Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Feuerwehr Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für Angehörige der Feuerwehr. Es besteht immer die Gefahr selbst bei einem Einsatz verletzt zu werden oder einfach an die persönlichen Grenzen zu kommen. Die Folge: Sie können für eine gewisse Zeit nicht mehr Ihren Dienst leisten bzw. müssen diesen quittieren. Dieses Risiko liegt bei der Feuerwehr wesentlich höher als in anderen Berufen.

Dienstunfähigkeit bringt immer finanzielle Einbußen mit sich. Egal, ob Sie Anfänger sind oder Ihre Dienstzeit in naher Zukunft endet. Ohne Absicherung werden Sie Ihren gewohnten Lebensstandard nicht halten können. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte der Feuerwehr unverzichtbar.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Auszug § 26 Dienstunfähigkeit:
„Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist“

Dienstunfähigkeit bedeutet für Beamte der Feuerwehr, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Berufsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass nur der Beruf nicht mehr ausgeübt, wohl aber eine andere Tätigkeit ausgeführt werden kann.

Achtung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Berufsunfähigkeitsversicherungen können Klauseln enthalten, die unter Umständen den Anspruch auf eine Rente einschränken, so dass Sie letztendlich bei Dienstunfähigkeit leer ausgehen könnten.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zum Beispiel eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel einschließen, was bedeutet, dass nur die Beamten berufsunfähig sind, die durch Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Anspruch auf eine Rente haben nur Beamte auf Lebenszeit.

Es kann aber auch eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sein, was wiederum heißt, die Berufsunfähigkeit muss erst nachgewiesen werden, bevor der dienstunfähige Beamte eine Rente erhält. Hier besteht das Risiko, dass die durch den Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit nicht als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und damit auch kein Anspruch auf Rente besteht.

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel hat der Feuerwehrbeamte den vollen Versicherungsschutz.

Die Dienstunfähigkeitsprüfung muss durch einen Amtsarzt erfolgen.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe

Feuerwehrbeamte auf Probe oder Widerruf bekommen bei Dienstunfähigkeit in der Regel kein Ruhegehalt. Nur wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung entstand, ist es möglich, dass sie einen Unterhaltsbeitrag erhalten.

Für Beamte auf Probe gilt fast dasselbe. Sie werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls entlassen. Bei einem Dienstunfall erhalten Beamte der Feuerwehr in der Probezeit bereits ein Unfallruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt. Bei einer Dienstbeschädigung werden sie mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt.

Müssen Sie Ihre Ausbildung abbrechen, werden Sie für Ihre geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ansprüche auf staatliche Leistungen werden Sie meist noch nicht haben, da erst fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt werden müssen, bis eventuell eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird.

Das heißt konkret: Können Sie aus gesundheitlichen Gründen als Beamter auf Widerruf oder auf Probe Ihren Dienst nicht mehr ausüben, droht Ihnen unter Umständen Hartz IV.

Da sie noch keine Versorgungsansprüche haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin absichern.

Mit der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig. Diese Einkommensabsicherung für Dienstanfänger bietet den Vorteil, dass sie mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge verbunden wird. Die privaten Renten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind Altersvorsorgen, mit denen Sie Sicherheit und Rendite optimal kombinieren können. Verschiedene Tarife stehen Ihnen zur Auswahl.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit

Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Anspruch haben Sie allerdings erst nach einer fünfjährigen Wartezeit. Nach der Wartezeit können Sie mit einem Ruhegehalt in Höhe von etwa 35 Prozent der letzten Bezüge rechnen. Die Sätze steigen kontinuierlich mit jedem Dienstjahr. Die Höhe des Ruhegehalts hängt demzufolge auch davon ab, wie lange Sie im Dienst waren. Junge Feuerwehrbeamte haben nur geringe Ansprüche. Aber auch bei langjährigen Beamten entsteht eine Versorgungslücke, die gefüllt werden muss, damit Sie zur Dienstunfähigkeit nicht auch noch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die maximale Höhe des Ruhegehalts von 71,75 % des letzten Solds wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin zahlt Ihnen eine vereinbarte, monatliche Rente als Ergänzung zum Ruhegehalt.

Auch die Ruhegehaltsansprüche wurden durch die Reformgesetze der letzten Jahre immer wieder gekürzt. Weitere Kürzungen sind nicht ausgeschlossen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie schon heute vorsorgen, damit Sie auch in Zukunft finanziell auf der sicheren Seite sind.

Was bietet Ihnen die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung?

  • Eine garantierte, vertraglich festgelegte, monatliche Rente
  • Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden bei Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin übernommen
  • Nachversicherungen sind möglich
  • Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
  • Die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbaren
  • Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich
  • Attraktive und risikogerechte Beiträge durch Einteilung in Berufsklassen
  • Bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz speziell für Beamte der Feuerwehr auf Probe bzw. Widerruf
  • Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe sind möglich
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Mit der Option der Dynamik können Sie inflationsbedingte Verluste ausgleichen.

Nur wenige Versicherungsunternehmen bieten einen Schutz für Beamte der Feuerwehr bei Dienstunfähigkeit an. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin zahlt auch dann ein Ruhegehalt, wenn Sie dienstunfähig aber noch berufsfähig sind.

Ihre Rentenhöhe

Welchen Betrag Sie bei Dienstunfähigkeit ausgezahlt bekommen, ist abhängig vom Familienstand und welcher der Besoldungsgruppe Sie angehören. Idealerweise sollte eine Versicherungssumme von 75% des Nettogehalts vereinbart werden. Der Mindestbetrag, den der Bund der Versicherten und Stiftung Warentest empfehlen, ist 1.000 € bzw. mindesten 50% des letzten Solds.

Mit einem Gesamteinkommen von 75% der letzten Bezüge kann der Lebensstandard annähernd erhalten bleiben. Diesen Betrag sollten Sie als Mindestrichtwert bei Ihrer Planung im Auge behalten.

Es lohnt sich, die Dienstunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Stiftung Warentest rät zu einem Vertragsabschluss vor dem 35. Lebensjahr. Im Laufe der Jahre steigen auch die bei Vertragsabschluss berechneten monatlichen Beiträge an. Das Risiko von chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel nach Unfällen, nimmt ebenfalls zu. Folglich muss mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen gerechnet werden. Schlimmstenfalls ist eine Absicherung nicht mehr möglich.

Ihr Gesundheitszustand

Ihr Gesundheitszustand wird festgestellt, indem Sie ein paar Fragen zu sich beantworten müssen. Wichtig bei der Antragstellung ist, dass diese Fragen korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollten Sie tatsächlich dienstunfähig werden, wird Ihre Krankengeschichte überprüft. Verschweigen Sie Krankheiten, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Dienstunfähigkeit stehen, kann die Auszahlung verweigert werden. Sie schaden nur sich selbst.

Nehmen Sie sich also genügend Zeit zur Beantwortung der Fragen. Es ist empfehlenswert, den Arzt oder die Ärzte zur Beantwortung der Fragen zurate zu ziehen. So können Sie sich schon im Vorfeld absichern.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen? Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ausführlich zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und weiteren Vor- und Versicherungsmöglichkeiten für Beamte der Feuerwehr.

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