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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
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Übersicht der Soldatengruppen bei der Bundeswehr - die Soldatenversorgung

Für die Beschäftigung der Soldaten bei der Bundeswehr gibt es drei mögliche Gruppen. Diese wären: Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten oder freiwillig Wehrdienstleistende. Bei deren Aufgaben gibt es teilweise nur geringfügige Unterscheidungen, wohingegen bei der Soldatenversorgung enorme Unterschiede existieren. Die bestehenden Unterschiede möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen nachfolgend gerne etwas näher erläutern. Weiterhin möchten wir verschiedene Versicherungen aufführen, welche für Soldaten besonders ratsam sind.

Unterschiede bei der Versorgung der drei Soldatengruppen

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden möchten Ihnen nachfolgend die Unterschiede der Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten sowie freiwillig Wehrdienstleistenden erläutern. Hierbei soll der Schwerpunkt auf die Soldatenversorgung gelegt werden. Generell haben sämtliche drei Gruppen Anspruch auf Zahlung entsprechender Bezüge. Diese werden anhand einschlägiger Vorschriften im Bundesbesoldungsgesetz (BbesG) sowie Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bestimmt. Eventuell zusätzlich bestehende Ansprüche in gewissen Fällen werden im Soldatenversorgungsgesetz geregelt.

Freiwillig Wehrdienstleistende

Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten bei der Bundeswehr die niedrigste Soldatenversorgung. Doch auch diese ist bereits durchaus ansehnlich. Der wohl gravierendste Unterschied zu Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten besteht in der recht kurzen Zeit, während der Wehrdienstleistende bei der Bundeswehr beschäftigt sind. Aus diesem Grund wäre auch für den Dienstherrn der Aufbau einer umfänglichen Versorgung mit enormen Kosten verbunden.
 
Als freiwillig Wehrdienstleistender unterliegen Sie, im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten, der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die hierfür anfallenden Beiträge werden hälftig von Ihrem Dienstherrn sowie Ihnen getragen. Nur unter gewissen Umständen wird Ihnen als freiwillig Wehrdienstleistender die freie Heilfürsorge, bei welcher die Krankenversicherungspflicht entfällt, gewährt. Die bereits bestehende Krankenversicherung wird bei freiwillig Wehrdienstleistenden fortgeführt. Der Bund als Dienstherr übernimmt dabei die monatlichen Beiträge.
 
Der Anspruch auf Soldatenversorgung hängt für freiwillig Wehrdienstleistende, die aus der Truppe ausscheiden, davon ab, aus welchen Gründen diese nicht mehr dienen können bzw. wollen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Der freiwillige Wehrdienst wird aus persönlichen Gründen, wie beispielsweise Nichtgefallen oder andere Berufsmöglichkeiten usw., beendet. Die Leistungen Ihres Dienstherrn werden hierbei eingestellt. Die Gewährung von Bezügen, Übergangsgebührnissen oder eines Ruhegehalts entfällt. Hierbei erhalten freiwillig Wehrdienstleistende kein Gehalt mehr, da diese einfach aus der Treppe ausscheiden. Natürlich erlischt auch deren Dienstpflicht im Gegenzug hierfür.
  • Aufgrund Dienstunfähigkeit werden Sie vom Dienstherrn entlassen. Unerheblich hierfür ist die Ursache der Dienstunfähigkeit, somit ob diese privater oder dienstlicher Natur ist. Lediglich die Tatsache, dass Sie nicht mehr dienstfähig sind, ist relevant. Sollten Sie in die gesetzliche Rentenversicherung zumindest fünf Jahre Zahlungen geleistet haben, beziehen Sie hieraus Rente. Trifft dies nicht zu, erfolgt eine Entlassung ohne Ansprüche auf Bezüge sowie anderweitige Leistungen.
  • Es erfolgt eine Entlassung aufgrund eines Dienstunfalles oder einer Wehrdienstbeschädigung. Die Soldatenversorgung fällt in derartigen Fällen recht umfänglich aus. Hierfür wird eine einmalige Unfallentschädigung sowie ein Unfallruhegehalt und gegebenenfalls eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Ihr Dienstherr zahlt Leistungen an Ihre Hinterbliebenen, sollten Sie an den Folgen einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalles versterben. Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten jedoch keine Mindestversorgung/Mindestpension, wie dies bei Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten der Fall ist.

Soldaten auf Zeit

Für Soldaten auf Zeit entspricht die Soldatenversorgung zwar nicht vollständig dem Ausmaß von Beamten auf Lebenszeit oder Berufssoldaten, ist allerdings recht nah dran. Dies liegt darin begründet, dass Zeitsoldaten recht langfristig bei der Bundeswehr beschäftigt sind. Deshalb steht deren Dienstherr für deren Versorgung ein größeres Budget zur Verfügung. Im Wege unterschiedlichster Leistungen wird dieses Budget an die Soldaten weitergeleitet. Eine zusätzliche Absicherung mithilfe der Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist jedoch auch bei Soldaten auf Zeit absolut unverzichtbar.
 
Zeitsoldaten benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung, da diese freie Heilfürsorge und somit unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in Anspruch nehmen können. Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist allerdings Pflicht. Die Zahlung von Beiträgen in die gesetzlichen Sozialversicherungen entfällt hier ebenfalls. Lediglich die notwendige Pflegeversicherung sowie anfallende Steuern werden vom Bruttogehalt in Abzug gebracht.
 
Der ehemalige Dienstherr gewährt Ihnen nach Ablauf der Dienstzeit, welche sechs oder höchstens zwölf Jahre beträgt, sogenannte Übergangsgebührnisse. Diese betragen ungefähr 70 % Ihrer letzten Bezüge. Abhängig von Ihrer aktiven Dienstzeit in der Truppe werden diese Leistungen im Wege der Soldatenversorgung gezahlt. Nach Ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr sollen diese Übergangsgebührnisse Ihnen einen Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Diese sollen Sie davor bewahren, aus Finanznot einen unangemessenen Beruf anzunehmen.

Berufssoldaten

Von der umfänglichsten Soldatenversorgung können hauptberufliche Soldaten profitieren. Diese Soldatenversorgung ist recht identisch mit der eines Beamten auf Lebenszeit. Mit diversen Zuschlägen, Leistungen sowie einer truppenärztlichen Versorgung möchte der Dienstherr eine möglichst langfristige Bindung des Soldaten an sich erreichen. Die Möglichkeit, eine Stelle als Berufssoldat zu erhalten, bekommen lediglich die besten Zeitsoldaten. Diese enormen Leistungen werden durch die Bundeswehr mit vielerlei zusätzlichen Leistungen belohnt.
 
Bis zur Versetzung in den Ruhestand erhalten Berufssoldaten durch ihren Dienstherrn eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Weiterhin erhalten Berufssoldaten im Ruhestand eine Pension und Beihilfe. Zusätzlich erhalten diese unterschiedliche Zuschläge während ihres aktiven Dienstes. Dies wäre zum Beispiel für gewisse Einsätze oder große Entfernung zum Heimatort der Fall. Zusätzlich bestehen für Berufssoldaten vielerlei Karrieremöglichkeiten in der Truppe. Ebenso ist ein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn bei außerordentlichen Leistungen des Berufssoldaten möglich.

Ergänzende Versicherungen zur Soldatenversorgung
 

Manche Versicherungen sollte jeder Soldat trotz der meist relativ umfänglichen Soldatenversorgung besitzen. Die entsprechenden Versicherungen möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen im Nachfolgenden stichpunktartig kurz erläutern.

  • Diensthaftpflichtversicherung:
    Mit der Diensthaftpflichtversicherung sind sämtliche Schäden abgedeckt, welche Sie im Dienst oder hiermit im Zusammenhang verursachen. Ein perfektes Beispiel wäre der Verlust eines Kasernenschlüssels. Ihr Dienstherr kann anfallende Kosten von Ihnen zurückfordern, sollte aufgrund dessen am Gebäude die vollständige Schließanlage ausgetauscht werden müssen. Dieser Schaden wird, ebenso wie anderweitige Regress-, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, durch die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden übernommen.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung:
    Jeder kann dienstunfähig werden. Doch aufgrund der Tätigkeit sind Sie als Soldat einem gesteigerten Risiko ausgesetzt. Mit der optimalen Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind Sie durch umfängliche Leistungen abgesichert. Egal, aus welchen Gründen Sie dienstunfähig werden. Damit ist eine Aufrechterhaltung Ihres gewohnten Lebensstandards gegeben.
  • Pflegepflichtversicherung:
    Diese gehört generell nicht zur truppenärztlichen Versorgung. Daher muss diese separat abgeschlossen werden
  • Anwartschaft:
    Diese ist besonders empfehlenswert für Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten. Ein Anrecht darauf, preiswert und garantiert nach Wegfall der freien Heilfürsorge in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, bietet die kleine oder große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Denn meist ist für ehemalige Soldaten eine gesetzliche Krankenkasse die schlechtere Wahl.

Wir sind für Sie da

Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für weitere Fragen zur Verfügung.

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