Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – ein Muss für Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte

Schon immer waren – auch noch in der heutigen Zeit – die Beamten eine besondere Berufsgruppe, deren soziale Absicherung im Vergleich zu Angestellten sehr viel komplexer ist und entsprechende Vorsorgelösungen, insbesondere im Bereich der Krankenversicherung getroffen werden müssen. Darüber hinaus gibt es innerhalb des Beamtentums eine weitere Berufsgruppe, nämlich die Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte. Im Gegensatz zu Verwaltungsbeamten oder Lehrern hat dieser Personenkreis einen zusätzlichen Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Das heißt, während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr die vollständige Absicherung im Krankheitsfall – und dies in voller Höhe der anfallenden Kosten. Mit Eintritt in den Ruhestand fällt der Anspruch auf Heilfürsorge jedoch weg und ein Beihilfenspruch besteht. Ab diesem Moment beteiligt sich der Dienstherr prozentual an den Kosten und der Abschluss einer privaten, beihilfeangepassten privaten Krankenversicherung ist notwendig, damit keinerlei Restkosten an Ihnen hängenbleiben. 

Sollten sich Beamte der Polizei jedoch für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz entscheiden (ist jedoch nur bis zu Vollendung des 55. Lebensjahres möglich), entfällt ein Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe des Beihilfeanspruches, zwischen 50 und 80 Prozent, richtet sich in der Regel nach dem Familienstand des Versicherungsnehmers – als Versorgungsempfänger, also Beamter im Ruhestand, beträgt sie 70 Prozent der anfallenden Kosten. Somit ist durch die Beamten der Polizei eine Restkostenversicherung über 30 Prozent der Gesamtrechnung abzuschließen. Der Versicherungsschutz muss dabei mindestens dem Niveau der ambulanten und stationären Absicherung einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden hat in diesem Fall die optimal auf die Bedürfnisse der Polizeibeamten angepasste Versicherungslösungen im Portfolio. Allerdings gilt es zu beachten, dass der Versicherungsbeitrag einer privaten Krankenversicherung, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht einkommensabhängig ermittelt wird, sondern nach dem Eintrittsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand – je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger die Versicherungsprämie. Beamte der Polizei können aber genau an dieser Stelle ein nicht zu unterschätzendes Problem bekommen – Sie haben mit dem Eintritt in die Pension ein mittlerweile hohes Eintrittsalter erreicht. Auch die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Berufslebens an diversen Vorerkrankungen zu leiden, steigt mit zunehmendem Lebensalter. Die Konsequenz wäre eine immens hohe monatliche Beitragsbelastung. In diesem Fall wäre maximal der Abschluss des Basis Tarifes möglich, der lediglich die gesetzliche Mindestversorgung sicherstellt. Dennoch wäre die Beitragsbelastung deutlich über dem Niveau eines jungen, gesunden Dienstanfängers. 

Gesetzliche Regelung zur Aufnahme in den Basistarif

Damit der jederzeitige Eintritt in den Basistarif gewährleistet werden kann, sind nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die privaten Krankenversicherer verpflichtet „alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, welche nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.” Der Abschluss des Basistarifes sollte jedoch nicht Ihrem Wunsch entsprechen – zu schlecht sind die zu erwartenden Leistungen. Im Vergleich zu einem regulären Tarif ist der monatliche Versicherungsbeitrag darüber hinaus viel zu teuer.

Damit sich Beamte der Polizei jedoch auch im hohen Eintrittsalter für die Zukunft – auch noch im hohen Pensionseintrittsalter – den Zugang zur privaten Krankenversicherung der DBV zu sichern, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden eine Anwartschaftsversicherung an, sowohl eine kleine Anwartschaftsversicherung als auch eine Große.

Kleine oder große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei– eine Gegenüberstellung

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden schützt Sie vor einer erneuten Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nach dem Ende Ihrer aktiven Beamtenlaufbahn – lediglich beim Abschluss in jungen Jahren erfolgt eine Gesundheitsprüfung mit Abschluss der kleinen Anwartschaftsversicherung. Somit sind Sie vor etwaigen Vorerkrankungen abgesichert, da keine weitere Gesundheitsprüfung stattfindet, egal an welcher Krankheit oder Verletzung Sie leiden. 

Besonders geeignet ist die kleine Anwartschaftsversicherung für die Beamten der Polizei, die eine kurze Zeit überbrücken müssen, so wie es bei Heilfürsorgeberechtigten und Probezeitbeamten der Fall ist, da das Eintrittsalter im Rahmen der kleinen Anwartschaft nicht ruht, da keine Altersrückstellungen gebildet werden. Beamte der Polizei, die einen deutlich längeren Anspruch auf die freie Heilfürsorge haben (z.B. bis zur Pensionierung), partizipieren von der großen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
Da das Eintrittsalter neben dem aktuellen Gesundheitszustande ebenfalls ein Rechenfaktor zur Ermittlung der Prämie darstellt, können diese mit einem Lebensalter von etwa 60 Jahren im Vergleich zu jüngeren Versicherungsnehmern deutlich ansteigen. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, die große Anwartschaftsversicherungder DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden abzuschließen. Diese bildet bei Abschluss, neben des Verzichts auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Altersrückstellungen, welche bei Abschluss der privaten Krankenversicherung im Alter jenes Lebensalter berücksichtigt, welches Sie bei Abschluss der Anwartschaft erreicht hatten – eine enorme Beitragsersparnis ist die Folge. 

Die Anwartschaftsversicherung idealerweise unmittelbar bei Dienstantritt abschließen

Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung – ganz egal ob eine Kleine oder Große – sollte stets mit Dienstantritt bei der Polizei erfolgen. Die Gründe hierfür sind folgende: 

  • durch das höhere Eintrittsalter sind die Beiträge stets höher als bei der früheren Versicherung
  • Altersrückstellungen, die bereits gebildet wurden, verfallen mit der Kündigung
  • bei einem neuen Vertrag fangen Sie wieder bei „Null“ an - was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt
  • im Rahmen einer neuen Antragstellung findet wieder eine Gesundheitsprüfung statt; liegen nunmehr Erkrankungen oder Beeinträchtigungen vor, resultieren daraus Risikozuschläge oder sogar Leistungsausschlüsse bis hin zur vollständigen Weigerung der Aufnahme in die private Krankenversicherung
  • bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten in denen der Versicherer von der Leistungspflicht befreit ist

Eine Anwartschaftsversicherung in dieser Form wird ausschließlich durch einen privaten Krankenversicherer angeboten – in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine derartige Absicherung nicht vorgesehen, da in der GKV die Versicherungsbeiträge, anders als in der PKV, einkommensabhängig ermittelt werden. Eine Gesundheitsprüfung sowie die Berücksichtigung des Lebensalters entfallen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres. Darüber hinaus wäre eine Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr möglich. 

Sorgen Sie daher frühzeitig vor

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ermöglichen wir Ihnen, dieses von Beginn an zu tun. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an – wir beraten Sie allumfänglich, auch über den Tellerrand hinaus! Wir freuen uns auf Sie! 

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei, Justiz & Zoll

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