Dienstunfähigkeitsversicherung für die Feuerwehr der DBV Kreidel in Koblenz
Als Beamtin oder Beamter der Feuerwehr bist du mit Blick auf die Dienstunfähigkeit besonders in den ersten Dienstjahren gefährdet. Daher solltest du für eine passgenaue Absicherung und bereits vor dem ersten Arbeitstag für einen umfassenden Schutz sorgen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für die Feuerwehr der DBV Kreidel in Koblenz gelingt dir genau das. Unsere maßgeschneiderten Leistungen passen exakt zu deinem Bedarf und zu deinen Vorstellungen.
Bedeutung und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Beamtenlaufbahn besteht aus mehreren Stufen, die du auch bei der Feuerwehr nach und nach durchläufst. Generell hast du bei der Feuerwehr in allen Abschnitten deiner Laufbahn das Risiko der Dienstunfähigkeit. Tritt es ein, sind die Folgen je nach erreichtem Beamtenstatus aber unterschiedlich schwerwiegend. Dienstunfähigkeit ist dabei grundsätzlich gegeben, wenn du aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zur Dienstleistung imstande bist.
Die Dienstunfähigkeit wird dabei vom Amtsarzt festgestellt und hat je nach bereits erreichtem Beamtenstatus unterschiedliche Folgen:
- Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf wirst du aus dem aktiven Dienst entlassen. Dir stehen keinerlei Besoldungs- oder Versorgungsbezüge mehr zu, auch die Beihilfe fällt weg
- Beamte auf Probe müssen ebenfalls mit einer Entlassung aus dem Dienst rechnen, wenn der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit attestiert
- Erst als Beamtin oder Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit ist eine Entlassung nicht mehr möglich. Bei Dienstunfähigkeit versetzt dich der Dienstherr in den Ruhestand, zahlt Beihilfe und die beamtenrechtliche Pension
Ausbildungs- und Probezeit dauern je nach Dienstherr fünf oder sogar sechs Jahre. Erst danach wirst du Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit und bist entsprechend ungeschützt, wenn es um das Thema Dienstunfähigkeit geht. Diese Deckungslücke schließt du mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für die Feuerwehr der Deutschen Beamtenversicherung!
Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung für die Feuerwehr
Grundsätzlich handelt es sich auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr um eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Besonderheit bzw. der Unterschied besteht aber in der sogenannten DU-Klausel, die eine auf Beamte zugeschnittene Absicherung bietet.
Denn mit der echten DU-Klausel unserer Dienstunfähigkeitsversicherung erkennen wir die Feststellung des Amtsarztes als Berufsunfähigkeit an. Eine weitere Prüfung, ob du wirklich dienstunfähig bist – das wäre bei einer unechten DU-Klausel der Fall – führen wir also nicht durch. Bescheinigt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit, bekommst du automatisch und sofort die vereinbarte monatliche Rente.
Leistungen und Vorteile unserer DU-Versicherung für Beamte der Feuerwehr
Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr profitieren mit der DBV DU-Versicherung von umfassenden, passgenauen Leistungen sowie Vorteilen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:
- Du bestimmst selbst über die Höhe der monatlichen DU-Rente und kannst sie damit exakt an dein Einkommen anpassen
- Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung und zahlen unverzüglich die vereinbarte Rente aus
- Durch die echte DU-Klausel führt die DBV keine weiteren Prüfungen mehr durch, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat
- Zusatzleistungen wie die Dynamik ermöglichen dir eine flexible Anpassung und Gestaltung des Versicherungsschutzes
- Während du Leistungen aus der DU-Versicherung bekommst, musst du keine Beiträge mehr für den Vertrag zahlen
- Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung können Beamte der Feuerwehr in voller Höhe steuerlich geltend machen
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gelte ich als dienstunfähig und wer stellt es fest?
Die Dienstunfähigkeit wird durch den Amtsarzt festgestellt. Sie liegt vor, wenn du voraussichtlich dauerhaft nicht mehr im Stande bist, deine dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Als Beamtin oder Beamter der Feuerwehr kannst du die Feststellung der DU auch selbst beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung?
Grundsätzlich beschreiben beide Begriffe denselben Zustand, für die Dienstunfähigkeit gelten aber keine festen Einschränkungen (etwa 50 Prozent). Stattdessen liegt es im Ermessen des Dienstherrn, die Dienstunfähigkeit festzustellen. Nur mit einer echten DU-Klausel bist du hier auf der sicheren Seite, denn mit ihr erkennt die DBV die vom Amtsarzt festgestellte DU als Berufsunfähigkeit an.
Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist vor allem in den ersten Dienstjahren unverzichtbar. Denn Beamte auf Widerruf und Probe können bei Vorliegen der Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Dadurch entsteht eine erhebliche Einkommenslücke, die du nur mit der richtigen Absicherung schließen kannst.
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Marc Kreidel
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Kreidel & Scharff oHG
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