Weshalb ist eine Unfallversicherung für Soldaten wichtig?
Ein Unfall geschieht unvorhergesehen. Meistens gehen diese jedoch glimpflich aus. Allerdings muss dies nicht immer so sein. Ein Unfall, welcher dann doch schwere Folgen nach sich zieht, kann sogar den Verlust Ihrer Besoldung zur Folge haben. Daher raten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zum frühzeitigen Abschluss einer Unfallversicherung für Soldaten. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend ausführlicher vor.
Wie wird ein Unfall genau definiert?
Um die Relevanz einer Unfallversicherung besser zu verstehen, sollte man zunächst den Begriff Unfall genau verstehen. Wichtig ist weiterhin, wann Soldaten einen Unfall erleiden. Ebenso sollte man verstehen, was konkret sich dahinter verbirgt. Im Laufe der Jahre wurde durch Versicherungen sowie den Gesetzgeber eine konkrete Definition des Begriffes Unfall erarbeitet: „Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf die versicherte Person einwirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.
Nach dem Soldatengesetz gelten für Dienstunfälle die gleichen Voraussetzungen. Beinahe sämtliche Unfallversicherungen beinhalten die vorgenannte Definition als Grundlage. Dies hat zur Folge, dass vorsätzlich herbeigeführte Unfälle generell vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Die Unfallversicherung der DBV leistet in diesen Fällen nicht. Bei einem Unfall per Definition tritt die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden selbstredend ein. Ebenfalls abgedeckt sind Unfälle aufgrund grober Fahrlässigkeit.
Verschiedene Unfallversicherungen in Deutschland
Generell wird in Deutschland zwischen 2 Varianten der Unfallversicherung differenziert. Dies wären zunächst einmal die gesetzliche Unfallkasse sowie weiterhin die private Unfallversicherung, beispielsweise bei der DBV. Diese beiden genannten Varianten sind recht unterschiedlich. Während bei der gesetzlichen Unfallkasse ein abgeschlossener Leistungskatalog existiert, werden mit der privaten Unfallversicherung sämtliche Unfallarten abgesichert. Nachfolgend haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einen Überblick der Unterschiede für Sie zusammengestellt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallkasse besitzt, wie bereits zuvor erwähnt, einen abgeschlossenen Leistungskatalog. Dieser wird für die Erbringung der Leistungen bei bestimmten Unfällen genutzt. Soldaten erhalten gemäß dieses Leistungskataloges lediglich dann eine Entschädigung, sobald nachfolgende Kriterien erfüllt sind.
- Sie erleiden eine Berufskrankheit.
- Der Unfall muss auf dem Weg zum Dienst oder dem entsprechenden Rückweg eingetreten sein. Für Ihre schulpflichtigen Kinder wird als Arbeitsweg der Schulweg angenommen, sodass diese auch hier gesetzlich unfallversichert sind.
- Es handelt sich um Schäden, welche eindeutig auf Ihre Tätigkeit als Soldat zurückzuführen sind. Dies wäre beispielsweise bei psychischen Belastungen der Fall.
- Der Unfall ist im Dienst passiert, somit ein Dienstunfall. Als Soldat sind Sie insofern sowohl über Ihren Dienstherrn als auch im Wege der gesetzlichen Unfallkasse abgedeckt.
Allerdings treten die wenigsten Unfälle im Dienst oder auf dem Weg dorthin, bzw. zurück, ein. Aufgrund der Gesetze, vielfachen Dienstvorschriften sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind derartige Unfälle eher selten. Dies ist auch anhand diverser Statistiken klar bewiesen. Demnach erfolgt der überwiegende Teil der Unfälle im privaten Umfeld. Doch genau hier leistet die gesetzliche Unfallkasse nicht. Umso wichtiger ist daher der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Hierzu raten auch die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Lassen Sie sich unverbindlich von den fachkompetenten Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden hierzu beraten.
Private Unfallversicherung
Die Unfallversicherung für Soldaten soll diese im Ernstfall vor den schwerwiegenden finanziellen Folgen eines Unfalles schützen. Denn womöglich müssen am Haus Umbauten vorgenommen werden oder es wird ein behindertengerechtes Fahrzeug benötigt. Um dies zu gewährleisten, sollte man die Versicherungssumme nicht zu gering ansetzen. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sollten gewisse Grenzen bei Invalidität keinesfalls unterschreiten. Dies wird sowohl von der DBV als auch Stiftung Warentest so empfohlen. Bei einer 50-prozentigen Invalidität oder mehr sollte zumindest eine Einmalzahlung in Höhe von 100.000 € vereinbart werden. Die Unfallleistung bei einer 100-prozentigen Invalidität sollte zumindest 500.000 € betragen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet in sämtlichen Tarifen der Unfallversicherung für Soldaten die Möglichkeit der Vereinbarung dieser Summen.
Die Unfallversicherung der DBV und Ihre Leistungen
„Unverhofft kommt oft“. Diese Aussage trifft gerade für Unfälle zu. Und wer einen Unfall erleidet, kann durchaus unter schwerwiegenden und kostenintensiven Folgen leiden. Mithilfe der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können Sie im Ernstfall von unterschiedlichen hervorragenden Leistungen profitieren. Nachfolgend führen wir einige dieser Leistungen auf:
Für weitere Informationen zum Thema Unfallversicherung für Soldaten stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gern zur Verfügung. Zum Abschluss einer entsprechenden Unfallversicherung bestimmen wir in einem persönlichen Gespräch Ihren tatsächlichen Bedarf sowie die konkreten Leistungen. Sinnvoll ist hierbei die Vereinbarung festgelegter Zahlungen aufgrund dauerhafter Invalidität sowie eine entsprechende Unfallrente. Dadurch ist im Ernstfall, somit beim Wegfall Ihrer Bezüge, die Deckung der laufenden Kosten sowie Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandards gesichert.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet bei der Unfallversicherung unterschiedliche Sonderkonditionen speziell für Dienstanfänger und junge Soldaten. Damit erhalten diese einen maximal 40-prozentigen Preisvorteil bei den monatlichen Prämien. Unter gewissen Voraussetzungen wird sogar auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Dies bedeutet, dass der gesundheitliche Zustand keine Rolle spielt, sofern die Unfallversicherung für Soldaten spätestens ein halbes Jahr nach Eintritt in die Bundeswehr abgeschlossen wird.
Zusätzlich besteht mit der Unfallversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden weltweiter Versicherungsschutz. Dieser wird 24/7 gewährt. Speziell für Soldaten, welche nicht im Dienst sind und sich in Auslandseinsätzen befinden, ist dies relevant. Es besteht die zusätzliche Möglichkeit, in der Unfallversicherung für Soldaten eine Dynamik zu vereinbaren. Die im Ernstfall von der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zu erbringenden Leistungen werden dadurch automatisch gesteigert. Somit kann - zumindest teilweise - einer Inflation entgegengewirkt werden.
Wir beraten Sie gern
Gerne stehen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.
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