Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Während Ihres aktiven Dienstes erhalten Sie als Soldat meist freie Heilfürsorge. Da sämtliche Kosten im Krankheitsfall durch den Dienstherrn übernommen werden, benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung. Sobald jedoch der Anspruch der freien Heilfürsorge in Beihilfe übergeht, ändert sich das. Denn die Beihilfe übernimmt lediglich einen Anteil anfallender Gesundheitskosten. Die verbleibenden Restkosten müssen Soldaten mit einer privaten Krankenversicherung, beispielsweise die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden, absichern.

Soldaten im aktiven Dienst und freie Heilfürsorge

Während Ihrer aktiven Dienstzeit erhalten Sie als Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten oder unter gewissen Voraussetzungen sogar als freiwillig Wehrdienstleistende unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese bezeichnet man als freie Heilfürsorge. Damit wird eine kostenfreie sowie umfängliche medizinische Absicherung gewährleistet. Diese stellt für Soldaten bis zu deren Dienstzeitende prinzipiell eine kostenfreie gesetzliche Krankenversicherung dar.

Die gewährten Leistungen ähneln denen einer gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzungen für deren Bezug, wie beispielsweise ein gewisses Alter oder ein guter Gesundheitszustand sind dabei nicht gegeben. Ein Anspruch auf truppenärztliche Versorgung endet für Berufssoldaten mit einer Versetzung in den Ruhestand. Dieser Anspruch entfällt für Sie als Soldaten auf Zeit, sobald Sie aus der Bundeswehr ausscheiden. Nun wird eine private Krankenversicherung notwendig und Pflicht, da in Deutschland jeder gesetzlich dazu verpflichtet ist, über eine Krankenversicherung zu verfügen.

Solange Sie freie Heilfürsorge beziehen, sind Sie von dieser Pflicht befreit. Allerdings raten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zum Abschluss gewisser Zusatzversicherungen, da diese überaus sinnvoll sind. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bieten Ihnen spezielle und umfängliche Heilfürsorge-Ergänzungstarife an. Als Soldat können Sie von einigen Vorteilen freier Heilfürsorge profitieren. Diese wären beispielsweise:

  • Sämtliche medizinisch notwendigen Behandlungen werden übernommen.
  • Selbst bei privaten Aufenthalten im Ausland ist mit Höchstgrenzen die Absicherung gewährleistet.
  • Ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht auch bei Beurlaubungen wie beispielsweise Studium oder Elternzeit weiterhin.

Die Gewährung freier Heilfürsorge ist mit der Verpflichtung verbunden, sich ausschließlich von Truppenärzten der Bundeswehr oder in bundeswehreigenen Krankenhäusern behandeln zu lassen. Nur dann, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt oder eine Überweisung des Truppenarztes vorliegt, können Sie als Soldat einen zivilen Arzt oder ein ziviles Krankenhaus konsultieren. Bei einem Verstoß gegen diese Abmachung sind angefallene Behandlungskosten von Ihnen selbst zu zahlen.

Soldaten nach aktiver Dienstzeit - Beihilfe sowie private Krankenversicherung

Mit Ende des offiziellen Dienstes endet für Soldaten auch der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Beihilfe und müssen wieder zivile Ärzte und zivile Krankenhäuser konsultieren. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet Ihnen als Soldat hierzu eine optimale Ergänzung. Relevante Informationen zur privaten Krankenversicherung sowie der Anwartschaft für Soldaten haben wir nachfolgend zusammengestellt.

Wie funktioniert die Beihilfe für Soldaten?

Die Beihilfeansprüche für ehemalige Soldaten auf Zeit sowie ehemalige Berufssoldaten nach dem aktiven Dienst sind unterschiedlich. Als Berufssoldat erhalten Sie ab der Pensionierung lebenslang Beihilfe. Diese wird Soldaten auf Zeit jedoch lediglich für höchstens 5 Jahre ab Ausscheiden aus dem Dienst bei der Bundeswehr gewährt. Für beide Gruppen gilt ein 70%iger einheitlicher Beihilfesatz. Damit wird ein Großteil anfallender Krankheits- sowie Behandlungskosten durch die Beihilfe übernommen, wohingegen bei Heilfürsorge sämtliche Kosten übernommen werden. In welcher Höhe Aufwendungen erstattet werden, wird durch den Beihilfesatz beziffert. Ungefähr 70% der Krankheitskosten werden bei Soldaten vom BVA oder dem BADV übernommen. Zur Abdeckung der verbleibenden Restkosten müssen Soldaten eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, wie die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden, abschließen.

Soldaten und die beihilfekonforme, private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Als ehemaliger Soldat nutzen Sie die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden als beihilfekonforme Krankenversicherung. Mit dieser wird die Beihilfe ergänzt, um damit die durch Ihren Dienstherrn nicht getragenen, verbleibenden Restkosten abzudecken. Da wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden anfallende Aufwendungen lediglich teilweise abdecken müssen, profitieren Sie als Soldat durch günstige monatliche Beiträge.

Für Soldaten ändert sich jedoch an der Vorgehensweise der privaten Krankenversicherung nichts. Bei Behandlungen, Krankenhausaufenthalten oder Medikamentenkäufen erhalten Sie wie gewohnt eine Rechnung, welche Sie zunächst verauslagen müssen. Anschließend können Sie die Rechnung zusammen mit Belegen bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle sowie Ihrer privaten Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einreichen. Sodann erhalten Sie von der Beihilfestelle und der DBV entsprechende Erstattungen.

Bei der privaten Krankenversicherung der DBV besteht für Sie als Soldat zudem die Möglichkeit, ansprechende Zusatzleistungen zu vereinbaren. Obwohl Sie dadurch gegenüber gesetzlich Versicherten deutliche Vorteile genießen, zahlen Sie geringere Beiträge als in einer GKV. Zudem besitzen Sie weitere Optionen:

  • Die Vereinbarung von Wahlleistungen im Krankenhaus, wie beispielsweise Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer, ist möglich.
  • Die Übernahme von Behandlungs- sowie Arztkosten in Höhe des bis zu 5-fachen Gebührensatzes nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist möglich.
  • Besondere Leistungen wie beispielsweise Logopädie oder Heilpraktikerbehandlungen können eingeschlossen werden.

Soldaten sowie Pflegeversicherung

Als Soldaten sollten Sie berücksichtigen, dass freie Heilfürsorge zwar Ihre Krankenversicherungspflicht ersetzt, jedoch eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden muss. Dies ist auch für Ihre aktive Dienstzeit der Fall. Soldaten, welche Anspruch auf freie Heilfürsorge besitzen, steht jedoch nur der Weg in eine private Pflegeversicherung, wie beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden, offen. Anders als bei der privaten Krankenversicherung sind Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse identisch mit denjenigen der privaten Pflegeversicherung.

Private Krankenversicherung - Soldaten und Anwartschaft

Um sich die künftige Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zu sichern, empfiehlt sich bereits am Anfang oder vor Ihrem Karrierestart bei der Bundeswehr der Abschluss einer Anwartschaft. Besonders relevant ist diese, wenn Sie langfristig oder sogar bis zu Ihrem Ruhestand Dienst bei der Bundeswehr verrichten möchten.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden unterscheiden dabei zwischen zwei Varianten der Anwartschaftsversicherung.

Kleine Anwartschaft

Hierbei „frieren“ Sie lediglich Ihren Gesundheitszustand ein. Sollten Sie nicht lange als Soldat bei der Bundeswehr dienen wollen, ist die kleine Anwartschaft hervorragend geeignet. Denn damit sichern Sie lediglich den gesundheitlichen Zustand zwischen dem Abschluss der Anwartschaft und einem Beitritt zur privaten Krankenversicherung.

Große Anwartschaft

Damit wird sowohl der Gesundheitszustand als auch Ihr Alter „eingefroren“. Speziell für Berufssoldaten ist diese daher geeignet.

Mithilfe der Anwartschaft wird Ihr Gesundheitszustand und/oder Ihr Alter „eingefroren“. Zum Abschluss der privaten Krankenversicherung wird der in der Anwartschaft ermittelte Wert als Beitragsgrundlage der PKV zugrunde gelegt. Dies sichert eine garantierte Aufnahme in die PKV zu besonders günstigen Konditionen.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen zur privaten Krankenversicherung oder der Anwartschaftsversicherung? Kontaktieren Sie uns. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

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