DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Die Dienstunfähigkeitsversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist eine der essentiellsten Versicherungen für Referendare und Lehrer. Sie bietet Ihnen Schutz vor den erheblichen finanziellen Konsequenzen, die mit einer Dienstunfähigkeit einhergehen können, insbesondere in den frühen Jahren im öffentlichen Dienst. Lesen Sie weiter, um einen ersten Überblick zu erhalten!
Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung basiert auf dem Risiko der Dienstunfä-higkeit. Es ist wichtig, den Begriff klar von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden, da ver-schiedene Kriterien zur Bewertung herangezogen werden. Referendare und Lehrer unterlie-gen aufgrund ihres Dienst- und Treueverhältnisses zum Staat nicht den üblichen arbeits-rechtlichen Bestimmungen, sondern den spezifischen Regelungen des Beamtenrechts.
Der Bundesgesetzgeber hat im Bundesbeamtengesetz (BBG) definiert, wann eine Dienstun-fähigkeit vorliegt. Die entsprechenden Landesbeamtengesetze (LBG) der einzelnen Bundes-länder enthalten vergleichbare Definitionen.
Gemäß § 44 Abs.1 BBG wird eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt, wenn sie oder er aufgrund des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig (dienstunfähig) ist, die Dienstpflichten zu er-füllen. Eine Person kann auch als dienstunfähig angesehen werden, wenn sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate voll-ständig wiederhergestellt wird.
Es geht also um die langfristige Unfähigkeit, den Dienst auszuüben. Diese wird vom Amts-arzt festgestellt und von der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth entsprechend anerkannt. Ab-hängig vom Beamtenstatus ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen in Bezug auf die Leistungen des Dienstherrn.
Die beamtenrechtlichen Folgen einer Dienstunfähigkeit
Die Auswirkungen der Dienstunfähigkeit für Referendare und Lehrer hängen von ihrem konkreten Beamtenstatus ab:
- Als Beamte auf Widerruf oder Probe werden Sie aus dem aktiven Dienst entlassen. Infolgedessen haben Sie keine Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe oder Versorgung.
- Als Beamte auf Lebenszeit werden Sie nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt. Ihnen wird ein Ruhegehalt, also eine Pension, gezahlt. Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach den bisherigen Dienstjahren oder entspricht der Mindestversorgung.
Die Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth hat die Aufgabe, die entstehende Einkommenslücke aufgrund einer Dienstunfähigkeit zu schließen. Wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente gemäß den vertraglichen Vereinbarungen aus, die idealerweise genau diese Lücke abdeckt. Regelmäßige Anpassungen, insbesondere bei bestimmten Ereignissen, sind möglich.
In der Dienstunfähigkeitsversicherung gilt ein Bereicherungsverbot. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente darf daher nicht höher sein als Ihr aktuelles Einkommen.
Die Begutachtung der Dienstunfähigkeit richtet sich nach dem Urteil Ihres Dienstherrn. In der Regel werden Referendare und Lehrer bei längerer Erkrankung zum Amtsarzt geschickt, der den gesundheitlichen Zustand und die Dienstfähigkeit überprüft. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden, führen wir keine erneute Gesundheitsprüfung durch.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth beinhaltet eine "echte" Dienstunfähigkeitsklausel. Gemäß dieser Klausel wird das Gutachten Ihres Dienstherrn ohne weitere Prüfung akzeptiert. Sie gelten automatisch als dienstunfähig und erhalten die vereinbarten Leistungen. Dies gilt für Referendare und Lehrer in allen Formen des Beamtenverhältnisses, einschließlich Beamte auf Widerruf und Probe.
Wie hoch sollte die Dienstunfähigkeitsrente gewählt werden?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth dient dazu, im Zweifelsfall Ihre Existenz abzusichern. Daher sollten Sie bei dieser Police nicht an der falschen Stelle sparen, da Lehrer insbesondere ein erhöhtes Risiko haben, im Laufe ihrer Karriere dienstunfähig zu werden - das zeigen Statistiken.
Bei der Festlegung der Höhe der Dienstunfähigkeitsrente sollten Sie sich an folgenden Faktoren orientieren oder sich folgende Fragen stellen:
- Wie hoch sind meine aktuellen Lebenshaltungskosten? Beachten Sie dabei, dass ein Teil der Rente versteuert werden muss.
- Werden die Lebenshaltungskosten in Zukunft steigen oder sinken?
- Stehen größere Anschaffungen oder Projekte wie der Bau oder Kauf eines Eigenheims an?
Dank der vertraglichen Anpassungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung an geänderte Lebensverhältnisse anzupassen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich bereits im Vorfeld umfassend zu informieren und sich persönlich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth beraten zu lassen. Gemeinsam ermitteln wir die optimale Höhe der Dienstunfähigkeitsrente!
Wir beraten Sie gern!
Möchten Sie mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer von DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth oder eine unserer vielen anderen Versicherungen erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten unverbindlichen Termin, um ein kostenloses Angebot zu erhalten. Unser Team freut sich bereits darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
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