Dienstanfänger-Police
Das Thema der Dienstunfähigkeit wird von vielen Beamten der Polizei leider noch immer unterschätzt. Ganz besonders junge Beamte beschäftigen sich häufig nicht mit einer möglichen Dienstunfähigkeit. Dabei können die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit vor allem für Beamtenanwärter der Polizei sehr schwer wiegen. Doch es gibt Mittel und Wege, sich gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit abzusichern. Mit der Dienstanfänger-Police bieten wir jungen Beamten der Polizei ein zuverlässiges Kombi-Produkt aus Dienstunfähigkeitsschutz und privater Altersvorsorge an.
Dienstanfänger-Police: Das besondere Beamtenverhältnis
Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ihr Beamtenverhältnis beginnt bereits mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst und dauert in der Regel bis in den Ruhestand an. Es unterscheidet sich sehr stark von einem klassischen Angestelltenverhältnis. Das Arbeitsverhältnis zwischen Beamten und Dienstherr ist in der Regel enger als das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieses Arbeitsverhältnis besteht aus gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während der Beamte zu Dienst und Treue dem Dienstherrn gegenüber verpflichtet ist, muss der Dienstherr seinerseits Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört zum einen die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge.
Dieser Pflicht kommt er durch eine teilweise Gesundheitskostendeckung mithilfe der Beihilfe oder über die vollumfängliche freie Heilfürsorge nach. Neben der Gesundheitsfürsorgepflicht hat der Dienstherr Ihnen gegenüber auch eine finanzielle Fürsorgepflicht. Wie in einem klassischen Arbeitsverhältnis muss der Dienstherr monatlich ein Gehalt an den Beamten zahlen. Doch die Pflicht zur Gehaltszahlung trifft den Dienstherrn nicht nur im aktiven Dienst. Auch wenn der Beamte der Polizei in den Ruhestand eintritt, erhält er nach wie vor ein Gehalt von seinem ehemaligen Dienstherrn. Das sogenannte Ruhegehalt fällt jedoch nicht so hoch aus wie das Gehalt aus dem aktiven Dienst.
Als Berechnungsgrundlage für Ihr Ruhegehalt wird dennoch das Gehalt aus dem aktiven Dienst verwendet. Der Beamte der Polizei erhält ein monatliches Ruhegehalt, das maximal 71,75% des normalen Gehalts umfasst. Hierfür muss er jedoch 40 Dienstjahre abgeleistet haben. Das Ruhegehalt spielt aber auch außerhalb des altersbedingten Ruhestands eine große Rolle. Sollte der Beamte der Polizei nämlich dienstunfähig werden, kann ihm auch ein Ruhegehalt zustehen.
Dienstanfänger-Police: Das Ruhegehalt
Ein altersbedingtes Ruhegehalt steht jedem Beamten der Polizei zu, der altersbedingt in den Ruhestand eintritt. Doch was ist, wenn der Beamte dienstunfähig wird? Steht ihm auch dann ein Ruhegehalt zu? Dies hängt von einigen Faktoren ab. Insbesondere spielt hierbei der Beamtenstatus des Beamten der Polizei eine maßgebliche Rolle.
Beamte auf Widerruf/Probe
Beamte der Polizei, die sich in ihrem Vorbereitungsdienst befinden gelten als Beamte auf Widerruf. Mit erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Erst, wenn Sie sich in dieser Probezeit unter Beweis stellen, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Während dieser langen Vorbereitungsphase gelten die Beamten der Polizei als sogenannte Beamtenanwärter. Dieser Status ist Grund dafür, dass die Unterstützung des Dienstherrn geringer ausfällt als bei einem Beamten auf Lebenszeit. Das „Weniger“ an Unterstützung drückt sich beispielsweise im Ruhegehalt aus.
Einem jungen Beamten der Polizei steht nur dann ein Ruhegehalt zu, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit in die Ausübung des Dienstes fällt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Beamte aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie erhalten dann nur sehr geringe Rentenzahlungen. Hier entstehen große finanzielle Einbußen, die man mit einem geeigneten Dienstunfähigkeitsschutz absichern kann.
Die Dienstanfänger-Police ist ein solches Mittel, um sich vor den Belastungen, die mit einer Dienstunfähigkeit einhergehen abzusichern. Junge Beamte der Polizei erhalten mit dieser Versicherung ein leistungsstarkes Kombi-Produkt aus Dienstunfähigkeitsschutz und privater Altersvorsorge.
Beamte auf Lebenszeit
Anders sieht es bei Beamten der Polizei aus, die bereits auf Lebenszeit verbeamtet wurden. Ihnen steht im Falle der Dienstunfähigkeit ein bedingungsloses Ruhegehalt zu. Das heißt, dass ihnen auch bei Dienstunfähigkeit, die während der Freizeit entstanden ist, ein Ruhegehalt zusteht. Wenn der Beamte der Polizei dienstunfähig werden sollte, wird er von seinem Dienstherrn vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Dann erhält er ein monatliches Ruhegehalt. Das Ruhegehalt umfasst jedoch maximal 71,75% des monatlichen Gehalts aus dem aktiven Dienst.
Ein Anspruch auf das Maximum besteht zudem nur für Beamte der Polizei, die mindestens 40 Dienstjahre abgeleistet haben. Und selbst zwischen maximalem Ruhegehalt und Gehalt aus dem aktiven Dienst klafft eine große Lücke. Diese muss geschlossen werden, um finanziellen Engpässen vorzubeugen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf erhalten Beamte der Polizei eine zuverlässige finanzielle Absicherung.
Dienstanfänger-Police: Die Leistungen
Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf einen zuverlässigen Versicherungsschutz für Beamtenanwärter der Polizei für Sie im Angebot. Dabei steht nicht nur der Dienstunfähigkeitsschutz im Fokus. Darüber hinaus erhalten Sie ein Produkt der privaten Altersvorsorge. Wir stellen Ihnen die Leistungen der Dienstanfänger-Police im Folgenden gerne genauer vor.
Sie sind herzlich eingeladen
Haben Sie Interesse an der Dienstanfänger-Police? Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf stellen Ihnen die Dienstanfänger-Police gerne noch einmal persönlich vor. Kontaktieren Sie uns!
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Sven Lohe & Nils Andersen
Calvenstraße 3
23617 Stockelsdorf
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