DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal – Pflegepflichtversicherung
Es ist ein absolutes Horrorszenario, aber leider durchaus denkbar: Aufgrund einer Krankheit oder dem Erleiden eines Unfalls bedürfen Sie der Pflege und sind für alltägliche Verrichtungen und Erledigungen auf fremde Hilfe angewiesen. Das Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) definiert eine Pflegebedürftigkeit bei Menschen, die entsprechend spezieller Kriterien in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Außerdem benötigen sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate pflegerische Hilfe und Betreuung.
Die Pflegepflichtversicherung sichert innerhalb Deutschlands alle Bürger gegen dieses Risiko ab. Sie gilt für gesetzlich und privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte. Während die gesetzlich Versicherten automatisch über eine Pflegeversicherung verfügen, müssen sich die privat Versicherten bei einem Anbieter absichern. Gerne informiert Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hankamer in Bonn und Swisttal über entsprechende Produkte.
Die Leistungen
Es gibt kaum Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung, allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Seit mindestens sechs Monaten muss eine Pflegebedürftigkeit bestehen
- Der Pflegebedarf muss mindestens 90 Minuten täglich einnehmen. Davon müssen 45 Minuten auf die Grundversorgung entfallen, z.B., Waschen oder Essen.
- Die Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär
Grundsätzlich werden Pflegebedürftige seit 2017 in Pflegegrade von eins bis fünf eingeteilt, die für den Leistungsanspruch maßgebend sind.
Tages- oder Nachtpflege und Örtlichkeiten
Ehrenamtliche Personen oder Angehörige erhalten für Ihre ambulante, häusliche Versorgung eine pauschale Entlohnung. Ein steuerfreies Pflegegeld steht Angehörigen von Beamten der Polizei zu. Ein Pflegedienst wird nur bis zu einem Höchstbetrag übernommen, die Restkosten müssen Sie als Beamte der Polizei selbst tragen.
Optional kann stundenweise zu Hause gepflegt werden. In einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung lassen die Pflegekassen den Pflegenden, z.B. Familienangehörigen, ergänzend zum Pflegegeld Sachleistungen zukommen. Erfolgt die Pflege stationär, werden die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Pflegesätze übernommen.
Vorteile der Pflegepflichtversicherung
- Wer einer Versicherungspflicht unterliegt, kann eine Aufnahme in die Pflegeversicherung beanspruchen. Das ist bei privaten Krankenversicherungen nicht möglich.
- Auch wenn Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen bestehen, darf die Aufnahme nicht verweigert werden.
- Solange eine Versicherungspflicht besteht, darf dem Versicherten nicht gekündigt werden.
- Als Beamte der Polizei können Sie Ihre Kinder ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen in der sozialen und der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichern.
Als freiwillig gesetzlich Versicherter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Pflegeversicherungspflicht. Gerne informiert Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal über die Vorteile einer privaten Versicherung.
Soziale Pflegeversicherung
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, überprüft der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein anderer anerkannter Prüfdienst Ihren Zustand. Bei der Hilfsbedürftigkeit oder fehlenden Selbstständigkeit kann es sich um körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen handeln. Ein Gutachter überprüft diese Bereiche:
- Mobilität
- Umgang mit Belastungen aufgrund der Krankheit und Therapie
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhalten bei psychischen Belastungen
- Selbstversorgung, inklusive Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Der MDK kann frei entscheiden, ob er hinsichtlich der Einstufung des Pflegegrades den Empfehlungen des Gutachters folgt.
Private Pflegeversicherung
Die private Versicherung beauftragt einen Gutachter der MEDICPROOF GmbH, um den entsprechenden Pflegegrad festzustellen. Allerdings hat auch hier die Pflegekasse das letzte Wort.
Pflegezusatzversicherung
Jederzeit können Sie bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal eine ergänzende Pflegezusatzversicherung abschließen. Auch als Beamte der Polizei deckt die Pflegepflichtversicherung die Kosten nur teilweise ab, so dass Sie selbst oder irgendjemand anders für die Restkosten aufkommen müssen. Sichern Sie sich rechtzeitig gegen dieses Restrisiko ab. Wir bieten drei Typen einer privaten Pflegezusatzversicherung an:
Staatliche Förderung
Lassen Sie sich bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal zu einer Pflegetagegeldversicherung beraten. Unter Umständen können Sie sogar eine staatliche Förderung beanspruchen, die auch „Pflege-Bahr“ genannt wird. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestens zehn Euro monatlich müssen Sie selbst in die Pflegekasse einzahlen
- Eine Pflegezusatzversicherung muss alle Pflegegrade abdecken, wobei für Pflegegrad 5 eine Deckung von mindestens 600 € monatlich verlangt wird.
- Gesundheitsprüfungen, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind verboten
- Anspruch bei Volljährigkeit und einer Pflegeversicherungspflicht
- Aufnahme jeder Person im Versicherungsunternehmen, wenn eine staatliche Zulage beansprucht werden kann.
Wir beraten Sie gern
Haben Sie Fragen zur Pflegepflichtversicherung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal sind gerne für Sie da.
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