Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Regionalvertretung Peter Büchler in Neubrandenburg für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr
Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt natürlich auch für Beamte. Wer das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Dies gilt auch in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Landespolizei, Bundespolizei, Zoll, Straf- und Justizvollzugsdienst oder Berufsfeuerwehr.
Besonderheiten der Haftung bei Beamten:
Während der dienstlichen Tätigkeit haftet der Dienstherr für Schäden durch den Beamten.
Aber: Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie allerdings in Regress nehmen.
Und: Bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Beamte uneingeschränkt. Bei Schäden außerhalb der hoheitlichen Tätigkeit, können Beamte sogar von Dritten direkt in Anspruch genommen werden!
Dies kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben.
Gegen die damit verbundenen finanziellen Folgen schützt Sie die Privat- und Diensthaftpflichtversicherung, auch speziell für den Sicherheitsbereich im Truppen-, Einsatz- und Vollzugsdienst der Bundespolizei, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Berufsfeuerwehr sowie Straf- und Justizvollzugsdienst und für bestimmte Beamte in Verbindung mit einer Vermögenschaden –Haftpflichtversicherung der DBV im Tarif BOXflex.
Ausgewählte Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV
- Prüfung, ob gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche berechtigt sind oder nicht. Liegen berechtigte Ansprüche vor, kommt die Diensthaftpflichtversicherung für den Schaden auf.
- Passiver Rechtsschutz – Bei dem Grunde oder der Höhe nach unberechtigten Schadenersatzforderungen zahlt die Haftpflichtversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten, die zur Durchsetzung der Ablehnung der Ansprüche erforderlich sind.
- Versicherungssumme – 20 Mio. € für Personen- und Sachschäden
- Schäden infolge des dienstlichen Umgangs mit Geräten, Waffen, Munition sowie mit Diensthunden und Dienstpferden bis 20 Mio. €
- Schäden an fiskalischem Eigentum bis 20 Mio. €
- Regress bei nichtversicherungspflichtigen Kfz bis 100.000,- €
- Geräteregress bis 10.000,- €
- Abhandenkommen von nichtpersönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 10.000,- €
- Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 5.000,- €
- Nachhaftung bis 5 Jahre
Die Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung ergänzt den Schutz vor dienstlichen Haftungsrisiken während der beruflichen Tätigkeit
- Versicherungssumme für Vermögenschäden von 25.000,- bis 500.000,- € wählbar
- Kassenfehlbeträge bis 2.000,- €
- Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung
- Nachhaftung 5 Jahre
Für Haftungsrisiken im Freizeitbereich bietet die Privathaftpflicht in unserem Versicherungspaket BOXflex mit dem Baustein Premium den optimalen Versicherungsschutz
- 50 Mio. € Versicherungssumme für Sach- u. Vermögensschäden
- 12 Mio. € Versicherungssumme für Personenschäden
- Verlust von Schlüsseln/Codecards bis 100.000,- € einschließlich 21 Tage Objektschutz
- Schäden aus Falschbetankung von fremden, gemieteten oder überlassenen Kfz (außer Leasing und Car-Sharing)
- Schäden aus Datenaustausch (Internetschäden) bis 50 Mio. €
UNSER TIPP
Mit unserer BOXflex Versicherung können Sie die Diensthaftpflichtversicherung zum Beispiel mit Ihrer Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Glasversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung kombinieren und so von einem attraktiven Bündelrabatt profitieren.
Mit DBV der Deutschen Beamten Versicherung Peter Büchler am Standort Neubrandenburg als Bedienstete von Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr auch schon als Dienstanfänger auf der sicheren Seite.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Diensthaftpflicht und bieten Ihnen einen kostenlosen Vergleich.
Stefan Bautze
Herbordstr. 1
17033 Neubrandenburg
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
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