DBV Deutsche Beamtenversicherung Kreidel & Scharff oHG in Koblenz Versorgung von Professoren
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der AXA Geschäftsstelle Marc Kreidel in Koblenz
Als Professor gelten Sie als Träger der Wissenschaftsfreiheit. Eine Berufung zum Professor oder zur Professorin kann dabei auf verschiedenen Wegen erfolgen. Ein Anstellungsverhältnis ist denkbar, hauptsächlich gehen Sie der beruflichen Tätigkeit jedoch im Beamtenstatus nach und sind dann Professor als Beamter auf Lebenszeit oder in einer projektbezogenen Professur als Professor auf Zeit verbeamtet. Durch die Tätigkeit im Staatsdienst ergibt sich ein besonderer Versorgungsbedarf, über den wir Sie als AXA Geschäftsstelle Marc Kreidel in Koblenz gern ausführlich beraten.
Den Absicherungsbedarf von Professoren erkennen
Im Bereich der Professorenversorgung lassen sich vor allem zwei Konzepte hervorheben. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung und einer privaten Altersvorsorge können Sie sich optimal und zukunftsorientiert absichern. Haben Sie keine adäquate Vorsorge getroffen, können Sie im Ernstfall von einem hohen Verdienstausfall und einer damit hohen finanziellen Lücke konfrontiert werden.
Der Versorgungsanspruch von Professoren ist kompliziert zu ermitteln, doch mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite müssen Sie sich um Ihre Zukunft keine Sorgen machen. Die DBV steht seit 150 Jahren für eine hohe Expertise und Beratungskompetenz für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. In Koblenz und Umgebung sind wir, die AXA Agentur Marc Kreidel, Ihr Ansprechpartner der DBV vor Ort.
DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Professoren
Versorgungslücken entgegenwirken
Zu einem Totalausfall im Job kommt es schneller, als man es sich ausmalen möchte. Wie alle Beamten auf Lebenszeit werden auch Professoren nicht berufsunfähig – bei ihnen spricht man von einer Dienstunfähigkeit. Das Risiko hierfür ist jedoch von vielen unterschätzt. Professoren gehen davon aus, im Leben nie von ihr betroffen zu sein. Doch hinter dieser Annahme steckt ein Irrglaube. Statistiken belegen, dass es jährlich ca. 10.000 Fälle von Dienstunfähigkeit gibt und ca. 25% aller Beamten, unter ihnen auch Professoren und Professorinnen, vorzeitig aus dem Staatsdienst ausscheiden.
Dienstunfähigkeit und Ruhegehalt
Das sollten Sie über Ihr Einkommen wissen
Als dienstunfähig gilt, wer innerhalb von sechs Monaten seinem Dienst für mehr als drei Monate nicht ausüben konnte und man auch aller Voraussicht nach nicht in den nächsten sechs Monaten wieder voll einsatzfähig ist. Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, stellt der Amtsarzt fest. Auf Basis der Ergebnisse der amtsärztlichen Untersuchung entscheidet dann der Dienstherr, ob ein vorzeitiger Ruhestand gerechtfertigt ist.
Wird ein verbeamteter Professor in eine Dienstunfähigkeit geschickt, bezieht er von diesem Zeitpunkt an sein Ruhegehalt. Um dieses zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gelten:
- Es liegt eine mindestens fünfjährige Dienstzeit vor
- Die Dienstunfähigkeit darf nicht durch grobes Verschulden entstanden sein.
Außerdem:
Wer aufgrund einer Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn vorzeitig in den Ruhestand geschickt wird, muss mit einem geringeren Ruhegehalt rechnen. Um Einkommensverluste auszugleichen, empfiehlt sich daher eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Als Spezialist für den öffentlichen Dienst bietet die DBV passende Lösungen, die Sie bei drohenden Einkommensverlusten zuverlässig absichern. Wenden Sie sich gern vertrauensvoll an die AXA Geschäftsstelle Marc Kreidel in Koblenz, um sich zu einer adäquaten Versorgung beraten zu lassen.
DBV Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Professoren
Im Alter optimal versorgt sein
Altersversorgung für Professoren
Verbeamtete Professoren treten regulär mit 67 Jahren in den Ruhestand und beziehen dann ein Ruhegehalt. Auch wenn die Altersversorgung für Professoren mit Beamtenstatus im Vergleich zur gesetzlichen Rente recht hoch ausfällt, kann es unter bestimmten Umständen zu Versorgungslücken im Alter kommen.
Wie hoch das Ruhegehalt final ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der verbeamtete Professor ruhegehaltsfähig im Dienst war. Pro Dienstjahr liegt der Ruhegehaltssatz bei Vollzeitstellen bei rund 1,8 Prozent. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent und ist erst nach 40 Jahren im Dienst erreicht. Das bedeutet, wer mit 27 Jahren promoviert, anschließend Juniorprofessor wird, danach zum Professor auf Lebenszeit ernannt wird und bis zum 67. Lebensjahr ununterbrochen im Amt vollzeitbeschäftigt ist, hat Anspruch auf volles Ruhegehalt. Die Realität sieht häufig jedoch anders aus – durch sogenannte „Mischlaufbahnen“, in denen beispielsweise Hochschullehrer schon vor der Ernennung in den Beamtenstatus bereits als Angestellte beruflich unterwegs sind, ist eine zusätzliche private Altersvorsorge sinnvoll. Diese sichert den Ruhestand zusätzlich finanziell ab. Immerhin möchte niemand im Alter auf gewohnte Lebensstandards verzichten müssen.
In Koblenz und Umgebung optimal vorgesorgt haben
DBV Deutsche Beamtenversicherung Marc Kreidel
Mit einer privaten Altersvorsorge der DBV erhalten Sie professionelle Versorgungskonzepte, die sich wie maßgeschneidert Ihrem individuellen Bedarf angleichen. Darüber hinaus lassen sich steuerliche Vorteile optimal nutzen und eine Altersvorsorge mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung kombinieren. Sprechen Sie uns gern an – die AXA Geschäftsstelle Marc Kreidel steht Ihnen in Koblenz mit umfassendem Fachwissen gern zur Verfügung!
56068 Koblenz
Kreidel & Scharff oHG
Florinsmarkt 14
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