DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG
in Dresden – Rahmenvertrag der Bundeswehr
Die Dienstunfähigkeit bei Soldaten
Was ist unter dem Rahmenvertrag der Bundeswehr zu verstehen?
Bei dem Rahmenvertrag der Bundeswehr handelt es sich um eine Absicherung für Sie als Soldat, wenn Sie als Soldat auf Zeit, Berufssoldat oder Beamter der Bundeswehr infolge einer Entlassung oder vorzeitiger Pensionierung aufgrund krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Bereits 1962 wurde der Rahmenvertrag der Bundeswehr zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und einem Konsortium von Versicherungsgesellschaften geschlossen. Inhaltlich geht es um diese Leistungsbestandteile:
- ausreichende Bezüge bei einer Dienstunfähigkeit
- Aufbau einer Altersvorsorge
- finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall
Warum ist für Soldaten der Rahmenvertrag der Bundeswehr so wichtig?
Die Folgen einer Dienstunfähigkeit bei Soldaten auf Zeit
- Verlust des Arbeitsplatzes und des gewohnten Einkommens
- Nur anteilige oder keine Ansprüche auf Übergangsgeld oder –beihilfe
- Keine kostenlose medizinische Versorgung im Krankheitsfall
- Mit angeschlagener Gesundheit einen neuen Arbeitsplatz suchen
- Keine finanziellen Ansprüche bei einer Dienstunfähigkeit, nur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die geleistete Dienstzeit
- Eventuelles Abrutschen in Hartz 4
Vorteile durch den Rahmenvertrag der Bundeswehr für Soldaten auf Zeit
- Versicherungsschutz besteht bei sämtlichen vom Bundestag beschlossenen, auch bewaffneten Einsätzen.
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfällen im Dienst, auch in der Freizeit
- Monatliche Rente für zwei Jahre garantiert
- Leistungen im Todesfall für die Hinterbliebenen
- Absicherung aller militärischen Risiken – ebenfalls besonders gefährdete Einsatzkräfte, wie Strahlflugzeugführer, Fallschirmjäger, Kampfschwimmer oder U-Boot-Besatzungen
- Die Zusatzversorgung kann nach Dienstzeitende fortgeführt werden. Optionaler Abschluss einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung beim Rahmenvertrag oder einem der beteiligten Versicherungsunternehmen möglich.
Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten
Dienstunfähigkeit bei Beamten der Bundeswehr
Der Rahmenvertrag der Bundeswehr
Der Rahmenvertrag für Soldaten kann zu einem großen Teil hinsichtlich der Vertragsbedingungen nach individuellen Bedürfnissen gestaltet werden kann. So läuft die Antragstellung ab:
- Sie stellen Ihren Antrag beim zuständigen Beauftragten für den Rahmenvertrag für Soldaten, z.B. bei der DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden.
- Wenn Sie zugangsberechtigt sind, lässt Ihnen Ihr Berater ein individuelles Angebot zukommen. Gerne können Sie Änderungswünsche oder zusätzlich zu berücksichtigende Aspekte äußern.
- Sie senden den Vertrag eigenhändig unterschrieben zurück. Nach dem Eingang bei der DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden besteht Versicherungsschutz. Falls Sie Ihr Dienstverhältnis noch nicht angetreten haben, beginnt die Absicherung erst mit dem offiziellen Eintritt in die Bundeswehr.
- Erst nach vier Monaten nach der Antragsstellung durch das Bundesverwaltungsamt werden Beiträge für den Rahmenvertrag direkt von Ihren Dienstbezügen abgezogen.
- Ohne erneute Gesundheitsprüfung lassen sich jederzeit Ihre Rente, die monatlichen Beiträge und die Laufzeit des Vertrages an Ihren veränderten Bedarf oder Lebensumstände anpassen.
- Falls Sie den Dienstherrn oder Arbeitgeber wechseln, kann der Rahmenvertrag der Bundeswehr übertragen werden. Allerdings muss der zukünftige Arbeitgeber daran beteiligt sein. Bei Dienstaustritt aus der Bundeswehr erlischt der Rahmenvertrag. Möglicherweise bleiben, je nach Vereinbarung, Ansprüche auf Leistungen bestehen.
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