Die Anwartschaftsversicherung für Lehrer
DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin
Wann sollten Sie als Lehrer an eine Anwartschaftsversicherung denken? Im Öffentlichen Dienst genießen viele Beamte die Fürsorgeleistungen Ihres Dienstherrn. Diesen kommt er in Form der Heilfürsorge oder der Beihilfe nach und erfüllt damit seine Versorgungspflichten. Je nach aktuellem Beamtenstatus haben Sie Anspruch auf die volle oder anteilige Kostenerstattung im Krankheitsfall.
Beim Erhalt der freien Heilfürsorge müssen sich Beamte zunächst keine Gedanken um eine Krankenversicherung machen. Der Dienstherr trägt die gesamten Kosten. Gehen Sie als Lehrer jedoch in den Ruhestand, wandelt sich nicht nur Ihr Status, sondern auch Ihr Anspruch geht in die sogenannte Beihilfe über. Nun erhalten Sie nur noch einen Teil der Kosten im Ernstfall erstattet. Den Rest müssen Sie mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Mit der Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin sichern Sie sich rechtzeitig den späteren Zugang und gleichzeitig günstige Beiträge in der PKV. Vermeiden Sie hohe Risikozuschläge und hohe Kosten, mit uns an Ihren jahrelangen Partner des Öffentlichen Dienstes.
Die kleine und große Anwartschaftsversicherung
Sofern Sie sich für eine Anwartschaftsversicherung entscheiden, haben Sie zwei Optionen: die große und die kleine Anwartschaftsversicherung. Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung erfassen wir bei Abschluss Ihren Gesundheitszustand, sodass Sie später keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen müssen. Bei der großen Anwartschaftsversicherung profitieren Sie davon, dass wir auch Ihr aktuelles Alter einfrieren und Sie gleichzeitig Altersrückstellungen bilden. Wenn Sie in die private Krankenversicherung mit der Anwartschaftsversicherung eintreten, werden ausschließlich die hinterlegten Daten zur Berechnung der Beiträge herangezogen und Sie haben keine Wartezeit.
Wann sollten Sie die große Anwartschaftsversicherung abschließen?
Sie wissen heute schon, dass Sie ab dem Ruhestand Beihilfe beziehen? In dem Fall ist eine große Anwartschaftsversicherung wie von Ihrer DBV Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin besonders wichtig. Nur so erhalten Sie den garantieren Zugang zur PKV, sichern sich günstige Beiträge und haben bereits erforderliche Altersrückstellungen gebildet.
Was genau ist die Beihilfe?
Wenn Sie keinen Anspruch (mehr) auf Heilfürsorge haben, erhalten Sie Beihilfe. Ihr Dienstherr beteiligt sich anteilig an den Krankheitskosten. Wer in welcher Höhe Beihilfe beziehen kann, ist in den entsprechenden Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder geregelt. Wichtig ist zu wissen, dass Sie die Restkosten mit einer privaten Krankenversicherung wie von der DBV Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin absichern müssen.
DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin
mit den perfekten Angeboten
Im Bereich Öffentlicher Dienst können Sie auf uns als Partner zählen.
Haben Sie noch weitere Fragen zur Anwartschaftsversicherung oder möchten Sie sich von den Experten Ihrer DBV Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin individuell beraten lassen? Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.
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