DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz Beihilfe vom Dienstherrn für Lehrer und Referendare Mainz

Beihilfe für Beamte im Detail

Beihilfe vom Dienstherrn für Lehrer und Referendare

Die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt zu 50 % der Dienstherr bei seinen Angestellten. Verbeamtete Lehrer bzw. Beamte können eine Beihilfe in Anspruch nehmen, die als Übernahme der Versicherungsbeiträge gilt, jedoch wird hier nur ein Anteil der anfallenden Krankheitskosten übernommen, den Rest zahlen sie immer noch selbst. Wenn es um Versicherungsschutz im öffentlichen Dienst geht, ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung ihr Ansprechpartner.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung in Mainz empfiehlt ihnen daher eine private Krankenversicherung, vor allem weil sie als Lehrer Restkosten zu tragen haben. Hierbei wird die Beihilfe für Beamte berücksichtigt und sie halten Ihre Pflicht zur Krankenversicherung ein. Sie sind dadurch bessergestellt als in der bisherigen gewöhnlichen Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und erhalten obendrein bessere und umfangreichere Leistungen.

Wer bekommt überhaupt Beihilfe?

Sie können sowohl als Beamter auf Lebenszeit als auch als Beamter auf Probe, Beihilfe in Anspruch nehmen. Schon während ihres Referendariats haben sie die Möglichkeit von Beihilfezahlungen zu profitieren, wenn sie einen entsprechenden Versicherungsumfang abschließen. Es kann durchaus vorkommen das Ehepartner oder die Kinder einer verbeamteten Person im Krankheitsfall finanzielle Unterstützung erhalten, dabei gilt das der Ehepartner mit seinem Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen muss und weitere Familienmitglieder keiner gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen darf. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Ruheständler die Möglichkeit Beihilfe zu beanspruchen.

Wie hoch fällt die Beihilfe für Lehrer und Referendare aus?

Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung bei der Bemessung des Beihilfesatzes, darin sind die gültigen Bundes- und Landesbeihilfen geregelt. Wenn sie keine Kinder haben, liegt der Satz bei 50 % und für die andere Hälfte benötigen sie eine private Krankenversicherung. Bei zwei Kindern, erhöht sich ihr Satz auf 70 % sowie für berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten. Es ist möglich eine Beihilfe von 80 % für berücksichtigungsunfähige Kinder und Waisenkinder zu beanspruchen. Bei Ruheständlern ist ein Satz von 70 % gegeben, währenddessen gilt für Hochschullehrer deren Arbeitsverhältnis einem sogenannten entpflichteten Status unterliegt ein Satz von 50 % Beihilfe und 50 % Selbstübernahme.

So läuft es

Die Kosten für anfallende Medikamente und Arztbehandlungen müssen sie anfangs noch selbst tragen, danach können sie die anteilige Kostenübernahme sowohl bei der PKV als auch der zulässigen Beihilfestelle geltend machen. Dafür müssen sie entsprechende Formulare ausfüllen und Rechnungsbelege an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin schicken. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz legt ihnen nahe auf angegebene Fristen und Antragsgrenzen zu achten. Sie können die Beihilfe nur ein Jahr nach Rechnungsstellung beantragen, zudem sollten die Rechnungen mindestens bei 200 € liegen. Sollten sie die Rechnungen sammeln und nach 10 Monaten unter 200 € liegen, können sie höchstens 15 € fordern.

Zusammenfassung


Durch die Einrechnung der Beihilfe bei der PKV reduzieren sich Krankheitskosten und monatliche Beiträge - dadurch jedoch auch der Leistungsumfang. Insgesamt ist die Beihilfe des Dienstherren eine entgegenkommende Unterstützung und bedeutend nennenswerter als die Übernahme anteiliger Versicherungsbeiträge.

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