die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin

Finanzielle Unabhängigkeit sicherstellen

Sie haben sich für die Laufbahn bei der Polizei entschieden? Eine sehr gute Wahl, denn kein anderer Beruf, als der eines Beamten, bietet Ihnen einen derartig sicheren Arbeitsplatz. 

In der Regel sind Sie ab Ausbildungsbeginn bis zum Lebensende finanziell abgesichert. Eine große Besonderheit beinhaltet das Beamtentum dennoch – bei der Polizei sind Sie in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht versichert, da eine Befreiung besteht. Somit zahlen Sie weder entsprechende Beiträge, noch profitieren Sie von Leistungen aus der Sozialversicherung.

Vielmehr sind Sie über Ihren jeweiligen Dienstherrn sozial abgesichert. Dies beinhaltet die Absicherung im Krankheitsfall, im Alter und auch die Existenzabsicherung im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit vor Eintritt in den Ruhestand.

Vorzeitiger Ruhestand – gesetzliche Mindestabsicherung am Existenzminimum droht

Allerdings gibt es, wie so oft im Leben, auch an dieser Stelle Ausnahmen. So handelt es sich im Falle eines Anspruches auf Versorgungsleistungen lediglich um eine gesetzliche Mindestabdeckung – der zuletzt erworbene Lebensstandard wird in der Regel keinesfalls aufrechtzuerhalten sein, speziell dann nicht, wenn Sie nicht über notwendige Ersparnisse verfügen.

Noch dramatischer wäre der Sachverhalt, wenn Sie noch Anwärter oder Beamter auf Probe sind. Als Anwärter bei der Polizei haben Sie keinerlei Ansprüche auf Versorgungsbezüge bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit. Vielmehr werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. 

Als Beamter auf Probe erhalten Sie Leistungen nur dann, wenn die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall basiert – in allen anderen Fällen erfolgt das Entlassungsverfahren äquivalent zu Beamten auf Widerruf. Aufgrund der darüber hinaus fehlenden eingezahlten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung besteht auch hier kein Anspruch – Sozialhilfebezug droht! 

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechende Vorkehrungen treffen

Um Polizeibeamte optimal vor derartigen Szenarien zu schützen, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin eine Dienstunfähigkeitsversicherung an, welche Sie vollumfassend vor drohendem Sozialhilfebezug schützt.

Darüber hinaus sichert Sie Ihren aktuellen Lebensstandard ab, so dass Sie Ihr Leben aus finanzieller Sicht wie gewohnt fortführen können. Entscheidend für die Feststellung der Dienstunfähigkeit ist einzig und allein der Amtsarzt. Kommt dieser zu der Diagnose, dass die Fortführung des Dienstverhältnisses aus gesundheitlicher Sicht nicht mehr zumutbar ist, zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin, die zuvor vertraglich vereinbarte Rente aus. Und dies Monat für Monat, bis zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. 

Ein weiteres Leistungsplus ergibt sich aus der Flexibilität unserer Dienstunfähigkeitsversicherung für die Polizei. Durch verschiedenste Ereignisse (Beförderung, Eheschließung, Geburt eines Kindes etc.) kann es sein, dass die zuvor vereinbarte Rentenhöhe nicht mehr ausreichend ist, und eine Anpassung vorgenommen werden muss – mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin überhaupt kein Problem. Wir bieten Ihnen auch während der Laufzeit die Möglichkeit an, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Auch Kombinationen mit Altersvorsorgeprodukten aus dem Bereich der Privatrenten sind möglich. Sprechen Sie uns doch hierzu gerne an. In einem persönlichen Beratungsgespräch beantworten wir Ihnen alle Ihnen auf dem Herzen liegenden Fragen, auf Wunsch auch daheim. 

Wir freuen uns auf Sie! 

DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin

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