DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz Die gesetzliche und
Gesetzliche und Private Krankenversicherung
Das Gesundheitssystem in Deutschland basiert auf der GKV (=Gesetzliche KrankenVersicherung) und der PKV (=Private KrankenVersicherung).
Der größte Unterschied zwischen den beiden ist, dass in der GKV die Beiträge immer einen festgelegten prozentualen Beitragssatz vom monatlichen Einkommen betragen. Abhängig von Gesundheitsreformen können Leistungen variieren und gekürzt werden.
Die PKV hingegen rechnet die Beiträge entsprechend des Leistungsumfangs ab. Der Leistungsumfang und auch die Beiträge der PKV können auf die individuellen Bedürfnisse und Ansprüche angepasst werden. Der Vorteil der Privaten Krankenversicherung: Gesundheitsreformen gibt es nicht. Vertraglich zugesagte Leistungen werden nicht gekürzt oder verändert.
Viele Personen unterliegen der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen.
Bei Verbeamtung hat man die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse.
Als Lehrer im Angestelltenverhältnis ist man in den meisten Fällen dazu verpflichtet sich in der GKV zu versichern.
Einblick in den Leistungsumfang der PKV
Krankenhaus
Krankenhäuser bieten Privatpatienten in der Regel verschiedene Wahlleistungen an. Je nach abgeschlossenem Tarif werden Unterbringungen in Ein- und Zweibettzimmern und auch Chefarztbehandlungen übernommen.
Zusatzleistungen
Behandlungen
Je nach Tarif hat man das Recht auf eine Chefarztbehandlung und darf den Arzt oder das Krankenhaus selbst auswählen. Viele Tarife beinhalten auch Behandlungen durch zugelassene Heilpraktiker. Je nach Leistungsumfang kann man auch auf alternative Heilmethoden zurückreifen.
Arzneimittelzuzahlungen
Diese entfallen in der PKV für ärztliche Verordnungen.
Terminvergabe bei Ärzten
Auch hier hat man keine langen Wartezeiten und bekommen in der Regel schnellstmöglich die bevorzugte Behandlung.
Beitragsrückerstattungen
Beitragsrückerstattungen sind in der PKV bei Nichtbeanspruchung je nach Tarif mit bis zu fünf Monatsbeiträgen möglich.
Hier ein besonderer Hinweis: Vorsorgeuntersuchungen werden bei der DBV nicht auf die Beitragsrückerstattung angerechnet. So gewährleisten wir den besten Versicherungsschutz und die bestmögliche Vorsorge für die Gesundheit.
Altersrückstellungen
Mithilfe von Altersrückstellungen muss man keine weiteren Rücklagen anlegen und bleibt auch im Alter sorgenfrei abgesichert.
Je früher der Wechsel in die PKV stattfindet, desto mehr Zeit hat man, um Altersrückstellungen aufzubauen. Gesetzlich ist ein Zuschlag von 10% auf den Beitrag vorgeschrieben. Normalerweise wird er nur im Alter von 22-60Jahren berechnet. Der in jungen Jahren anfallende „Mehrbeitrag“ wird verzinslich angelegt und zur Beitragsentlastung im Alter genutzt.
Unser Tipp: durch eine große Anwartschaftsversicherung kann man auch schon Altersrückstellungen bilden, wenn man noch gesetzlich versichert ist und später erst in die Private Krankenversicherung wechselt.
Leistungsumfang
Generell ist der Leistungsumfang der Privaten Krankenversicherung frei wählbar.
Es gibt 3 Bausteine, auf die die PKV aufbaut: ambulante Behandlung, Versorgung im Krankenhaus (stationär) und Zahnbehandlung.
Darüber hinaus sind viele Tarife frei wählbar. Dazu zählen u.a. Krankentagegeld-Absicherungen, Pflege-Vorsorge oder Kur-Tarife.
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel europaweit.
Die Beihilfe durch den Dienstherrn
Etwa die Hälfte der Krankenversicherung trägt der Dienstherr, für die restlichen Kosten kann man in der PKV einen sogenannten Restkosten-Tarif absichern. Bei Verbeamtung lohnt sich die Mitgliedschaft in der PKV mehr als in der GKV, da hier Kosten bis zu 50 % übernommen werden.
Einblick in den Leistungsumfang der GKV
Leistungen
Die medizinische Versorgung wird ausschließlich von Vertragsärzten durchgeführt und auch nur das wird übernommen, so ist es im Sozialgesetzbuch geregelt. Im Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB steht „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
Beiträge
Gerechnet nach dem individuellen Einkommen müssen die Beiträge gezahlt werden, damit ist auch der Eintritt ins Rentenalter abgesichert. Aufgrund der immer weiter steigenden Behandlungskosten ist man als gesetzlich Versicherter von Beitragserhöhungen und auch oft von Leistungskürzungen betroffen.
Zuzahlungen
Für GKV-Versicherte gibt es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Zuzahlung von 10%, mindestens 5 Euro, maximal 10Euro.
Nicht rezeptpflichtige Medikamente müssen selbst bezahlt werden.
Zuzahlungen gelten auch für stationäre Behandlungen, Heilmittel und vor allem im zahnmedizinischen Bereich.
Beantragung
Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang. Sie sind verpflichtet alle, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen aufzunehmen. Unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder finanzieller Leistungskraft.
Beitragsrückerstattungen
Beitragsrückerstattungen gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Auch nicht, wenn man keine Leistungen in Anspruch nimmt.
Zusatzleistungen
Die GKV sieht keine Leistungen über das im Gesetz vorgegebene Maß hinaus vor.
Hier ein besonderer Hinweis: Auch als GKV-Versicherter können Sie von unserer Kooperation mit der HEK-Hanseatischen Krankenkasse profitieren und unter zahlreichen Zusatz- und Ergänzungsversicherungen wählen.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR
55122 Mainz
Gebauer-Möller-Schöttle GbR
Mombacher Str. 68
55122 Mainz
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