Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Regionalvertretung Peter Büchler in Neubrandenburg für Soldaten
Sowohl im privaten, als auch im dienstlichen Bereich gilt: Wer einem anderen einen Schaden zufügt und dafür haftbar ist, muss den Schaden ersetzen.
Für Sie als Soldat gibt es jedoch eine Besonderheit: Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung nach § 24 Soldatengesetz geregelt. Sie haften dem Bund gegenüber für Schäden, die Sie dem Bund direkt oder indirekt aufgrund einer Dienstpflichtverletzung zugefügt haben.
Das heißt: Bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn haftet der Soldat in unbegrenzter Höhe.
Bei grob fahrlässigem Verhalten beträgt die Regressnahme immer noch drei brutto Monatsgehälter.
Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Individuelle Lösung mit und ohne Absicherung von Vermögensschäden
- Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- günstige Kombination mit der Privathaftpflicht
UNSER TIPP
Sichern Sie sich mit der flexiblen und leistungsstarken Berufshaftpflicht der DBV einen preiswerten Schutz, mit Beiträgen für Ihre spezielle Berufsgruppe.
Mit DBV der Deutschen Beamten Versicherung Peter Büchler am Standort Neubrandenburg als Soldat auf der sicheren Seite.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Diensthaftpflicht für Soldaten und bieten Ihnen einen kostenlosen Vergleich.
Stefan Bautze
Herbordstr. 1
17033 Neubrandenburg
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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