DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Krankenversicherung
Krankenversicherung/ Restkostenversicherung
Eine Krankenversicherung ist seit 2009 in Deutschland für alle Bürger Pflicht. Dafür gibt es zwei Krankenversicherungssysteme:
- die gesetzliche Krankenversicherung, in der sich alle Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze absichern müssen
- die private Krankenversicherung
Generell sind Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Lebenszeit haben grundsätzlich die Wahl, ob sie eine private oder eine freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung abschließen möchten.
Der Dienstherr des Beamten der Feuerwehr trägt eine Fürsorgepflicht, das heißt,er muss sich an den Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt sowie für die Gesundheitsvorsorge seiner Beamten beteiligen. Diese Pflicht erfüllt er, indem er Beihilfe oder freie Heilfürsorge gewährt.
Während der Ausbildung und in der Probezeit haben Beamte der Feuerwehr in der Regel Anspruch auf freie Heilfürsorge. Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit haben abhängig vom Bundesland, entweder weiterhin Anspruch auf Heilsfürsorge oder auf Beihilfe. Beamte im Ruhestand erhalten prinzipiell Beihilfe.
Beihilfe
Im Rahmen der Beihilfe erstattet der Dienstherr Feuerwehrbeamten mindestens 50% der beihilfefähigen Kosten bei Krankheit, Pflege oder Geburt sowie für Vorsorgemaßnahmen. Beihilfefähig sind laut § 6 BBhV Kosten, die notwendig und wirtschaftlich angemessen sind.
Die Ansprüche:
- Beamte 50% Erstattung
- Beamte mit mindestens zwei Kindern, Ehepartner und Beamte im Ruhestand werden 70% der Kosten erstattet
- Für beihilfefähige Kinder erhalten Sie 80%
Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Jedes Bundesland hat seine eigene Beihilfeverordnung. Überwiegend halten sich die Länder an die Beihilfevorschriften des Bundes. Abweichungen gibt es in Bremen und Hessen. Hier gilt ein familienbezogenes Bemessungssystem: Basis bildet eine Erstattung von 50% für den Versicherten. Der Satz für verheiratete Personen erhöht sich um 5%. Für jedes Kind steigt der Satz ebenfalls um 5%, jedoch auf maximal auf 70%.
Gleich für alle Systeme ist, dass der verbleibende Kostenteil mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden muss. Beamte der Feuerwehr müssen lediglich 20, 30 oder 50% Ihrer Kosten absichern. Sie müssen keine Vollkostenversicherung abschließen, sondern benötigen nur eine Restkostenversicherung. Daraus resultieren die besonders niedrigen monatlichen Prämien.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Feuerwehrbeamten und allen anderen Beamten einen speziellen Beamtentarif, Vision B an. Sie profitieren von einer Krankenversicherung mit Leistungen, die weit über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Der Tarif Vision B für Feuerwehrbeamte
Die speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarife sind: Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Das bieten alle Tarife von Vision B im Überblick:
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Kurze Wartezeit in Arztpraxen
- Bevorzugte Terminvergabe
- Kosten zahnärztlicher Behandlungen werden bis zu 100 % übernommen
Zusätzliche Leistungen der Tarife von Vision B
Die Vorteile von Vision B
Feuerwehrbeamte genießen die Vorzüge eines Privatpatienten. Das bedeutet für Sie: Ihre Gesundheit steht jederzeit im Vordergrund, benötigen Sie medizinische Behandlung, erhalten Sie mit einem Tarif Vision B die bestmögliche Versorgung sowie die geeignetsten Heilverfahren und Medikamente.
Es besteht Therapiefreiheit: Ärzte können privat Versicherten sofort neue Diagnose- und Therapieverfahren verschreiben, welche von gesetzliche Krankenkassen erst noch über einen langen Zeitraum getestet werden, bis sie zugelassen werden. Das sind Medikamente, die kostengünstig sind und der Behandlungserfolg medizinisch ausreichend sein wird.
Bei der Restkostenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin wählen Sie, welche Kosten Sie absichern möchten und zahlen nur für diese.
Da Sie nur den von Ihnen bestimmten Ausschnitt der Leistungen absichern, sind Ihre Kosten überschaubar.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung
Vereinbarte Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erhalten Sie garantiert und solange die private Krankenversicherung bei der DBV besteht. Eine spätere Kürzung von Leistungen im Versicherungsumfang der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist ausgeschlossen. Das Leistungsniveau der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bleibt während der gesamten Versicherungszeit bestehen. Auch der Gesetzgeber hat nicht das Recht, Konditionen des Vertrags nachträglich zu Lasten der privatversicherten Beamten der Feuerwehr zu ändern.
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und der medizinische Fortschritt machten es notwendig, teilweise Beitrage zu erhöhen. Gesetzliche Krankenversicherungen können ihre Beitragssätze anheben und gleichzeitig Leistungen kürzen oder streichen. So kann plötzlich ein Medikament, welches in der Vergangenheit verschrieben wurde, nicht mehr auf Rezept erhältlich sein. Dies müssen Sie in der privaten Krankenversicherung nicht befürchten.
Die Versorgung, welche gesetzliche Krankenversicherungen gewähren richtet sich nur nach wirtschaftlichen Aspekten. Bei der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin hingegen zählen Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten, die Kosten sind nicht relevant.
Auch die Angehörigen des beihilfeberechtigten Beamten der Feuerwehr profitieren von der privaten Krankenversicherung der DBV.
Ehe- oder Lebenspartner, die nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sind und deren Bezüge im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen, können ebenfalls Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin in Anspruch nehmen.
Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, haben ebenfalls das Recht auf Erstattungen durch die Beihilfestelle. Das heißt, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Ihre Kinder mitversichert werden. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, wird das Kind in der privaten Krankenversicherung des Elternteils versichert, der auch das Kindergeld erhält. Endet der Beihilfeanspruch des Kindes, ist es verpflichtet, sich selbst in einer Krankenkasse zu versichern.
Die Kostenerstattung
Gesetzlich Versicherte benötigen nur ihre Chipkarte für eine Behandlung beim Arzt. Die Leistungen rechnet der Arzt direkt mit der Krankenversicherung ab.
Als privat Versicherter schließen Sie mit dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus einen Behandlungsvertrag und erhalten vom Leistungsträger eine Rechnung, auf der alle Maßnahmen aufgeführt werden. Die Rechnung bezahlen Sie ganz normal wie jede andere Rechnung auch. Rechnungen und Quittungen leiten Sie an Ihre Beihilfestelle und an die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin weiter. Daraufhin werden Ihnen die Kosten erstattet.
Bei kostspieligen Behandlungen, beispielsweise einer stationären Behandlung, kann der Leistungserbringer direkt mit der Versicherung abrechnen.
Für diesen Fall unterschreiben Sie ein Formular, welches dem Krankenhaus erlaubt, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Unkompliziert und ohne Vorauskasse bekommen Beamte der Feuerwehr sofort die vereinbarten Leistungen, wie das vereinbarte Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.
Öffnungsklausel
Die Beitragshöhe zur privaten Krankenversicherung richtet sich unabhängig vom Einkommen nach Alter und Gesundheitszustand. Bestimmte Personengruppen können nicht oder nur unter ungünstigen Bedingungen Mitglied der Krankenversicherung werden. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen, die üblicherweise hohe Risikozuschlag zahlen müssten oder gänzlich abgelehnt würden.
Ausnahmeregelung ist die sogenannte „Öffnungsaktion“, mit der einige private Krankenversicherungen, auch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, Beamtenanfängern und ihren Angehörigen einen erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung anbieten. Zeit- und Berufssoldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamte sind in den ersten sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung teilnahmeberechtigt. Keine Fristen gelten für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte.
Vorteile der Öffnungsaktion:
- Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
- Keine Leistungsausschlüsse
- Maximale Höhe von Risikozuschlägen 30 % des tariflichen Beitrags
Gesetzliche Krankenversicherung
Beamte der Feuerwehr, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, haben keinen Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der Beihilfe.
Der Dienstherr beteiligt sich auch nicht mit einem Arbeitgeberanteil an den monatlichen Beitragszahlungen. Diese Kosten zahlen gesetzlich versicherte Feuerwehrbeamte in voller Höhe aus eigener Tasche. Sie zahlen pauschal, abhängig von der Höhe Ihres Einkommens, für alle angebotenen Leistungen monatliche Prämien. Ob Sie Leistungen in Anspruch nehmen, ist nicht von Bedeutung.
Vorteil:
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienangehörige kostenlos mitversichert werden. Für Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen kostengünstiger sein als die private Krankenversicherung.
Nachteil:
Die monatlichen Prämien müssen Sie zu 100 % privat tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen nur eine Regelversorgung, zusätzliche Leistung sind nochmals mit Kosten verbunden.
Heilfürsorge für Feuerwehrbeamte
Beamte der Feuerwehr mit Heilfürsorge benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung. Diese Art der Fürsorge deckt fast alle Kosten im Krankheits-, Pflege oder Geburtsfall ab. Sie sollten aber bedenken, dass die freie Heilfürsorge spätestens bei der Pensionierung endet und von der Beihilfe abgelöst wird.
Damit Ihnen mit Beihilfe später keine Nachteile entstehen, sollten Sie möglichst früh eine Anwartschaft auf die Aufnahme in die private Krankenversicherung abschließen. Die Anwartschaftsversicherung kann bei Dienstzeitende problemlos, ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung, in eine Krankenversicherung umgewandelt werden. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin auftreten, spielen bei der Beitragsermittlung keine Rolle mehr.
Vorteile einer Anwartschaftsversicherung
- Die Basis späterer Beiträge sind die Konditionen bei Abschluss der Anwartschaft
- Kleine oder große Anwartschaft – der gegenwärtige Gesundheitszustand wird „eingefroren“ beziehungsweise auch das Alter
- Sie sichern sich die garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung
- Keine Wartezeiten bei der Umwandlung Anwartschaft – private Krankenversicherung
- Sichert günstige Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Pflegepflichtversicherung
Jeder Bürger in Deutschland ist verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Mit der Pflegepflichtversicherung sollen die hohen Kosten im Pflegefall abgefedert werden. Ihre Pflegeversicherung können Sie gemeinsam mit der Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin abschließen.
Die Pflegevorsorge Vario der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist eine flexible Absicherung für den Pflegefall - ganz nach Ihrem Bedarf, unabhängig vom Alter und für jede Pflegestufe.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung und der Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin? Sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter sind gern für Sie da und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend und detailliert.
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