Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus – Sicherstellung des Pflichtversicherungsschutzes für Beamte der Polizei,
Aufgrund des der immer fortschreitenden medizinischen Möglichkeiten, gepaart mit idealen hygienischen Bedingungen und einer gesunden Lebensweise ist die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten stetig angestiegen. Doch wie so oft im Leben hat jede Medaille zwei Seiten. Dadurch, dass die Menschen immer älter werden, nimmt auch die Masse derer zu, die am Lebensabend, oder auch schon früher, zum Pflegefall werden – bei den Senioren trifft dieses Schicksal statistisch gesehen nahezu jeden Dritten! Gute Pflege jedoch kostet jedoch eine Menge Geld.
Beispielsweise müssen Sie Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen, Pflegepersonal beauftragen, welches die häusliche Pflege sicherstellt oder im schlimmsten Fall die Heimkosten tragen. In der Regel werden die dadurch entstehen Kosten das vorhandene Einkommen bei weitem Überschreiten, so dass Sie unter normalen Umständen nicht in der Lage sein werden, diese aus eigener Tasche begleichen zu können. Somit werden Sie nicht umherkommen, die Kosten anderweitig zu decken. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 1995 ein Gesetz zur Mitgliedschaft in der Pflegepflichtversicherung verabschiedet, mit dem Ziel, die pflegekosten mit dem Zuschuss aus der Pflegepflichtversicherung decken zu können.
Pflegepflichtversicherung – Abschluss für gesetzlich als auch privat Versicherte verpflichtend
Egal ob sich Beamte der Polizei für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden oder eine private Krankenversicherung abschließen – eines haben beide Versicherungslösungen gemeinsam: Sie müssen in jedem Fall auch eine ergänzende Pflegepflichtversicherung abschließen!
In der Regel sollte die Pflegepflichtversicherung bei der Gesellschaft abgeschlossen werden, bei der auch der Krankenversicherungsschutz sichergestellt wird, um spätere Abgrenzungsschwierigkeiten im Leistungsfall zu vermeiden. Durch die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegepflichtversicherung sind auf diese Weise der Großteil der Gesellschaft gegen die finanziellen Folgen im Pflegefall abgesichert. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Pflegepflichtversicherung nach Pauschalsätzen abrechnet – im Höchstfall wird gerade einmal eine Leistung in Höhe von 2005 Euro gewährt. Das kann in der Konsequenz dazu führen, dass Ihr Einkommen nebst Pflegeleistungen noch immer nicht ausreichen wird, um einen möglichen Pflegeplatz im Heim finanzieren zu können.
Daher ist es stets ratsam, als Beamter der Polizei ergänzend zur Pflegepflichtversicherung eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Diese Möglichkeit bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus an – sprechen Sie uns hierzu gerne an. Wir beraten Sie zum Thema Pflegeversicherung allumfassend und bieten Ihnen den idealen Versicherungsschutz an, um allen Eventualitäten in Sachen Pflegefall aus dem Wege zu gehen.
Unterschiede der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung
An dieser Stelle wird sich vielleicht der eine oder andere unter Ihnen die Frage stellen, worin der eigentliche Unterschied zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung besteht – letztendlich sollten die Leistungen doch identisch sein, da es sich um eine Pflegepflichtversicherung handelt. Tatsächlich gibt es im Leistungskatalog beider Varianten kaum nennenswerte Unterschiede – lediglich die Kostenerstattung im Leistungsfall basiert auf unterschiedliche Prinzipien.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
In der gesetzlichen Versicherung basieren die Leistungen sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegepflichtversicherung auf dem so genannten Sachleistungsprinzip, sprich, im Leistungsfall werden die benötigten Hilfs- und Heilmittel direkt von der Krankenkasse an den Dienstleister erbracht – gleiches gilt auch für einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim.
In der Pflegepflichtversicherung können jedoch darüber hinaus auch Kombileistungen gewährt werden, also neben Sachleistungen auch Geldleistungen. Letztere werden immer dann gewährt, wenn Familienangehörige die Pflege daheim übernehmen, da in diesem Fall das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung fungiert. Die Mitgliedsbeiträge der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden solidarisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt – kinderlose zahlen jedoch einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent, immer gemessen am maßgeblichen Bruttoeinkommen. Somit zahlen Versicherte mit mindestens einem Kind einen Beitrag in Höhe von 3,05 Prozent und Kinderlose in Höhe von 3,30 Prozent. Die einzige Ausnahme stellt hier das Bundesland Sachsen dar. Grund hierfür ist der, dass zur Entlastung der Arbeitgeber seinerzeit der Buß- und Bettag als Feiertag weggefallen ist – mit Ausnahme in Sachsen. Daher müssen dort Versicherungspflichtige einen erhöhten Beitrag in Höhe von 2,275 Prozent zahlen, der Arbeitgeber hingegen nur 1,275 Prozent.
Freiberufler, Selbständige und Rentner müssen die Beiträge in voller Höhe allein tragen. Bei Beamten der Polizei gilt die Besonderheit, dass Kinder dieser Berufsgruppe beitragsfrei mitversichert werden können, sofern sie über kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügen. Nach dem Solidarprinzip werden durch die laufenden Einnahmen durch Beiträge die Pflegekosten der Pflegebedürftigen finanziert – eine Rückstellung aus den laufenden Beitragseinnahmen erfolgt nicht.
Private Pflegepflichtversicherung
Wie auch die private Krankenversicherung bildet auch die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Altersrückstellungen aus den Beitragszahlungen ihrer Mitglieder, welche im Bedarfsfall aufgelöst werden können. Dadurch erfolgt, anders als bei der gesetzlichen Variante, keine Generationsübergreifende Finanzierung der eigenen Pflege, sondern vielmehr dienen die Versicherungsbeiträge später zur eigenen Absicherung der Pflegekosten. Ferner sind die zu entrichtenden Beiträge einkommensunabhängig. Sie werden aufgrund des aktuellen Eintrittsalters sowie des derzeitigen Gesundheitszustandes ermittelt und, bis auf geringfügige Beitragsanpassungen, in der Regel beibehalten.
Beamte der Polizei erhalten einen Teil der Pflegekosten durch die jeweils zuständige Beihilfestelle. Verbleibende Restkosten werden durch die ergänzende Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gedeckt.
Daneben ergibt sich ein weiterer Unterschied im Leistungsfall: Es gilt, wie bei der privaten Krankenversicherung auch, das Kostenerstattungsprinzip: Sie erhalten für die Erbringung medizinsicher Leistungen sowie den Empfang sonstiger Medikamente und Hilfsmittel eine Rechnung, welche durch Sie zu tragen ist. Diese reichen Sie im Anschluss ein und bekommen die Kosten seitens der Pflegepflichtversicherung erstattet. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können in der Regel problemlos aus der gesetzlichen Versicherung in die private Versicherung wechseln. Wichtig jedoch ist, dass Sie wissen, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung mit Vollendung des 55. Lebensjahres lebenslang ausgeschlossen ist. Daher gilt es, sich vor Abschluss einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung hinreichend über alle Vor- und Nachteile hinreichend Gedanken zu machen.
Haben Sie Fragen?
Hierzu stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch – in unseren Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus oder bei Ihnen daheim zur Verfügung. Aufgrund unserer spezialisierten Kolleginnen und Kollegen ist es uns möglich, gerade Beamte der Polizei allumfänglich – auch über den Tellerrand hinaus zur beraten und bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei, Justiz & Zoll
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00