Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaftsversicherung stellt sicher, zu einem späteren Zeitpunkt zu den Konditionen bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung in die private Krankenkasse aufgenommen zu werden. Das heißt, dass der zu dem Zeitpunkt festgehaltene Gesundheitszustand zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Aber auch das Alter wird der Berechnung zugrunde gelegt. Eine Anwartschaft ist sinnvoll für:
- Die geplante Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung nach vorübergehendem Auslandsaufenthalt
- Vorübergehende Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Soldaten, die keinen Anspruch mehr auf truppenärztlich Versorgung haben, beihilfeberechtigt sind und sich privat versichern möchten
- Beamte mit Heilfürsorge für den Zeitpunkt, ab dem Beihilfeanspruch besteht
Heilfürsorge
Beamtenanwärter, Beamte auf Probe oder Beamte, die Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der freien Heilfürsorge haben, benötigen keine weitere Krankenversicherung. Über die freie Heilfürsorge werden fast die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen vom Dienstherrn übernommen.
In manchen Bundesländern erhalten Beamte während der Ausbildung Heilfürsorge, aber der Anspruch erlischt bei der Verbeamtung und der Beamte der Polizei hat das Recht auf Beihilfe.
Spätestens beim Eintritt in den Ruhestand erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Der Dienstherr gewährt ab diesem Zeitpunkt seinen Beamten und deren beihilfeberechtigten Angehörigen Beihilfe.
Beihilfe
Mit der Beihilfe werden die Aufwendungen nur noch zu einem bestimmten Prozentsatz getragen. In der Regel sind das für ledige Beamte ohne Kinder 50 %, für Beamte mit mindestens zwei Kindern, beihilfeberechtigte Ehepartner und Beamte im Ruhestand 70 % und für Kinder 80%.
Die von der Beihilfe nicht abgedeckten Kosten müssen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Eine der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.
Leider treten im Laufe der Jahre Krankheiten und Beeinträchtigungen auf. Der Gesundheitszustand, der bei der Gesundheitsprüfung festgestellt wird, das Alter und der gewählte Leistungsumfang sind Basis bei der Berechnung des monatlichen Versicherungsbeitrages. Die Beiträge, die in fortgeschrittenem Alter ermittelt werden, übersteigen die in jungen Jahren berechneten Beiträge enorm.
Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet jeden Antragsteller aufzunehmen, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Zeigen sich bei der Gesundheitsprüfung Krankheiten oder Beeinträchtigungen, die für das Versicherungsunternehmen ein zu großes Risiko darstellen, kann die Aufnahme verweigert, beziehungsweise nur im Basistarif oder mit hohen Risikozuschlägen verbundenen monatlichen Beiträgen möglich sein.
Nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind die privaten Versicherer dazu verpflichtet „alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”
Um dieses Problem zu umgehen, sollten Beamte der Polizei so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Bestenfalls zu Ausbildungsbeginn.
Beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung müssen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Der festgestellte Zustand dient später, wenn die Anwartschaft in eine private Krankenversicherung umgewandelt wird, als Berechnungsgrundlage der monatlichen Beiträge.
Ohne erneute Risikoprüfung werden Sie garantiert in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin aufgenommen und können sofort von den Vorteilen der privaten Versicherung profitieren, ohne Wartezeiten erfüllen zu müssen.
Alle Erkrankungen, die zwischen Abschluss der Anwartschaft und dem Wunsch sich in der privaten Krankenkasse zu versichern auftreten, egal wie schwer diese sind, werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen, ohne dass die Beiträge davon beeinflusst werden. Genau das ist der Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung - die Absicherung des eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes.
Sie genießen sofort nach der Umwandlung vollen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen. Dies gilt auch für Ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen.
Bei Abschluss innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn verzichtet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin auf eine Gesundheitsprüfung.
Anwartschaftsversicherung und Krankenversicherung
Die Beihilfe ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Auf Grund der Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Bezug für gesetzlich Versicherte bis auf einige Ausnahmen nicht möglich. Entscheidet sich der Beamte der Polizei für die gesetzliche Krankenversicherung, verfällt der Anspruch auf Beihilfe.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Sachleistungsversicherung. Der Leistungserbringer (Arzt oder Krankenhaus) rechnen direkt mit der Versicherung ab. Die monatlichen Beiträge sind pauschale Zahlungen - unabhängig davon, ob Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden oder nicht. Abgedeckt werden damit alle Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gegebenenfalls übernommen werden würden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip: Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherten, der Gesundheitszustand hat keinen Einfluss. Das bedeutet, dass gut Verdienende mehr bezahlen, ohne Anspruch auf bessere Leistungen zu haben als Personen, die nur geringe Beiträge zahlen.
Private Krankenversicherung
Die Funktionsweise der privaten Krankenversicherung beruht auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip: Der vereinbarte Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem individuellen Risiko des Versicherten, dem Alter und dem gewünschten Versicherungsschutz. Die Beiträge werden so berechnet, dass nur die Leistungen abdeckt werden, die der Versicherungsnehmer aller Voraussicht nach benötigen könnte.
Nimmt der Versicherte Leistungen in Anspruch, erhält er dafür eine Rechnung, die von ihm beglichen wird. Rechnungen und Belege werden bei der Beihilfestelle eingereicht und diese erstattet daraufhin die erstattungsfähigen Kosten. Die restlichen Kosten trägt die private Krankenversicherung, sofern die Leistungen im vereinbarten Versicherungsumfang enthalten sind.
Nur für diesen Anteil zahlt der Beamte der Polizei seine Beiträge. Die Versicherungsleistungen müssen dabei mindestens dem Niveau der ambulanten und stationären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Unterschied kleine Anwartschaftsversicherung – große Anwartschaftsversicherung
Generell gilt:
- Bei der Umwandlung von der Anwartschaft in den gewählten Tarif wird das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrunde gelegt
- Beim Übergang erfolgt keine erneute Risikoprüfung
- Keine Wartezeit im Leistungsfall, hier wird die Dauer der Anwartschaft angerechnet
- Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
- Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen
Kleine Anwartschaftsversicherung
Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sichert ab, dass der Gesundheitszustand, der beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt wird, „konserviert“ wird und später als Grundlage zur Berechnung des Beitrags dient. Ist absehbar, dass nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden muss, ist die kleine Anwartschaft sinnvoll. Dies ist für Beamtenanwärter oder Beamten auf Probe mit Heilfürsorge, die bei der Verbeamtung auf Lebenszeit Anspruch auf Beihilfe haben, der Fall. Hier kommt dem Faktor Alter nur wenig Bedeutung zu.
Anwärter auf den Dienst als Beamte der Polizei sollten zumindest die kleine Anwartschaftsversicherung abschließen und gegebenenfalls nach der Ausbildung, falls weiter der Anspruch auf Heilfürsorge besteht, in eine große Anwartschaftsversicherung umwandeln. Das erfolgt problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Altersrückstellungen werden mit der kleinen Anwartschaftsversicherung noch nicht gebildet. Es werden lediglich die Verwaltungskosten abgedeckt. Aus diesem Grund sind die Beiträge niedriger als bei der großen Anwartschaftsversicherung.
Nachteil der kleinen Anwartschaftsversicherung:
Der spätere Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist höher, um noch ausreichende Alterungsrückstellungen zu bilden, mit denen die steigenden Kosten im Alter abfedert werden.
Große Anwartschaftsversicherung
Mit zunehmendem Alter steigen in der Regel die Ausgaben für Behandlungen und Medikamente. Damit der Beitrag für die private Krankenversicherung möglichst stabil bleibt, werden sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Diese sollen Beitragssteigerungen aufgrund der höheren Kosten, bedingt durch die oft intensivere medizinische Versorgung im Alter, abmildern.
Beamte der Polizei, die im aktiven Dienst Heilfürsorge erhalten und wahrscheinlich erst bei Beendigung des aktiven Dienstes Anspruch auf Beihilfe haben, profitieren von der großen Anwartschaftsversicherung. Bei dieser Anwartschaft wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung als Faktor zur Beitragsermittlung herangezogen. Hier werden durch die höheren Beiträge während der Anwartschaft bereits Altersrückstellungen gebildet.
Schließen Sie bereits in jungen Jahren eine große Anwartschaftsversicherung ab, „aktivieren“ Sie die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin mit dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft.
Tipp:
Die eventuelle Kündigung einer Anwartschaftsversicherung sollte gut überlegt sein und nur wenn absolut ausgeschlossen werden kann, dass eine private Krankenversicherung benötigt wird, erfolgen. Die Konditionen und die Altersrückstellungen sind mit der Kündigung unwiderruflich verloren.
Nachteile, wenn Sie später erneut eine Anwartschaft abschließen möchten:
- wegen des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge stets höher als bei der früheren Versicherung. Altersrückstellungen, die bereits gebildet wurden, sind mit der Kündigung unwiderruflich verloren
- bei einem neuen Vertrag fangen Sie wieder bei „Null“ an - was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt
- bei erneuter Antragstellung findet wieder eine Gesundheitsprüfung statt, bei der zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder Beeinträchtigungen berücksichtigt werden - unter Umständen wird der Antrag abgelehnt
- bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten, nach deren Ablauf erst der Versicherungsschutz greift
Die Anwartschaftsversicherung wird grundsätzlich nur von privaten Krankenversicherungen angeboten. In der gesetzlichen Krankenkasse kennt man einen solchen Vertrag nicht. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis des Einkommens ermittelt, sodass Versicherungsnehmer keine Kostenvorteile durch eine Anwartschaft erlangen können.
Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ermöglicht schon frühzeitig vorzusorgen und sich so zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Versorgung zu günstigen Konditionen zu sichern.
Pflegeversicherung
Auch auf die Pflegeversicherung kann für max. fünf Jahre eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Auf Antrag des versicherten Beamten der Polizei kann eine Verlängerung der Versicherungsdauer vereinbart werden.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur Anwartschaftsversicherung? Dann vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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10785 Berlin
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