Pflegepflichtversicherung
Durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig zu werden und dadurch alltägliche Verrichtungen nicht mehr selbstständig bewältigen zu können, kann jeden treffen. Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten Menschen als pflegebedürftig, wenn sie nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfe benötigen.
Mittlerweile sind fast alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Sowohl gesetzlich krankenversicherte als auch privatversicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte sind verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch von der gesetzlichen, sozialen Pflegeversicherung erfasst. Privat Versicherte müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse oder einem anderen Anbieter, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, abschließen.
Denn Pflegebedürftigkeit ist oft mit hohen Kosten, beispielsweise für notwendige Umbauten im häuslichen Umfeld oder Aufwendungen für Pflegepersonal, verbunden. Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Einen Teil der Kosten muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen.
Unterscheiden sich gesetzlich und private Versicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind fast identisch. Der Unterschied liegt darin, wie die Pflegekasse die Leistungen gewährt.
Gesetzlich Pflegepflichtversicherung
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Sach- und/oder Geldleistungen erbracht. Möglich ist die Zahlung des sogenannten Pflegegeldes, wenn Sie ein Angehöriger pflegt oder eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen.
Der Beitragssatz für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer liegt bei 2,55 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent.
Freiberufliche und Selbstständige müssen für die Kosten selbst in voller Höhe aufkommen. Wie der Trend bei der gesetzlichen Krankenversicherung, zeichnet sich bei der sozialen Pflegeversicherung ab, dass in Zukunft immer weniger Kosten abgedeckt werden können. Die Anzahl an älteren und pflegebedürftigen Menschen nimmt stetig zu, während jüngere, zahlende Versicherte weniger werden. Mit der Zeit klafft ein immer größeres Finanzloch in der Versorgung gesetzlich Versicherter auf.
Private Pflegepflichtversicherung
Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, gilt bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin das Prinzip der Kostenerstattung.
Das heißt, wie auch bei der privaten Krankenversicherung üblich, müssen die Kosten vorerst selbst getragen werden. Die Rechnungen können anschließend bei der Pflegekasse eingereicht werden, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherungen sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und Lebenssituation des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Die private Pflegekasse übernimmt die Kosten, welche nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Beamte der Polizei zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.
Die Kostenerstattung der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip.
Altersrückstellungen, die im Versicherungsverlauf gebildet werden, sichern die Kostendeckung im Pflegefall ab. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen in eine private Pflegekasse, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, wechseln. Der Wechsel von der privaten wieder in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bringt jedoch einige Probleme mit sich. Denn die Versicherungsbeiträge der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind abhängig von dem individuellen Gesundheitszustand des Versicherten. Zurückgegriffen wird auf ärztliche Befunde und Gutachten, beziehungsweise erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Dementsprechend zahlen chronisch kranke oder ältere Versicherungsnehmer höhere Beiträge als gesunde und junge Privatversicherte.
Beamte der Polizei, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, werden direkt über diese pflegepflichtversichert und zahlen nur den halben Beitragssatz, genauso wie alle anderen Mitglieder der GKV. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen.
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind in etwa identisch. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monaten bestehen
- Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
- Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
- 45 Minuten davon für die Grundversorgung
- Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär
Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade ein bis fünf. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche.
Termin vereinbarenOrt der Pflege
Die ambulante, häusliche Versorgung können beispielsweise ehrenamtliche Personen übernehmen, die pauschale Leistungen erhalten. Bei der Pflege durch die Angehörigen des Beamten der Polizei wird ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt.
Wird ein Pflegedienst nötig, werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Die Differenz muss der Beamte der Polizei privat aufbringen.
Tages- oder Nachtpflege
Möglich ist eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen der zu Hause lebt. Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch die Familie oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Stationär
Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.
Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung
- Alle versicherungspflichtigen und -berechtigten haben Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung, was bei privaten Krankenversicherungen nicht der Fall ist
- Die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verwehrt werden
- solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen
- Kinder des Beamten der Polizei ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können in der sozialen und der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert werden
Normalerweise wird die Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.
Freiwillig gesetzlich Versicherte sind nicht verpflichtet, ihre Pflegeversicherung ebenfalls gesetzlich abzuschließen. Hier kann auch eine private Versicherung, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin in Betracht kommen. Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Nur wenn das Einkommen ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, dürfen sie die gesetzlichen Kassen verlassen und sich privat versichern.
Versicherungsarten
Soziale Pflegepflichtversicherung
Jeder gesetzlich Versicherte, der Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen anerkannten Prüfdienst begutachtet.
Die Pflegebedürftigkeit und der damit verbundene Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse wird in fünf Pflegegrade eingeteilt. Dabei ist es egal, ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen die Ursache sind. Es zählt allein die Hilfsbedürftigkeit oder die fehlende Selbstständigkeit.
Ein Gutachter prüft die Bereiche:
- Mobilität
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
- Selbstversorgung
Der Gutachter gibt daraufhin eine Empfehlung, welchem der fünf Pflegegrade der Versicherte zugeordnet werden sollte.
Im Ermessen der Pflegekasse liegt es, der Empfehlung des MDK nachzukommen und den Pflegegrad verbunden mit den Leistungen zu genehmigen.
Private Pflegepflichtversicherung
Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH übernimmt den Auftrag der privaten Versicherung, für den Antragsteller den Pflegegrad zu ermitteln. Letztlich entscheidet ebenfalls die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung nachkommt und dem pflegebedürftigen Beamten der Polizei Aufwendungen erstattet.
Die Pflegezusatzversicherung
Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung kann eine Pflegezusatzversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin abgeschlossen werden, um die hohen Pflegekosten abzufedern. Die Aufwendungen der Pflege für Beamte der Polizei werden allein mit der Pflegepflichtversicherung nur zum Teil abgedeckt und sind zudem an Höchstgrenzen gebunden. Die restlichen Kosten müssten aus dem privaten Vermögen, der Grundsicherung vom Sozialamt oder von den Angehörigen, zum Beispiel von unterhaltspflichtigen Kindern, getragen werden. Die Pflegebedürftigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko. Die Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin kann Sie zusätzlich gegen dieses Risiko absichern.
Drei Arten von privaten Pflegezusatzversicherungen können bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin abgeschlossen werden: die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.
- Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Pflegebedürftige Beamte der Polizei einen frei verwendbaren Tagessatz in einer vertraglich vereinbarten Höhe. Sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt, wird das Tagesgeld ausbezahlt. Notwendig ist nur der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad. Wofür der finanzielle Zuschuss genutzt wird, ist nicht relevant.
- Die Pflegerentenversicherung stellt eine besondere Variante der Lebensversicherung dar. Auf Basis des monatlichen Beitrags zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin dem versicherten Beamten der Polizei im Pflegefall eine lebenslange, steuerfreie Rente. Die Rentenansprüche sind nach Pflegegraden abgestuft. Oft kann zusätzlich ein Todesfallschutz (zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger) in die Versicherung integriert werden. Dafür reicht der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.
- Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung. Erstattungsfähige Kosten sind nur die rein für die Pflege notwendigen Kosten, Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu. Im Grunde greift die Versicherung bei professioneller Pflege des Beamten der Polizei. Die Kosten müssen nachgewiesen werden, bevor sie erstattet werden können.
Großer Vorteil der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin: Möglicherweise kann eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird auch „Pflege-Bahr“ bezeichnet.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung:
- Der Versicherte muss mindestens zehn Euro im Monat selbst in die Pflegekasse einzahlen
- Die Pflegezusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern, erforderlich für Pflegegrad 5 ist eine Deckung von mindestens 600 € im Monat
- Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht zulässig
- Anspruch hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält
- Versicherungsunternehmen müssen jeden aufnehmen, der einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat
Fordern Sie individuelle Beratung an
Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beraten Sie gern ausführlich in Sachen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung.
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Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
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