Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte
der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz
Deshalb ist sie so wichtig
Die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte (DU-Versicherung)
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung sichern Sie als Beamtin oder Beamter die Einkommenslücke, die bei der namensgebenden Dienstunfähigkeit entsteht. Denn hier liegt die Absicherung des Dienstherrn deutlich unter dem früheren Einkommen oder fällt sogar vollständig weg. Mit der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden Sie sich für einen sinnvollen Schutz, mit dem Sie mögliche Lücken von vorneherein schließen.
Warum die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig ist
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist besonders für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe wichtig. Denn hier werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Letzterer entsteht erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Hier erhöht sich der Versorgungsanspruch jedes Jahr, sodass die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung dann entsprechend reduziert werden können.
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Beamte oder die Beamtin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Bei einer Einschränkung von bis zu 50 Prozent wird von einer „Teil-Dienstunfähigkeit“ gesprochen, ist die Einschränkung größer, liegt eine vollständige DU vor.
Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie, solange Ihr persönlicher Pensionsanspruch noch nicht höher ist, eine Mindestversorgung. Sie liegt in Bayern beispielsweise bei 1.811 Euro (Art. 26 Beamtenversorgungsgesetz). Die Differenz zu Ihrem früheren Einkommen vor der Dienstunfähigkeit, etwa 3.250 Euro, ist die Versorgungslücke. Diese schließt die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine festgelegte monatliche Rente (DU-Rente) aus, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Der Beamtenstatus (Widerruf, Probe oder Lebenszeit) spielt für diese Beurteilung keine Rolle.
Die „DU-Klausel“ in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Streng genommen gibt es eine „Dienstunfähigkeitsversicherung“ für Beamte nicht. Es handelt sich vielmehr um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel. Letztere ist speziell für Beamtinnen und Beamte entwickelt worden und Teil unserer Police. Zu unterscheiden ist zwischen der „echten“ und der „unechten“ DU-Klausel:
- „Echte“ DU-Klausel: Wir erkennen die vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit an, ohne das Gutachten des Dienstherrn in Zweifel zu stellen oder eigene Untersuchungen vorzunehmen
- „Unechte“ DU-Klausel: Das Gutachten des Dienstherrn wird nicht grundsätzlich anerkannt, sondern der Versicherer prüft selbst, ob nach der Definition in den Versicherungsbedingungen eine Berufsunfähigkeit vorliegt
Die „unechte“ DU-Klausel hat erhebliche Nachteile für Beamte. Daher finden Sie in der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung ohne Ausnahmen nur „echte“ Dienstunfähigkeits-Klauseln.
Die Leistungen der DBV DU-Versicherung für Beamtinnen und Beamte
Die Dienstunfähigkeitsversicherung hat die Aufgabe, die entstehende Einkommenslücke (Versorgungslücke) bei einer Dienstunfähigkeit zu schließen. Dazu muss die Versicherung an den individuellen Lebensbedarf angepasst werden, also genau die Leistungen erbringen, die Sie im Fall der Dienstunfähigkeit benötigen. Dazu gehören:
- Zahlung einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente, solange die Dienstunfähigkeit besteht, auch rückwirkend (wenn der Amtsarzt die DU erst später feststellt)
- Verzicht auf abstrakte Verweisung (wir verweisen Sie nicht an einen anderen Beruf, den Sie theoretisch ausüben könnten, sondern nur an Tätigkeiten, denen Sie tatsächlich nachgehen, soweit diese Ihrer Lebensstellung entsprechen)
- Vereinbarung einer Beitrags- und Leistungsdynamik möglich
- Zusatzleistungen wie höhere Auszahlung bei Wiedereingliederung, Nachversicherungsgarantien bei Geburt eines Kindes etc.
Beachte
Über die Nachversicherungsgarantien können Beamte die versicherten Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung nach oben anpassen, wenn bestimmte Ereignisse eintreten. Neben der Geburt eines Kindes gehören dazu auch Beförderungen und/oder der Kauf eines Eigenheims.
Generell empfiehlt es sich, die Dienstunfähigkeitsversicherung regelmäßig an einen geänderten Bedarf anzupassen. Denn für gewöhnlich steigt mit der Zeit der Lebensstandard, wodurch auch eine höhere DU-Rente abgesichert werden sollte.
Häufig gestellte Frage
Ab wann gelte ich als DU und wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?
Die Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt festgestellt. Sie liegt vor, wenn Sie Ihren dienstli-chen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachkommen können. Sowohl der Dienstherr als auch der Beamte selbst kann die Feststellung der DU beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf für mindestens sechs Mo-nate nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Beamten wird eine Dienstunfähigkeit bereits ab einer dreimonatigen krankheitsbedingten Abwesenheit geprüft, sofern keine Aussicht auf Bes-serung besteht.
Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Für alle Beamtinnen und Beamten, besonders aber in der Zeit auf Widerruf und Probe. Denn hier besteht noch kein Versorgungsanspruch gegen den Dienstherrn. Bei einer Dienstunfähig-keit erfolgt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer Möller Schöttle GbR
55122 Mainz
Gebauer-Möller-Schöttle GbR
Mombacher Str. 68
55122 Mainz
09:00 bis 17:00
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