Die Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth
Bei Krankheit einen Arzt aufzusuchen, ohne dabei an die Kosten denken zu müssen, ist in Deutschland normal. Würde bei einer Erkrankung oder einem Unfall die medizinische Versorgung aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit verwehrt werden, hätte das fatale Folgen. Hierzulande ist dies heute unvorstellbar. Alle Bürger sind verpflichtet, über einen Krankenversicherungsschutz zu verfügen. Bedingt durch die allgemeine Krankenversicherungspflicht besitzt nur noch ein geringer Anteil der Bevölkerung keine Absicherung. Krankenversicherungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenkassen angeboten.
Kontrahierungszwang besteht für gesetzliche und seit 2009 auch für private Krankenversicherungen. Seitdem wird von privaten Versicherern der Basistarif angeboten. Der Gesundheitszustand ist in diesem Tarif weder für die Aufnahme noch die Beitragsermittlung relevant. Die Beiträge werden nur auf Basis des Alters des Antragstellers berechnet. Das Leistungsangebot entspricht dem Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen. Welche Leistungen das genau sind, wird vom Gesetzgeber vorgegeben.
Demzufolge sind die Leistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen nahezu identisch. Unterschiede ergeben sich durch die Sonderleistungen, die jede Kasse selbst definiert. Jede Kasse darf individuell einen Zusatzbeitrag von im Durchschnitt 1% erheben. Etwa 90% der Bevölkerung sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Nicht jeder hat die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550€ werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Privat versichern können sich Selbstständige, Studenten, Beamte und Arbeitnehmer deren Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Krankenfürsorge und -versicherung für Beamte der Feuerwehr
Beamte der Feuerwehr stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie schließen keinen Arbeitsvertrag ab. Beamte der Feuerwehr leisten einen Eid, mit dem sie schwören, Ihre Amtspflichten mit größter Sorgfalt zu erfüllen und das Grundgesetz sowie die geltenden Gesetze zu wahren. Im Gegenzug gewährt der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge, wodurch sie bereits eine hohe soziale Absicherung genießen. Beamte der Feuerwehr sind daher von der Sozialversicherungspflicht befreit. Zu den umfangreichen Fürsorgeleistungen gehört auch die Krankenfürsorge.
Beamte der Feuerwehr haben Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Mit der Heilfürsorge werden die tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod komplett, mit der Beihilfe zu einem gewissen Teil übernommen. An den Beiträgen zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr nicht. Beamte der Feuerwehr können sich einkommensunabhängig privat oder bei entsprechender Vorversicherung freiwillig gesetzlich krankenversichern.
Die Beihilfe für Beamte der Feuerwehr
Die Regelungen zur Krankenfürsorge für Landesbeamte erlässt jedes Bundesland eigenständig. Mit dem Beihilfebemessungssatz wird vorgegeben, wie hoch der über die Beihilfe abgesicherte Kostenanteil ist. Der Freistaat Bayern hält sich an die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze:
- 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % Beamte mit zwei und mehr Kindern
- 70 % Beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % Beamte im Ruhestand
- 80 % Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Auch wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt für Beamte der Feuerwehr die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Zur Absicherung der Restkosten benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung.
Beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherern wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth angeboten. Die Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ergänzen die Beihilfe perfekt zu einem 100 %-igen Krankenversicherungsschutz.
Gesetzliche Krankenversicherungen bieten ausschließlich Vollversicherungen an. Die Kosten für im Leistungskatalog enthaltene Maßnahmen werden von der Kasse direkt und komplett an den Leistungserbringer gezahlt. Die Versicherten gehen nicht in Vorkasse, Erstattungen durch die Beihilfe sind nicht nötig.
Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Für gesetzliche Krankenversicherungen haben gesundheitliche Risiken und Alter für die Aufnahme und Beitragsermittlung keine Bedeutung. Die Versicherungsprämien werden anhand des Einkommens und des Beitragssatzes der Krankenkasse ermittelt. Der einheitliche Beitragssatz aller Kassen beträgt 14,6 % des Bruttogehalts zuzüglich eines Zusatzbeitrages von etwa 1 %. In der Privatwirtschaft teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Hälfte.
Bei einem hohen Einkommen ergeben sich auch hohe Versicherungsbeiträge, welche von Beamten der Feuerwehr zudem zu 100% privat getragen werden müssen. Die Beiträge werden allerdings gedeckelt. Vorteile aus der Zahlung hoher Prämien ergeben sich nicht. Die Leistungsansprüche sind für alle Versicherten gleich.
Gesetzliche Krankenversicherungen können ihren Versicherten nur eine Regelversorgung zukommen lassen. Die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Zwischen gesetzlicher Versicherung und Versicherungsnehmern wird kein Vertrag geschlossen. Eine Garantie auf die Versicherungsleistungen, wie sie private Versicherer geben, erhalten sie nicht. So wie der Gesetzgeber Leistungen vorschreibt, ist er befugt, diese jederzeit wieder zu kürzen oder zu streichen.
Allerdings können bei gesetzlichen Krankenversicherungen in der Familienversicherung weitere Familienmitglieder kostenfrei mitversichert werden. Dadurch kann die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr mit vielen Kindern die kostengünstigere Absicherungsvariante sein.
Private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
50 bis 80 % der tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge übernimmt der Dienstherr. Mit der privaten Krankenversicherung müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten abgesichert werden. Die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung sind gering.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist Vision B mit den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Leistungen aller Tarife von Vision B sind unter anderem:
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
- hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
- Kostenerstattungen für Heilpraktiker
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- stationäre Leistungen über Höchstsatz
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- weltweiter Versicherungsschutz
Vorteile für Beamte der Feuerwehr mit einer Krankenversicherung der DBV
Neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth versicherte Beamte der Feuerwehr Zugang zu den neuesten Medikamenten, fortschrittlichsten Behandlungen und innovativsten Therapien. Aus einem breiten Spektrum von Versicherungslösungen kann sich jeder nach seinem Bedarf ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen lassen. Beamte der Feuerwehr schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth einen privatrechtlichen Vertrag ab. Für die vereinbarten Leistungen besteht lebenslange Leistungsgarantie.
Die Versicherungsbeiträge werden einkommensunabhängig auf Basis individueller Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Tarif und Beihilfebemessungssatz bestimmt. Je nachdem, wie sich Ihre persönliche Lebenssituation verändert, kann Ihr Versicherungsschutz flexibel angepasst werden, zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes.
Die Kombination aus privater Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth und Beihilfe ist für Beamte der Feuerwehr und deren beihilfeberechtigte Partner und Kinder eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung.
Wir beraten Sie gern
Sie haben Fragen zum Thema Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind gern persönlich für Sie da.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
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