DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz Private Krankenversicherung für
Die Private Krankenversicherung für
Referendare und Lehramtsanwärter
der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz
Auch Referendare und Lehramtsanwärter haben als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf bereits einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Die optimale Ergänzung dieser staatlichen Fürsorgeleistung ist die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz. Denn wir übernehmen die Restkosten, die nach der Erstattung durch den Dienstherrn verbleiben!
Sinn und Zweck der privaten Krankenversicherung für Referendare
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich besonders durch ihren Aufbau von ihrem gesetzlichen Pendant, der GKV. Denn der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz und gewählten Leistungen. Im Unterschied zur gesetzlichen Kasse bestimmen Sie selbst, welche Leistungen Sie mitversichern und wo Sie möglicherweise Abstriche in Kauf nehmen.
Für Beamtinnen und Beamte, zu denen auch Referendare gehören, ist die private Krankenversicherung dabei besonders attraktiv. Denn der Dienstherr übernimmt bereits einen Teil der Behandlungskosten, in der Regel mindestens 50 und oft sogar 70 Prozent. Dadurch müssen Sie sich nur noch für den verbleibenden Teil der Aufwendungen, also für 30 bis 50 Prozent der Kosten, krankenversichern. Entsprechend günstiger wird die private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer.
Grundsätzlich könnten Sie den nach der Beihilfe verbleibenden Teil der Kosten auch selbst übernehmen. Durch die Krankenversicherungspflicht ist dies allerdings verboten, sodass Sie zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet sind. Da nur die private Krankenversicherung entsprechende Anpassungsmöglichkeiten bietet, ist sie hier regelmäßig die beste Wahl.
In der gesetzlichen Krankenversicherung würden Sie zum einen auf die Beihilfe verzichten, da Sie keine Rechnungen vom Arzt erhalten. Zum anderen übernimmt der Dienstherr keinen „Arbeitgeber-Anteil“, wie es aus der privaten Wirtschaft bekannt ist. Der volle Versicherungsbeitrag wird daher von Ihren Bruttobezügen abgezogen, was bei der PKV nicht der Fall ist. Rund 90 Prozent aller Beamten sind daher privat krankenversichert.
Beihilfe und Dienstherr
Besonderheiten des Beamtenrechts
Die sogenannte Beihilfe ist ein eigenständiges Fürsorgesystem, das so nur Beamten, Soldaten und Richtern zugute kommt. Denn der Dienstherr beteiligt sich nicht am Versicherungsbeitrag, sondern an den tatsächlichen Kosten, die eine medizinisch notwendige Behandlung verursacht hat. Wie hoch die Beihilfe dabei ausfällt, richtet sich nach dem Beihilfesatz – und dieser bemisst sich wiederum nach Ihrem Familienstand:
Auch Ihre Kinder benötigen daher eine private Krankenversicherung, da nur sie sich an die Beihilfe anpassen lässt.
Um Beihilfe zu erhalten, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn. In Rheinland-Pfalz ist beispielsweise das Landesamt für Finanzen auch für die Festsetzung der Beihilfe zuständig. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die festgesetzte Beihilfe und den jeweiligen Betrag vom Dienstherrn überwiesen.
Die Rechnung über die Behandlung reichen Sie neben der Beihilfe auch bei der privaten Krankenversicherung ein. Im Ergebnis werden 100 Prozent der Kosten übernommen, denn wir tragen bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent die fehlenden 30 Prozent der jeweiligen Aufwendungen.
Leistungen und Vorteile der privaten Krankenversicherung
Mit der privaten Krankenversicherung für Referendare sichern Sie sich ein umfassendes Leistungs- und Servicepaket, das Sie sich je nach persönlichem Bedarf selbst zusammenstellen können. Sie profitieren dadurch unter anderem von folgenden Leistungen und zahlreichen starken Vorteilen:
- Wir übernehmen alle medizinisch notwendigen Behandlungen in voller Höhe; auch dann, wenn der Arzt über den eigentlichen Gebührensätzen der GOÄ oder GOZ abrechnet
- Auf Wunsch können Sie mit den behandelnden Ärzten Honorarvereinbarungen abschließen, da wir auch die hier anfallenden Kosten in voller Höhe übernehmen
- Mitversichert sind sogenannte Wahlleistungen, etwa Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einzelzimmer, wenn Sie länger im Krankenhaus sind
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit, insbesondere auch im EU-Ausland und soweit die Beihilfe nicht leistet
- Deckungslücken im individuellen Beihilfeschutz schließen wir, indem die DBV einen entsprechend höheren Teil der Kosten übernimmt
Häufig gestellte Frage
Was unterscheidet gesetzliche und private Krankenversicherung?
Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand. Außerdem verzichten Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Beihilfe, da Sie keine Rechnungen vom Arzt erhalten.
Was passiert, wenn sich der Beihilfesatz ändert?
Durch die individuelle Anpassung der privaten Krankenversicherung der DBV passen Sie Ihren Versicherungsschutz einfach entsprechend an. Dabei ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
Kann ich die Beiträge für die private Krankenversicherung steuerlich absetzen?
Ja, auch Referendare können die Prämien für eine private Krankenversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen!
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR
Sie möchten mehr über die private Krankenversicherung insbesondere für Referendare und Lehramtsanwärter erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz freut sich bereits auf Sie!
55122 Mainz
Gebauer-Möller-Schöttle GbR
Mombacher Str. 68
55122 Mainz
09:00 bis 17:00
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