Die Unfallversicherung – für Beamte der Feuerwehr unerlässlicher Versicherungsschutz
Unfälle ereignen sich jeden Tag hundertfach in Deutschland. Mitunter sind auch Unfälle darunter, die weitreichende Folgen nach sich ziehen können. Das Problem hierbei ist, dass lediglich die sich im Dienst ereigneten Unfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Freizeitunfälle müssen im Rahmen einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden.
Unfallversicherung – die Grundlagen
In der Bundesrepublik Deutschland wird im Zusammenhang mit der Unfallversicherung zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der privaten Unfallversicherung unterschieden. Der gravierende Unterscheid zwischen beiden Modellen ist der Versicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung entfaltet Ihren Versicherungsschutz lediglich auf die Arbeitszeit sowie dem direkten Weg zur und von der Arbeitsstätte nach Hause. Alle privat erlittenen Unfälle können lediglich über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden.
Für Sie als Beamte der Feuerwehr heißt das, dass Sie beispielsweise in folgenden Fällen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen können:
Allerdings ist es durch die zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften, sowohl im Straßenverkehr als auch im Arbeitsschutz nahezu unmöglich, einen Unfall zu erleiden, der einen Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung rechtfertigt.
Statistisch betrachtet ereignen sich die Mehrzahl der Unfälle im privaten Umfeld, wodurch der Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung ohnehin ausgeschlossen ist. In diesen Fällen bedarf es einem ergänzenden Versicherungsschutz in Form einer privaten Unfallversicherung.
Entsprechende Versicherungslösungen bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus an. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an! Wir beraten Sie allumfassend und sichern Sie ab!
Beispiele für einen Leistungsanspruch aus der privaten Unfallversicherung
Im Folgenden möchten wir Ihnen gerne einige Beispiele darstellen, in denen die private Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen leisten würde. Unabhängig von den nachfolgenden Beispielen möchten wir aber noch darauf hinweisen, dass die private Unfallversicherung nahezu alle Unfälle privater als auch dienstlicher Natur abdeckt. Das bedeutet, sie leistet auch denn, wenn der Unfall während der Dienstausübung passiert ist. In diesem Fall kann es demnach auch möglich sein, sowohl Leistungen aus der privaten Unfallversicherung und parallel hierzu aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten.
Natürlich sind die aufgeführten Beispiele nicht abschließend. Vielmehr sollen Sie einen ersten Einblick darüber verschaffen, wie umfangreich die Leistungen einer privaten Unfallversicherung sein können. Nähere Informationen geben wir Ihnen natürlich gerne in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist für Sie da!
Definition eines Unfalls
Eine der häufigsten Fragen ist die nach einer schlüssigen Definition eines Unfalls. Wann liegt dieser wirklich vor? Im Laufe der Zeit hat sich hierzu folgende Begriffsbestimmung ergeben:
„Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf die versicherte Person einwirkendes, Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.
Achtet man hier genau auf den Wortlaut, sticht unmittelbar das Wort „unfreiwillig“ hervor. Das bedeutet, dass in jedem Fall vorsätzlich herbeigeführte Unfälle keinerlei Leistungsverpflichtung seitens der Unfallversicherung unterliegen. Grobe Fahrlässigkeit hingegen ist bei den meisten Anbietern mit abgesichert.
Aufgabe einer Unfallversicherung
Grundsätzlich ist die Aufgabe einer jeden Versicherung die finanzielle Absicherung im Schadensfall. So auch die Unfallversicherung. Allein in Deutschland ereignen sich, zum Großteil im privaten Umfeld, Jahr für Jahr mehr als neun Millionen Unfälle.
Auch Beamte der Feuerwehr unterliegen dem Risiko eines Unfalls, allein schon, weil Sie einen entsprechend gefährdeten Beruf ausüben. Hinzu kommt das Freizeitrisiko, was bei der Betrachtung keinesfalls außer Acht gelassen werden sollte.
Da ein Unfall jedoch weitreichende, finanzielle Folgen nach sich ziehen kann, ist es sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie übernimmt im Ernstfall mitunter die Aufgaben:
Damit Sie optimalen Versicherungsschutz genießen dürfen, ist es wichtig, dass der finanzielle Bedarf im Falle eines schwerwiegenden Unfalls abgedeckt wird. Hierzu ist es notwendig, vor Abschluss eine Bedarfsanalyse durchzuführen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus unterstützt Sie gerne hierbei.
Allerdings sollten Sie sich von vornherein darüber im Klaren sein, dass eine Versicherungssumme von 100.000 Euro nicht unterschritten werden sollte. Die Stiftung Warentest sowie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus empfehlen eine Absicherung von 100.000 Euro zuzüglich einer Progression von 500 Prozent, sodass bei einem Invaliditätsgrad von 50 eine Summe in Höhe von 500.000 Euro ausgezahlt wird.
Fordern Sie noch heute individuelle Beratung an – die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist für Sie da
Sie sind Beamte der Feuerwehr und haben noch keine Unfallversicherung abgeschlossen? Dann zögern Sie nicht! Nehmen Sie gleich heute Kontakt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus auf und vereinbaren einen persönlichen Termin für eine individuelle Beratung.
Wir beraten Sie allumfassend uns spartenübergreifend – ehrlich und fair!
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00