Pflegepflichtversicherung
Mit der steigenden Lebenserwartung in Deutschland und anderen Industrienationen, nimmt das Risiko der Pflegebedürftigkeit stetig zu. Etwa vier Millionen Menschen gelten in Deutschland als pflegebedürftig. Zum Vergleich: Im Jahr 1999 waren zwei Millionen Deutsche auf ambulante oder stationäre Pflege angewiesen. Statistisch gesehen benötigen mehr als 30 Prozent der über 80-Jährigen und etwa 66 Prozent der über 90-jährigen Hilfe im Alltag. Aber auch junge Menschen können durch Krankheit oder Unfall schnell zum Pflegefall werden.
Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr
Die steigenden Kosten für die Pflege waren der Grund, warum im Jahr 1995 die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt wurde. Bis dahin trugen Krankenversicherungen und Sozialhilfe die Kosten.
Seitdem sind alle Bürger in Deutschland verpflichtet, neben der Krankenversicherung eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Pflegeversicherung war allerdings von Anfang an nicht darauf ausgelegt, die Kosten vollständig zu übernehmen, sondern nur einen Zuschuss zu den Aufwendungen zu zahlen.
Die Pflegepflichtversicherung „folgt“ der Krankenversicherung. Das heißt, Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherung werden automatisch über ihre Krankenkasse von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. Privat versicherte Beamte der Feuerwehr müssen selbst einen separaten Vertrag abschließen.
Ein Platz im Pflegeheim kostet durchschnittlich etwa 3000 Euro im Monat. Der Betroffene selbst oder nahe Verwandte sind verpflichtet, für die Differenz zwischen Pflegegeld und Heimkosten aufzukommen.
Zur Finanzierung kann zum Beispiel Wohneigentum verkauft werden. Ist das eigene Kapital aufgebraucht und wurde auch die Rente verwertet, bleibt nur noch die Antragsstellung auf „Hilfe zur Pflege“, die grundsätzlich jedem zusteht der pflegebedürftig ist. Oftmals ist das der letzte Ausweg. Springt das Sozialamt ein, wird genau prüft, von welchen Angehörigen die Kosten zurückgefordert werden können.
Warum werden Menschen pflegebedürftig?
Krankheit oder Behinderung führen dazu, dass bei alltäglichen Tätigkeiten wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen fremde Unterstützung notwendig ist. Gründe von Pflegebedürftigkeit sind beispielsweise:
- Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems, wie Schlaganfall, Hirninfarkt oder Herzschwäche
- Krankheiten des Bewegungsapparates, beispielsweise Osteoporose und Arthrose
- bösartige Tumore, vor allem der Lunge, der Brust, dem Dickdarm und der Prostata
- psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen oder Demenz
- Senilität
- Alzheimer oder Parkinson
Wo erhalten Beamte der Feuerwehr Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit?
Wir, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus, stehen Ihnen jederzeit gerne mit Hilfe und Beratung zur Seite. Weitere Möglichkeiten:
- Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Telefonische Beratung erteilt die unabhängige Patientenberatung
- Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit gibt Auskunft zur Kranken- und Pflegekasse
- Gesetzliche Krankenkassen, beziehungsweise Pflegekassen sind zur kostenlosen Beratung verpflichtet
- Sogenannte Pflegestützpunkte bieten Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegekasse an
- Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen helfen beim Beantragen von Hilfsmitteln oder der Antragstellung zur Feststellung des Pflegegrades
- Seniorenberatungen und kommunale Beratungsstellen sind unter anderem zuständig für Fragen und Probleme im Alter
Welche Unterstützungen können Beamte der Feuerwehr in Anspruch nehmen?
Gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr
Unterschiede zwischen den Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung existieren nicht. Die Finanzierung und Beitragsermittlung hingegen sind vollkommen unterschiedlich.
Leistungsansprüche bestehen, wenn:
Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Mit steigendem Pflegegrad steigen auch die Leistungsansprüche. Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit sind Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigungen. Zunächst wird der Antragsteller von einem Gutachter beurteilt. Über den Pflegegrad entscheidet daraufhin die Pflegekasse.
Wichtig: Möchten Sie Leistungen Ihrer Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, sollten Sie unverzüglich handeln. Die Leistungen können rückwirkend, vom Tag der Antragstellung an, gezahlt werden.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt und funktioniert ebenfalls nach dem sogenannten Umlageverfahren. Junge, erwerbstätige Versicherte kommen mit ihren Beiträgen für die Kosten der älteren, pflegebedürftigen Menschen auf. Aufgrund der alternden und schrumpfenden Bevölkerung werden die steigenden Finanzierungskosten auf nachfolgende Generationen abgewälzt. Für Versicherte, die heute für die Kosten der Pflege der Bedürftigen aufkommen, besteht kaum Aussicht, später gleichwertige Leistungen zu erhalten.
Der Beitragssatz liegt derzeit bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte der Kosten. Bei Versicherten ohne Kinder erhöht sich der Beitrag um 0,25 Prozent.
Beamte der Feuerwehr, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden direkt über diese pflegeversichert und zahlen wie alle anderen Mitglieder nur den halben Beitragssatz.
Private Krankenversicherung
Wie auch bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus funktioniert die private Pflegepflichtversicherung nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Aus einem Teil der Beiträge werden Rücklagen gebildet. Wird der Versicherte später pflegebedürftig, werden die Rückstellungen zur Kostendeckung aufgelöst. Jede Generation sorgt für den Fall der Pflegebedürftigkeit selbst vor. Die Kosten werden nicht den nachfolgenden Generationen aufgebürdet. Ein zukunftssicheres System, welches die Eigenverantwortung des Einzelnen stärkt und transparent ist.
Das Einkommen wird bei der Beitragsberechnung zur privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus nicht berücksichtigt. Ausschlaggebend sind Alter und Lebenssituation des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Beamte der Feuerwehr zahlen einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der Restkosten.
Für Beamte der Feuerwehr unbedingt zu empfehlen - eine Pflegezusatzversicherung
Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohe Kosten, für die der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen aufkommen müssen. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Sie Ihr Kostenrisiko minimieren. Die DBV bietet Ihnen:
Wir beraten Sie gern
Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beraten Sie gern ausführlich zu Ihren individuellen Fragen rund um die Pflege und Ihre optimale Absicherung.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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