DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Soldaten auf Zeit Dresden

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG
in Dresden – Soldaten auf Zeit

Die Bundeswehr beschäftigt unterschiedliche Gruppen von Soldaten, deren Ansprüche auf Versorgung teilweise sehr unterschiedlich ausfallen. Nachfolgend stellt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einige Versicherungen vor, auf die Sie als Soldat auf Zeit nicht verzichten sollten.

Grundlagen der Versorgung für Soldaten auf Zeit

Ihr Versorgungsanspruch als Soldat auf Zeit ist irgendwo zwischen den Ansprüchen von Berufssoldaten und den Leistungen für freiwillig Wehrdienstleistende anzusiedeln. Generell möchte man Sie als Soldat auf Zeit nach dem Ende Ihrer Dienstzeit, in der Regel zwischen 6 und 12 Jahre, finanziell absichern. Darüber hinaus lässt Ihnen die Bundeswehr als ehemaliger Zeitsoldat jedwede Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber oder einem Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst zukommen.

Die gesetzlichen Grundlagen

Ihre Versorgung orientiert sich an dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und weiteren verschiedenen Verordnungen. Ebenfalls zur Anwendung kommt das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr (BwAttrakStG). Diese Regelungen und Vorschriften verfolgen das Ziel, Ihnen als Soldat auf Zeit einen leichten und fließenden Übergang in ein anderes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.

Diese Leistungen können Sie als Soldat auf Zeit beanspruchen

Die gesamte Versorgung unterteilt sich in die Zeit des aktiven Dienstes und des nach dem aktiven Dienst. Nachfolgend erläutert Ihnen Ihre DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden die beiden Phasen mit Ihren konkreten Ansprüchen. Sie werden feststellen, dass sich die Leistungen im aktiven Dienst nur minimal von denen eines Beamten oder Berufssoldaten unterscheiden.

Leistungen im Verlauf des aktiven Dienstes

Sie beziehen ein regelmäßiges Gehalt und können als Soldat auf Zeit im Verlauf Ihrer Dienstzeit freie Heilfürsorge, auch bekannt als truppenärztliche Versorgung, beanspruchen. Dadurch ist keine zusätzliche Krankenversicherung erforderlich, weil Sie Ihr Dienstherr mit allen Leistungen und Behandlungen beim Truppenarzt oder in den Krankenhäusern der Bundeswehr versorgt. Bis zum Ende der aktiven Dienstzeit steht Ihnen die freie Heilfürsorge zu, beim Eintritt in den Ruhestand steht Ihnen die Beihilfe zu.
Als Soldat auf Zeit lässt man Ihnen auch im Verlauf der aktiven Dienstzeit unterschiedliche Zuschläge und Ausgleichszahlungen zukommen, die Sie sich im folgenden Überblick ansehen können.

  • Sie haben Anspruch auf eine sogenannte Reisebeihilfe oder Erstattung der Fahrkosten, wenn sich Ihr Wohnort mehr als 30 Kilometer entfernt befindet und Sie immer wieder, zum Beispiel einmal pro Woche, zu Ihrer Familie reisen möchten.
  • Wenn Sie Uniform tragen, können Sie kostenlos in den Zügen im Nah- und Fernverkehr reisen. Allerdings müssen die angegebenen Kosten auch wirklich entstanden sein.
  • Werden Sie zu einem Auslandseinsatz herangezogen, haben Sie Ansprüche auf Zuschläge. Für die Höhe ist das Risiko im jeweiligen Land maßgebend. Maximal können Sie einen Zuschlag von 110 Euro pro Tag erhalten.
  • Falls Sie ein Truppenarzt zu einem zivilen Arzt überweist, erstattet Ihnen Ihr Dienstherr die kompletten Kosten. Sie müssen keinen Eigenanteil oder eine Selbstbeteiligung entrichten.

Leistungen nach dem aktiven Dienst

Nach Ihrer aktiven Zeit lässt Sie Ihr Dienstherr nicht im Stich. Die Bundeswehr bietet Ihnen als Versorgung diverse Leistungen und Möglichkeiten, die Sie sich optional auszahlen lassen oder als Leistung in Anspruch nehmen können. Sie müssen wissen, dass beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst generell der Anspruch auf die kompletten Bezüge erlischt.
Sie müssen aber keine Angst haben, denn man lässt Ihnen in diesem Fall verschiedene Versorgungsleistungen zukommen. Für die Höhe der Leistung ist Ihre aktiv verbrachte Zeit bei der Bundeswehr maßgebend. Es ist klar, dass je kürzer Sie Dienst abgeleistet haben, desto geringer Ihr Leistungsanspruch ausfällt. Als ehemaliger Soldat auf Zeit ergeben sich für Sie diese Möglichkeiten:

  • Nach Ihrem Ausstieg stehen Ihnen sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Von diesen können Sie bei einer Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren maximal für die Dauer von 60 Monaten profitieren. Allerdings erhalten Sie nur 75 Prozent der letzten Dienstbezüge.
  • Zur Versorgung von Soldaten auf Zeit müssen auch die Ausgleichsbezüge gezählt werden. Sie werden relevant, wenn Sie in einem anderen Arbeitsverhältnis stehen oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen. Wenn der Verdienst unter der Höhe der Übergangsgebührnisse liegt, füllen die Ausgleichsbezüge Ihr neues Einkommen bis zur 75-Prozent-Grenze auf.
  • Optional können Sie als Soldat auf Zeit einen sogenannten Eingliederungsschein beantragen. Dadurch garantiert man Ihnen einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst zu finden.
  • Als ehemaliger Soldat auf Zeit bekommen Sie nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent. Sie ersetzt die freie Heilfürsorge für den Zeitraum der Übergangsgebührnisse. Lässt man Ihnen beispielsweise für vier Jahre Übergangsgebührnisse zukommen, besteht für diese Zeit auch ein Anspruch auf Beihilfe. Darüber hinaus zahlt man Ihnen eine einmalige Übergangsbeihilfe, die bis zu 10.800 Euro steuerfrei ist.

Wichtige Versicherungen zur Versorgung von Soldaten auf Zeit

Nachfolgend präsentiert Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einige Versicherungen, die für Sie als Soldat auf Zeit sehr interessant sein könnten. Sie müssen sich stets vor Augen halten, dass Ihnen Ihr Dienstherr zwar eine umfassende und langfristige Absicherung garantiert, diese aber oft nicht für den gewohnten Lebensstandard ausreicht. Außerdem sind Sie gesetzlich zum Abschluss einiger Versicherungen verpflichtet.

  • Sie müssen über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen. Die Pflegeversicherung ist bereits während des aktiven Dienstes erforderlich, während Sie die Krankenversicherung erst nach dem Ausscheiden aus dem Dienst benötigen. Das hat den Hintergrund, dass die Beihilfe lediglich 70 Prozent der Arztkosten trägt und Sie für den Rest selbst aufkommen müssen. 
  • Gerne erklärt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden wie Sie mit einer kleinen Anwartschaft nach dem Ablauf Ihrer Dienstzeit garantiert in die private und beihilfekonforme Krankenversicherung aufgenommen werden. In Abhängigkeit von der großen oder kleinen Anwartschaft, werden Ihr Alter und der Gesundheitszustand sozusagen „eingefroren“ und sind später maßgebend zur Berechnung Ihrer PKV-Beiträge.
  • Falls bei Ihnen eine Dienstunfähigkeit eintritt, zahlt Ihnen eine Dienstunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Als dienstunfähig bezeichnet man Sie immer, wenn Sie zur Ausübung Ihres Dienstes bei der Bundeswehr nicht mehr geeignet sind.

Informieren Sie sich über weitere Policen und Versicherungen, die für Sie zur Versorgung als Soldat auf Zeit wichtig und geeignet sind.

Unsere umfassende Beratung

Profitieren Sie von unserer großen Erfahrung und Kompetenz und lassen Sie sich zu dieser gesamten Thematik von Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ausführlich beraten. Wir möchten Ihr fairer und zuverlässiger Ansprechpartner sein.

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