Krankenversicherung
In Deutschland gilt eine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies gilt nicht nur für normale Arbeitnehmer, sondern auch für Beamte. Beamte der Polizei stellen hierbei keine Ausnahme dar. Auch sie trifft die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf möchten Ihnen im Folgenden wichtige Informationen zum Thema Krankenversicherung geben.
Die Versicherungspflicht
In Deutschland kann sich in der Regel jeder Mensch frei für oder gegen den Abschluss einer Versicherung entscheiden. Doch von diesem Grundsatz gibt es auch Ausnahmen. So gibt es einige Versicherungen, die man schlichtweg abschließen muss. Das bekannteste Beispiel ist die Krankenversicherung. Jeder Mensch ist in Deutschland, unabhängig seines Berufsstands, zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Eine notwendige und angemessene medizinische Versorgung soll nicht vom Geldbeutel des Versicherten abhängen. Damit also niemand aus Sparzwecken versucht eine ärztliche Behandlung zu unterlassen, zwingt der Gesetzgeber die Bürger schlichtweg dazu. So kann sich jeder deutsche Bürger sicher sein, ausreichend medizinisch versorgt werden zu können.
Die beiden Säulen
Das deutsche Gesundheitssystem fußt auf zwei Säulen. Auf der einen Seite steht die gesetzliche, auf der anderen die private Krankenversicherung. Diese beiden Systeme unterscheiden sich im Kern voneinander. Während die gesetzliche Krankenversicherung komplett vom Gesetzgeber bestimmt wird, gelten seitens des Gesetzgebers bei der privaten Krankenversicherung nur geringe Mitbestimmungsrechte. So bietet die private Krankenversicherung einen sehr viel flexibleren Schutz als die gesetzliche Krankenversicherung. Diese verlangt dem Beamten der Polizei vielmehr ein Höchstmaß an Kompromissbereitschaft ab.
Die Gesundheitsfürsorgepflicht des Dienstherrn
Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten und dauert in der Regel vom Vorbereitungsdienst bis zum Ruhestand an. Während der Beamte der Polizei zu Dienst und Treue verpflichtet ist, muss der Dienstherr seinerseits Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört zum einen die finanzielle Fürsorge. Wie in einem klassischen Angestelltenverhältnis, muss auch der Dienstherr ein monatliches Gehalt auszahlen. Neben der finanziellen Fürsorgepflicht, gilt auch eine Gesundheitsfürsorgepflicht. Hier muss sich der Dienstherr an den anfallenden Gesundheitskosten des Beamten der Polizei beteiligen. Dabei stehen ihm zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Wahl. Entweder er kommt seiner Gesundheitsfürsorgepflicht durch Beihilfe nach oder er leistet dem Beamten freie Heilfürsorge.
Beihilfe oder freie Heilfürsorge
Der Dienstherr kann entweder Beihilfe oder Heilfürsorge leisten. Während bei der Beihilfe nur ein Teil der Gesundheitskosten übernommen wird, deckt die freie Heilfürsorge die Gesundheitskosten in Gänze ab. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Beamte der Polizei keine separate Krankenversicherung benötigen, wenn sie freie Heilfürsorge beziehen. Anders sieht es bei der Beihilfe aus. Da diese sich „nur“ zu zwischen 50% und 80% an den Gesundheitskosten beteiligt, benötigt der Beamte der Polizei eine zusätzliche Krankenversicherung, die die Restkosten abdeckt. Schließlich können diese schon ausreichen, um hohe Kosten zu verursachen.
Der Beihilfeanspruch
Wie hoch die Unterstützung durch die zuständige Beihilfestelle im Einzelnen ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der minimale Beihilfesatz liegt bei 50%. Dieser erhöht sich für den Beamten der Polizei erst dann, wenn er mehr als ein Kind hat. Dann steigt der Beihilfeanspruch auf 70%. Auch das Kind des Beamten ist beihilfeberechtigt. Es erhält sogar 80% Beihilfe von der Beihilfestelle. Den Anspruch auf 70% Beihilfe hat der Beamte der Polizei auch in seinem Ruhestand. Hier endet die Gesundheitsfürsorgepflicht des Dienstherrn keineswegs. Schließlich spricht man nicht ohne Grund von einem „Beamten auf Lebenszeit“.
Die einkommensunabhängige Wahlfreiheit
Beamte der Polizei, die Beihilfe beziehen, müssen eine Restkostenversicherung abschließen. Hierbei haben sie, anders als klassische Arbeitnehmer, keine Versicherungspflichtgrenzen zu beachten. Die Beamten haben vielmehr eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Das bedeutet, dass sie bereits als junger Beamter mit vergleichsweise geringem Gehalt die Vorzüge der privaten Krankenversicherung genießen können. Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung haben Sie die optimale Lösung an Ihrer Seite.
Vorsorge mit Anwartschaftsversicherung
Doch wie sieht es mit den Beamten der Polizei aus, die freie Heilfürsorge beziehen? Diese müssen sich darauf einstellen, dass der Anspruch auf freie Heilfürsorge früher oder später in einen Beihilfeanspruch umgewandelt wird. Spätestens dann müssen diese Beamten ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Da dies häufig erst im fortgeschrittenen Alter passiert, kann der Beitritt in die private Krankenversicherung dann mit hohen Kosten verbunden sein. Dieser Tatsache kann man jedoch aus dem Weg gehen. Mithilfe der Anwartschaftsversicherung können Beamte der Polizei bereits für den späteren Versicherungsbeitritt vorsorgen. Die Faktoren, die beim späteren Eintritt in die private Krankenversicherung Relevanz haben, werden mit Abschluss der Anwartschaftsversicherung eingefroren und beim Beitritt in die private Krankenversicherung als Berechnungsgrundlage für den Beitrag herangezogen.
Die größten Unterschiede zwischen GKV und PKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich elementar voneinander. Im Folgenden haben Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf einmal die bedeutsamsten Unterschiede aufgelistet.
Beitragsberechnung
Bei der Beitragsberechnung wird in der GKV das Einkommen des Versicherungsnehmers herangezogen. Anders als Arbeitnehmer erhalten Beamte der Polizei dabei keinerlei Unterstützung durch Beihilfe oder Dienstherrn. Sie müssen vollumfänglich für die Beiträge aufkommen.
In der PKV kommt es auf persönliche Faktoren des Versicherungsnehmers an. So wird beispielsweise anhand von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Versicherungsumfang bestimmt, wie hoch der Beitrag im Einzelnen ausfällt.
Leistungen
Der Leistungskatalog wird in der GKV vom Gesetzgeber bestimmt. Jeder erhält die gleichen Leistungen.
Bei der PKV kann sich jeder Versicherte sein eigenes Versicherungspaket schnüren. Vom zuverlässigen Basisschutz bis hin zum umfangreichen Premiumschutz ist alles möglich.
Beihilfe
Wer sich für die GKV entscheidet, muss auf die Unterstützung der Beihilfe gänzlich verzichten. Aus diesem Grund handelt es sich bei der GKV auch vielmehr um eine Vollkosten- als um eine Restkostenversicherung.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Die PKV wiederum sichert Ihnen die Unterstützung durch die Beihilfe zu. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf erhalten Beamte der Polizei einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
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