Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR

Passgenau abgestimmt!

Als Lehrerin oder Lehrer – egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit – bist du vor allem in den ersten Jahren im öffentlichen Dienst kaum über den Dienstherrn abgesichert. Denn du erhältst bei Dienstunfähigkeit nur dann Leistungen, wenn sie durch einen Dienstunfall verursacht wurde. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz schließt du diese Absicherungslücke und sorgst gleichzeitig fürs Alter vor!

Bedeutung und Funktionsweise der Dienstanfänger-Police für Lehrer

Die Dienstanfänger-Police kombiniert Dienstunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge. Denn wenn du als Beamtin oder Beamter auf Probe dienstunfähig wirst, ohne dass ein Dienstunfall vorliegt, wirst du vom Dienstherrn aus dem aktiven Dienst entlassen. Konkret stellt sich die Versorgungssituation so dar:

  • Beamter auf Widerruf: Entlassung und Verlust der Leistungen des Dienstherrn
  • Beamter auf Probe: Entlassung und Verlust der Leistungen des Dienstherrn
  • Beamter auf Lebenszeit: Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, Zahlung eines Ruhegehalts (Pension)

Erst wenn du Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit bist, erfolgt bei Dienstunfähigkeit keine Entlassung mehr. Stattdessen versetzt dich dein Dienstherr in den Ruhestand (§ 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) und entsprechende Landesregelungen). Mit der Versetzung in den Ruhestand ist die Zahlung einer Pension verbunden. Ihre Höhe richtet sich nach den bereits geleisteten Dienstjahren und deinen letzten Dienstbezügen.
 
Da du dir in den ersten Dienstjahren noch keinen hohen Pensionsanspruch aufbauen konntest, gibt es die Mindestpension.

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Kleiner Hinweis

In allen Fällen entsteht also eine Absicherungslücke, da du im schlechtesten Fall vor dem „Nichts“ stehst, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Die DBV Dienstanfänger-Police schließt diese Lücke, indem sie dir durch die integrierte Dienstunfähigkeitsversicherung eine vertraglich vereinbarte, monatliche Rente (DU-Rente) zahlt.

Die Vorteile der Dienstanfänger-Police im Überblick

Mit der Dienstanfänger-Police entscheidest du dich vom Beginn deiner Beamtenlaufbahn an für optimalen Schutz. Sie bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Du erhältst eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, wenn dich dein Dienstherr für dienstunfähig erklärt
  • Wir erkennen das Gutachten des Amts-, Truppen- oder Polizeiarztes direkt an und verzichten auf eine weitere Untersuchung
  • Die DBV verzichtet auf die abstrakte Verweisung, wir werden dich also nicht an einen anderen Beruf, den du theoretisch noch ausüben könntest, verweisen
  • Du bestimmst im vertraglichen Rahmen selbst, wie hoch deine Dienstunfähigkeitsrente ausfallen soll

Je höher deine Besoldungsgruppe aktuell bzw. nach der Ausbildung, desto höher auch die Rente, die du absichern kannst. Dein Berater vor Ort geht mit dir stets die individuelle Lebenssituation durch. Denn die Dienstanfänger-Police soll nicht nur deine Existenz sichern, sondern auch dafür sorgen, dass du deinen Lebensstandard halten und laufende Kosten decken kannst. Daher spielen auch Faktoren wie Familienplanung und eventuelle Schulden eine Rolle.

Die Phasen der DBV Dienstanfänger-Police

Die Dienstanfänger-Police der DBV ist in mehrere Phasen unterteilt. Sie entscheiden, wie wir deine Beiträge investieren:

  • Phase eins umfasst das Beamtenverhältnis auf Widerruf und Probe. Hier fließt ein großer Teil der Prämien in die Absicherung der Dienstunfähigkeit, da du seitens des Dienstherrn kaum abgesichert bist
  • Phase zwei umfasst das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Hier erhältst du bei Dienstunfähigkeit bereits staatliche Leistungen, sodass deine Beiträge mehrheitlich für die Altersvorsorge genutzt werden

Im Ruhestand erhältst du dann eine monatliche Rente, die sich danach bemisst, wie viel du eingezahlt und an Zinsen erhalten hast. Im Falle der Dienstunfähigkeit erlischt die Pflicht zur Beitragszahlung, die versicherten Leistungen erhältst du aber natürlich trotzdem.

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Häufig gestellte Frage

Ist die Dienstanfänger-Police sinnvoll?

Ja, denn als Lehrerin oder Lehrer hast du ohne passgenaue Dienstanfänger-Police in den ersten Jahren keinen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Du wirst aus dem aktiven Dienst entlassen und verlierst alle Leistungs- und Versorgungsansprüche.

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Ja, denn als Lehrerin oder Lehrer hast du ohne passgenaue Dienstanfänger-Police in den ersten Jahren keinen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Du wirst aus dem aktiven Dienst entlassen und verlierst alle Leistungs- und Versorgungsansprüche.

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