Anwartschaftsversicherung
Beamte der Polizei beziehen häufig die freie Heilfürsorge. Hierbei müssen Sie sich um keine zusätzliche Restkostenversicherung kümmern. Doch spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand fällt die freie Heilfürsorge weg. Dann müssen die Beamten eine Restkostenversicherung abschließen. Wer dann erst in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss aufgrund des fortgeschrittenen Alters mit hohen Beiträgen rechnen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf hat mit der Anwartschaftsversicherung eine optimale Lösung gegen hohe Versicherungsbeiträge für Sie im Angebot.
Anwartschaftsversicherung: Das besondere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Das Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten und dauert in der Regel vom Vorbereitungsdienst bis zum Ruhestand an. Während der Beamte zu Dienst und Treue seinem Dienstherrn gegenüber verpflichtet ist, muss der Dienstherr einige Fürsorgepflichten erfüllen. Dabei handelt es sich vor allem um eine finanzielle Fürsorgepflicht. Ähnlich wie bei einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis, muss der Dienstherr monatlich ein Gehalt auszahlen. Diese Zahlungen beschränken sich jedoch nicht nur auf den aktiven Dienst, sondern werden auch im Ruhestand ausgezahlt. Diese Regelungen können keinesfalls mit einem normalen Angestelltenverhältnis verglichen werden. Denn auch die Gesundheitskosten werden in der Regel vom Dienstherrn über die Beihilfe oder die freie Heilfürsorge getragen.
Anwartschaftsversicherung: Freie Heilfürsorge oder Beihilfe
Seiner Pflicht zur Gesundheitsfürsorge kann der Dienstherr auf unterschiedliche Art und Weise nachkommen. Am häufigsten leistet der Dienstherr Beihilfe. Hierbei übernimmt er einen Teil der Gesundheitskosten. Das Minimum liegt bei 50%, das Maximum bei 80% Kostenübernahme. Da die Beihilfe jedoch nur einen Teil der Gesundheitskosten deckt, können schweren oder langen Erkrankungen für Sie immer noch mit hohen Kosten verbunden sein. Um diesen Kosten vorzubeugen, sind Beamte der Polizei zum Abschluss einer entsprechenden Restkostenversicherung verpflichtet.
Eine derartige Restkostenversicherung müssen Beamte der Polizei mit Anspruch auf feie Heilfürsorge nicht abschließen. Hier übernimmt der Dienstherr die Kosten vollumfänglich. Die Leistungen können dabei mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen werden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf klären Sie gerne über die Unterschiede zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge auf.
Anwartschaftsversicherung: Irgendwann benötigt jeder eine Restkostenversicherung
Der große Vorteil der freien Heilfürsorge ist, dass sich der Beamte der Polizei um keine zusätzliche Versicherung kümmern muss. Jeder Anspruch auf freie Heilfürsorge wandelt sich jedoch früher oder später in einen Beihilfeanspruch um. Das heißt jeder Beamte der Polizei muss irgendwann eine Restkostenversicherung abschließen. Als Beamter erhält man mit einer beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung eine sehr leistungsstarke Krankenversicherung.
Da Alter und Gesundheitszustand bei der Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung eine große Rolle spielen, können die Kosten sehr hoch sein. Mithilfe einer Anwartschaftsversicherung können Sie diesem Problem umgehen. Wer in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abschließt, „friert“ beispielsweise Alter und Gesundheitszustand ein, um später mit günstigeren Konditionen einsteigen zu können.
Anwartschaftsversicherung: Sichern Sie sich bestmögliche Konditionen
Um die Wirksamkeit einer Anwartschaftsversicherung nachvollziehen zu können, sollten Sie zunächst die Beitragsberechnung einer privaten Krankenversicherung nachvollziehen können. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt Ihr Einkommen bei einer privaten Krankenversicherung keine Rolle. Im Fokus stehen vielmehr persönliche Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang der Versicherung.
Da Eintrittsalter und Gesundheitszustand eine maßgebliche Rolle spielen, können die Kosten bei einem späteren Eintritt für Beamte der Polizei sehr hoch ausfallen. Bei der Anwartschaftsversicherung der DBV werden die bedeutsamen Faktoren festgehalten und bei dem späteren Beitritt in die private Krankenversicherung für die Beitragsberechnung verwendet. Das bedeutet für Sie konkret, dass der Beamte der Polizei mit Eintritt in die private Krankenversicherung so behandelt wird, als wäre er all die Jahre bereits Mitglied in der Krankenversicherung gewesen.
Anwartschaftsversicherung: Wann erhalte ich Beihilfe?
Sobald sich der Anspruch auf freie Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch umwandelt, benötigt der Beamte der Polizei eine Restkostenversicherung. Doch welche Ursachen können zu einer Umwandung der freien Heilfürsorge in die Beihilfe führen? Insgesamt gibt es im Beamtenverhältnis drei Ursachen dafür:
Kleine und große Anwartschaftsversicherung
Anwartschaftsversicherung ist nicht gleich Anwartschaftsversicherung. Die DBV bietet Beamten der Polizei zwei unterschiedliche Typen von Anwartschaftsversicherungen an. Damit nehmen wir in aller erster Linie Bezug auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Beamten der Polizei. Die kleine Anwartschaftsversicherung konserviert lediglich den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ein. Im Gegensatz dazu hält die große Anwartschaftsversicherung auch das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers fest.
Kleine Anwartschaftsversicherung
Die kleine Anwartschaftsversicherung bietet sich vor allem für Beamte der Polizei an, die voraussichtlich nach erfolgreich beendetem Vorbereitungsdienst Beihilfe beziehen werden, das heißt über einen kürzeren Zeitraum Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Da sie folglich lediglich den Vorbereitungsdienst „überbrücken“ müssen, genügt es für sie bereits, wenn nur der Gesundheitszustand festgehalten wird. Schließlich hat das geringfügig höhere Alter keinen großen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. Der große Vorteil liegt in den geringen Kosten. Da keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen, trägt der junge Beamte lediglich die Verwaltungskosten.
Große Anwartschaftsversicherung
Anders als die kleine Anwartschaftsversicherung, hält das große Pendant auch das Eintrittsalter des Beamten der Polizei fest. Bei einem späteren Abschluss einer privaten Krankenversicherung werden Sie als Beamte so behandelt, als wären Sie all die Jahre bereits Mitglied in der Versicherung gewesen. Um dies zu ermöglichen, werden während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung Rückstellungen gebildet. Diese Variante eignet sich vor allem für Beamte, die voraussichtlich auf lange Zeit freie Heilfürsorge beziehen werden.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur Anwartschaftsversicherung? Dann vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf an.
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