Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth
Früher war ein Feuer eine der schlimmsten Bedrohungen für die Bevölkerung und die Hauptaufgabe der Feuerwehr war es, der vernichtenden und existenzbedrohenden Gefahr Einhalt zu gebieten. Heute wird die Feuerwehr aus vielen anderen Gründen gerufen. Rettungseinsätze gehören mittlerweile zu den primären Aufgaben. Bei Sturm, Hochwasser, Unfällen, Störfällen und anderen Katastrophen ist die Feuerwehr sofort zur Stelle, um Menschen und Tiere zu retten und Sachwerte zu schützen. Beamte der Feuerwehr setzen sich engagiert für das Wohl der Allgemeinheit und der Umwelt ein.
Voraussetzung, um in den unterschiedlichsten Notlagen optimal Hilfe leisten zu können, ist die perfekte Aus- und Weiterbildung von Beamten der Feuerwehr und von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr. Ohne den qualifizierten Einsatz von Beamten der Feuerwehr würden Unfälle oder Katastrophen weitaus größere Schäden hinterlassen. Sekunden können im Ernstfall über Leben oder Tod entscheiden. Schon ein kleines Missgeschick kann dem Dienstherrn oder einer dritten Person einen Schaden von immensem Ausmaß zuzufügen.
Der Versicherungsschutz einer Diensthaftpflichtversicherung ist für Beamte der Feuerwehr bereits in der Ausbildung unverzichtbar, ansonsten bestünde das Risiko zum Schadenersatz verpflichtet zu werden, der schon in jungen Jahren die eigene Zukunft ruiniert.
Das Haftungsprivileg für Beamte der Feuerwehr
Beamte der Feuerwehr müssen unverzüglich einsatzbereit und schnellstmöglich bei einem Unglück vor Ort sein. Sie dürfen keine Zeit verlieren und keine Fehler machen, wenn Leben und Sachwerte in Gefahr sind. Für Schäden im Dienst können sie haftbar gemacht werden. Schadenersatz müssen Sie für Schäden leisten, die Sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht haben.
Grob fahrlässig bedeutet beispielsweise, wenn die Beamten der Feuerwehr einen Brand löschen, den Unfallort aber verlassen, obwohl noch Brandherde glimmen. Ein Feuer, welches neu entflammt und anschließen das Gebäude komplett zerstört, kann beträchtliche Schäden verursachen, für welche die Beamten der Feuerwehr zur Verantwortung gezogen werden können.
Bei Schäden während Einsätzen, bei denen keine Gefahr droht, haften Beamte der Feuerwehr bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Das Haftungsprivileg schützt Beamte der Feuerwehr beispielsweise nicht bei Unfällen im Straßenverkehr, wenn ohne Gefahr in Verzug Sonder- und Wegerechte genutzt werden und es dabei zu Unfällen kommt.
Ist ein Schaden entstanden, ist nicht immer klar, wer schuld ist und in welcher Höhe Schadenersatz geleistet werden muss. Geschädigte stellen ihre Ansprüche zunächst an den jeweiligen Dienstherrn. Regressforderungen an die Beamten der Feuerwehr sind bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit üblich.
Nur eine Diensthaftpflichtversicherung kann Beamte der Feuerwehr schützen
Eine große Gefahrenquelle ist der permanente Zeitdruck. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth können Sie sich optimal absichern, sodass Sie nicht aufgrund eines kleinen Fehlers vor Ihrem persönlichen finanziellen und sozialen Ruin stehen.
Aufgrund Ihrer vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben sowie dem Stress und der Notwendigkeit, dass sie innerhalb von Sekunden weitreichende Entscheidungen fällen müssen, ist das Risiko, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen, für Beamte der Feuerwehr besonders groß. Sie haften unter Umständen in voller Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Der Höhe von Schadenersatzforderungen sind keine Grenzen gesetzt, das heißt Schadenersatzansprüche können durchaus in die Millionen gehen: beispielsweise wenn Sie Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder lebenslange Renten zahlen müssen. Schadenersatzforderungen kann Ihr Dienstherr beim Abhandenkommen oder bei Beschädigung von fiskalischem Eigentum, wie an der Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenständen, an Sie stellen.
Im Artikel 34 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist verankert:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV für Beamte der Feuerwehr
Eine leistungsstarke Diensthaftpflichtversicherung gegen Schäden, die Beamte der Feuerwehr im Dienst verursachen, bieten nur wenige Versicherungsunternehmen an.
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth schützt unter anderem gegen:
- durch Beamte der Feuerwehr verursachte Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn, beispielsweise durch falsche Betankung oder Lädierungen im Einsatz
- Schäden an fiskalischem Eigentum
- Schlüsselverlust, zum Beispiel abhandenkommen von Schlüsseln der Wache
Vorteile:
- Versicherungsschutz bis zu € 100.000 bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände
- Versicherungsschutz bis € 5.000 bei Abhandenkommen persönlicher Ausrüstungsgegenstände
- Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr
Beamte der Feuerwehr vereinbaren mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth eine individuelle Versicherungssumme, bis zu welcher die Schadenersatzforderungen übernommen werden. Achten Sie darauf, diesen Betrag möglichst hoch anzusetzen. Übersteigen die Forderungen die Versicherungssumme, müssen Sie die Differenz privat zahlen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz - ohne zeitliche Begrenzung.
Neben dem aktiven Rechtsschutz profitieren Sie außerdem vom passiven Rechtsschutz. Die Forderungen werden von uns zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit geprüft. Berechtigte Forderungen reguliert die DBV zuverlässig - unberechtigte Forderungen hingegen wehren wir ab. Häufig kann die Schuldfrage nur vor Gericht geklärt werden. Sämtliche Kosten, wie für Gericht, Anwälte oder Gutachten, trägt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth.
Die Versicherungsleistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können ganz flexibel an den persönlichen Bedarf angepasst werden. Neben dem Grundschutz können Sie sich mit dem optimalen Schutz noch umfangreicher absichern. Der leistungsstarke optimale Schutz bietet Ihnen Versicherungssummen in Höhe von:
- 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
- 20 Millionen Euro für Schäden an fiskalischem Eigentum
Verschiedene, ergänzende Bausteine stehen Ihnen zur Optimierung Ihrer Sicherheit zur Verfügung.
Mit dem Baustein Premium können Beamte der Feuerwehr den Schutz der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth optimal erweitern.
Leistungen:
- 50 Millionen Euro für Vermögens- und Sachschäden
- Bis zu 100.000 Euro beim Verlust fremder Schlüssel
Falls Sie bereits bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert sind, besteht die Option der Ergänzungsdeckung. Sie können sofort zusätzlich die hervorragenden Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth in Anspruch nehmen – und das bereits für 1 % des Beitrages.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite
Sie möchten sich persönlich beraten lassen? Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beantworten Ihnen gern ausführlich Ihre Fragen zum Thema Diensthaftpflichtversicherung.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
90765 Fürth
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