
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