Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth
Arbeitnehmer, die krank werden, erhalten für sechs Wochen das Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen andauert, zahlt die Krankenversicherung für maximal 78 Wochen Krankengeld. Werden Beamte der Feuerwehr krank, erhalten sie vom Dienstherrn ohne zeitliche Befristung ihre Bezüge weiter.
Sind Sie längere Zeit nicht in der Lage, Ihren Dienst wie gewohnt auszuüben, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Voraussetzung für eine Dienstunfähigkeit ist, dass Sie Ihren Dienst innerhalb der letzten sechs Monate weniger als drei Monate wie gewohnt ausüben konnten und nicht die Aussicht besteht, dass Sie Ihre volle Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres wieder erlangen.
Etwa jeder vierter Beamte der Feuerwehr wird im Laufe seines Lebens aufgrund von gesundheitlichen Problemen dienstunfähig. Die Gefahr besteht für jeden Beamten der Feuerwehr, unabhängig vom Alter oder eventuellen Vorerkrankungen. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass Sie sich jetzt bester Gesundheit erfreuen und dies auch so bleiben wird oder Ihnen als Beamter nichts passieren kann. Psychische Krankheiten stehen heute als Ursache von Dienstunfähigkeit an erster Stelle. Aber auch durch einen schweren Unfall beim Sport oder im Haushalt, langwierige oder akute Erkrankungen kann ein Beamter der Feuerwehr dienstunfähig werden.
Der Dienstherr gewährt Beamten der Feuerwehr für seine Treue und seinen Dienst Schutz und Fürsorge. Jedoch weist der Schutz während der Ausbildung, Probezeit und in den ersten Dienstjahren noch Lücken auf, vor allem bei der Versorgung im Fall von Dienstunfähigkeit. Fürsorgeansprüche bestehen erstmals nach fünf Jahren im Dienst als Beamter auf Lebenszeit. Wird die Wartezeit noch nicht erfüllt, bestehen für Beamte der Feuerwehr noch keine Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn.
Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und auf Probe trifft es am härtesten
Ist bei Anwärtern ein Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung die Ursache der Dienstunfähigkeit, kann ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden. Werden Beamte auf Probe oder Lebenszeit in den ersten fünf Dienstjahren durch einen Dienstunfall oder -beschädigung dienstunfähig, können Sie mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Werden Sie aufgrund der Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen, ist Ihr Dienstherr verpflichtet, Sie für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern. Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie beantragen, wenn für Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt wurden. Aufgrund der kurzen Versicherungszeit sind Ihre Ansprüche minimal. Staatliche finanzielle Unterstützung können Sie in Form von Hartz 4 erhalten.
Junge Beamte der Feuerwehr benötigen zum Schutz der eigenen Existenz daher eine besonders hohe finanzielle Absicherung. Optimalen Schutz bietet die spezielle Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth.
Vorteile der Dienstanfänge-Police für Beamte der Feuerwehr
Das Risiko einer Dienstunfähigkeit besteht vom ersten Ausbildungstag an. Der Schutz einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher schon zu Beginn der Ausbildung unerlässlich. Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet jungen Beamten der Feuerwehr bereits während des Vorbereitungsdienstes bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit finanzielle Sicherheit durch eine vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente.
Die Beiträge zur Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind gering, wobei sich die genaue Höhe nach Ihrem Gesundheitszustand, der bei Versicherungsabschluss festgestellt wird, und Ihrem Alter richtet. Eine spätere Überprüfung Ihrer gesundheitlichen Verfassung findet nicht mehr statt.
Welche Rentenhöhen bietet die Dienstanfänger-Police Beamten der Feuerwehr?
Die Höhe der Rente kann im Versicherungsverlauf an Ihre jeweiligen Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn angepasst werden. Wird die Wartezeit noch nicht erfüllt, ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn noch nicht zu erwarten. Die Rente sollte jetzt selbstverständlich höher sein als zu einem späteren Zeitpunkt mit ersten Versorgungsansprüchen. Verringert sich Ihr Bedarf, kann die Rentenhöhe reduziert werden und auch Ihr monatlicher Beitrag wird geringer.
Die Dienstanfänger-Police ist eine flexible Absicherung, die sich in zwei Phasen untergliedern lässt:
Phase eins – Für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und auf Probe sowie Beamte in den ersten fünf Dienstjahren ist das finanzielle Risiko besonders hoch. In dieser Phase bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth folgende monatliche Dienstunfähigkeits-Renten:
- im einfachen und mittleren Dienst bis zu 1.200 €
- im gehobenen Dienst sind bis zu 1.500 €
- im höheren Dienst bis zu 1.800 €
Phase zwei – Erfüllen Sie die Wartezeit auf eine Versorgung durch den Dienstherrn, kann Ihre Rente angepasst werden. Ein größerer Teil Ihrer Beiträge kann jetzt in Ihre Altersvorsorge investiert werden.
Dienstunfähigkeit bei Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit
Beamte der Feuerwehr, die in das Amt auf Lebenszeit berufen wurden und bereits mehr als fünf Jahre ihren Dienst leisten, haben Anspruch auf ein Ruhegehalt und die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Das Ruhegehalt ist abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Dienstjahre und die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Anfangs ist der Anspruch noch gering und beschränkt sich auf eine Mindestversorgung in Höhe von etwa 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich der Anspruch um 1,79375 Prozent.
Mit einer Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth können Sie die Differenz zwischen den gewohnten monatlichen Einnahmen und dem Ruhegehalt perfekt ausgleichen. Sie erhalten sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit und müssen sich auch im vorzeitigen Ruhestand nicht mit dem Mindesten begnügen.
Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Beamten der Feuerwehr, die nicht berufs-, sondern dienstunfähig werden, in der Regel keinen hinreichenden Schutz. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn infolge von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall der Beruf oder eine andere, der Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit, nur noch zu weniger als 50 % ausgeübt werden kann. Die Berufsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt und oftmals nach den Kriterien der Versicherung beurteilt.
Beamte der Feuerwehr werden von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt. Mit dieser Erklärung wird die Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth anerkannt und die vereinbarte Rente gezahlt.
Doppelte Vorsorge für Beamte der Feuerwehr mit der Dienstanfänger-Police
Finanzielle Vorsorge für das Alter ist auch für Beamte der Feuerwehr wichtig und kann nicht früh genug begonnen werden. Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombination aus der Absicherung des Einkommens und einem Produkt der Altersvorsorge der DBV. Sollten Sie dienstunfähig werden, zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Ihre Beiträge für Ihre private Rentenversicherung weiter.
Vorteile der Dienstanfänger-Police im Überblick:
- Geringe Beiträge
- Nachversicherungsgarantie ohne nochmalige Gesundheitsprüfung
- Anpassungsfähige Dienstunfähigkeitsrente – ganz nach Ihrem Bedarf
- Leistungsdynamik kann vertraglich vereinbart werden
- Sie legen gleichzeitig das Fundament finanzieller Sicherheit im Alter
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