DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden  Rahmenvertrag der Bundeswehr Dresden

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG
in Dresden – Rahmenvertrag der Bundeswehr

Soldaten der Bundeswehr sind mit vielseitigen, anspruchsvollen und teilweise gefährlichen Aufgaben betraut. Sie sorgen unter anderem für Frieden in Europa und der ganzen Welt und sind anderen Staaten bei der Bewältigung von Krisen und Problemen behilflich. Notfalls müssen sie allerdings auch ihre Waffe einsetzen und sich auf einen Schlagabtausch mit dem Gegner einlassen. Man setzt sie ebenfalls im Katastrophenschutz, bei Evakuierungen und der Terrorbekämpfung ein.

Die Dienstunfähigkeit bei Soldaten

Als Soldat tritt eine Dienstunfähigkeit ein, wenn Sie wegen eines „körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind“. Es gilt auch, wenn keine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres seit Beginn der Dienstunfähigkeit zu erwarten ist. Aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls im außerdienstlichen Bereich, einem Dienstunfall oder durch eine Wehrdienstbeschädigung kann eine Dienstunfähigkeit verursacht werden.
Auf jeden Fall wird eine Dienstunfähigkeit von einem Truppenarzt diagnostiziert, was immer weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Der Dienstherr lässt Ihnen als Versorgung nur noch Bezüge zukommen, die sehr weit unter den üblichen Dienstbezügen liegen. Sogar die Berufsunfähigkeitsversicherung fällt sehr knapp aus. Als Soldat wäre für Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung, der Rahmenvertrag der Bundeswehr, sehr sinnvoll.

Was ist unter dem Rahmenvertrag der Bundeswehr zu verstehen?

Bei dem Rahmenvertrag der Bundeswehr handelt es sich um eine Absicherung für Sie als Soldat, wenn Sie als Soldat auf Zeit, Berufssoldat oder Beamter der Bundeswehr infolge einer Entlassung oder vorzeitiger Pensionierung aufgrund krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Bereits 1962 wurde der Rahmenvertrag der Bundeswehr zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und einem Konsortium von Versicherungsgesellschaften geschlossen. Inhaltlich geht es um diese Leistungsbestandteile:

  • ausreichende Bezüge bei einer Dienstunfähigkeit
  • Aufbau einer Altersvorsorge
  • finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall

Warum ist für Soldaten der Rahmenvertrag der Bundeswehr so wichtig?

Es gibt gewaltige Unterschiede bei der Versorgung durch die Bundeswehr bei Dienstunfähigkeit von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten aufgrund einer Dienstunfähigkeit.
 
Als Soldat auf Zeit oder Wehrdienstleistender entlässt man Sie bei einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst und versichert Sie für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Das bedeutet allerdings nicht gleichzeitig eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Falls Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben, können Sie eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen. Es gilt allerdings die Voraussetzung, um Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente zu beziehen, dass Sie Ihren erlernten Beruf zu weniger als 50 % ausüben können. Für eine Dienstunfähigkeit ist maßgebend, wenn Sie Ihren Dienst nur noch zu weniger als 80 % wie gewohnt verrichten können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur selten!

Die Folgen einer Dienstunfähigkeit bei Soldaten auf Zeit

  • Verlust des Arbeitsplatzes und des gewohnten Einkommens
  • Nur anteilige oder keine Ansprüche auf Übergangsgeld oder –beihilfe
  • Keine kostenlose medizinische Versorgung im Krankheitsfall
  • Mit angeschlagener Gesundheit einen neuen Arbeitsplatz suchen
  • Keine finanziellen Ansprüche bei einer Dienstunfähigkeit, nur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die geleistete Dienstzeit
  • Eventuelles Abrutschen in Hartz 4

Vorteile durch den Rahmenvertrag der Bundeswehr für Soldaten auf Zeit

  • Versicherungsschutz besteht bei sämtlichen vom Bundestag beschlossenen, auch bewaffneten Einsätzen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfällen im Dienst, auch in der Freizeit
  • Monatliche Rente für zwei Jahre garantiert
  • Leistungen im Todesfall für die Hinterbliebenen
  • Absicherung aller militärischen Risiken – ebenfalls besonders gefährdete Einsatzkräfte, wie Strahlflugzeugführer, Fallschirmjäger, Kampfschwimmer oder U-Boot-Besatzungen
  • Die Zusatzversorgung kann nach Dienstzeitende fortgeführt werden. Optionaler Abschluss einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung beim Rahmenvertrag oder einem der beteiligten Versicherungsunternehmen möglich.

Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten

Wenn Sie als Berufssoldat wegen einer Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, lässt man Ihnen ein Mindestruhegehalt, die sogenannte Mindestversorgung zukommen. Sie liegt bei mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Ein Unfallruhegehalt können Sie beanspruchen, wenn Sie nach einem Dienstunfall wegen der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. In diesem Fall erhalten Sie mindestens 66,67 % und höchstens 75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
Wenn bei Ihnen z. B. nach einem Unfall im Einsatz ein Schädigungsgrad von mindestens 50 % eintritt, beziehen Sie unter Umständen ein erhöhtes Unfallruhegehalt sowie eine einmalige Unfallentschädigung. Sollte die Schädigung bei einem Auslandseinsatz verursacht worden sein, können Leistungen nach dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz gewährt werden. Auf jeden Fall garantiert der Rahmenvertrag der Bundeswehr eine monatliche Rente bis zum versicherten Endalter.

Dienstunfähigkeit bei Beamten der Bundeswehr

Als Beamter auf Widerruf, auf Probe oder Beamter der Bundeswehr sieht die Lage in den ersten 5 Dienstjahren nach der Verbeamtung auf Lebenszeit so aus: Bei der Dienstunfähigkeit werden Sie wie die Soldaten auf Zeit aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wurde die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht, kann man Sie als Beamter auf Probe und Dienstanfänger mit einem Unfallruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Ist die 5-jährige Wartezeit erfüllt, versetzt man Sie bei einer Dienstunfähigkeit aufgrund von Krankheit mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand.

Der Rahmenvertrag der Bundeswehr

Der Rahmenvertrag für Soldaten kann zu einem großen Teil hinsichtlich der Vertragsbedingungen nach individuellen Bedürfnissen gestaltet werden kann. So läuft die Antragstellung ab:

  • Sie stellen Ihren Antrag beim zuständigen Beauftragten für den Rahmenvertrag für Soldaten, z.B. bei der DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden.
  • Wenn Sie zugangsberechtigt sind, lässt Ihnen Ihr Berater ein individuelles Angebot zukommen. Gerne können Sie Änderungswünsche oder zusätzlich zu berücksichtigende Aspekte äußern.
  • Sie senden den Vertrag eigenhändig unterschrieben zurück. Nach dem Eingang bei der DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden besteht Versicherungsschutz. Falls Sie Ihr Dienstverhältnis noch nicht angetreten haben, beginnt die Absicherung erst mit dem offiziellen Eintritt in die Bundeswehr.
  • Erst nach vier Monaten nach der Antragsstellung durch das Bundesverwaltungsamt werden Beiträge für den Rahmenvertrag direkt von Ihren Dienstbezügen abgezogen.
  • Ohne erneute Gesundheitsprüfung lassen sich jederzeit Ihre Rente, die monatlichen Beiträge und die Laufzeit des Vertrages an Ihren veränderten Bedarf oder Lebensumstände anpassen.
  • Falls Sie den Dienstherrn oder Arbeitgeber wechseln, kann der Rahmenvertrag der Bundeswehr übertragen werden. Allerdings muss der zukünftige Arbeitgeber daran beteiligt sein. Bei Dienstaustritt aus der Bundeswehr erlischt der Rahmenvertrag. Möglicherweise bleiben, je nach Vereinbarung, Ansprüche auf Leistungen bestehen.

Wir sind für Sie da

Gerne präsentiert Ihnen Ihre DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einen Rahmenvertrag. Damit sichern Sie sich als Soldat der Bundeswehr gegen alle Ursachen einer Dienstunfähigkeit ab. Kontaktieren Sie uns!

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