Private Krankenversicherung für die Feuerwehr – DBV Marc Kreidel in Koblenz
Als Beamtin oder Beamter der Feuerwehr können Sie selbst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV und PKV) entscheiden. Durch Beihilfe und freie Heilfürsorge ist die private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr dabei meist die bessere Wahl. Die individuellen Lösungen der DBV Marc Kreidel in Koblenz bieten dabei eine an Ihren Bedarf angepasste Absicherung. Erfahren Sie noch heute mehr über unseren maßgeschneiderten Schutz!
Aufbau und Leistungen der privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme. Bestimmte Berufsgruppen können dabei frei zwischen den Modellen entscheiden, durch die Versicherungspflicht ist ein Verzicht auf die Absicherung aber nicht möglich. Die größten Unterschiede zwischen der gesetzlichen auf der einen und der privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr auf der anderen Seite im Überblick:
- Die GKV ist ein Solidarsystem. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und die Leistungen sind für alle Mitglieder identisch. Anpassungen sind nur eingeschränkt möglich. Der Gesetzgeber bestimmt, in der Regel einmal pro Jahr, ob und inwieweit der Leistungsumfang der gesetzlichen Kasse angepasst wird
- Hinter der PKV steht ein Individualsystem. Sie bestimmen selbst über Ihre Leistungen, wobei sie lebenslang garantiert sind. Dies stellt der verbindliche Vertrag mit der Deutschen Beamtenversicherung sicher. Wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt, richtet sich nach Faktoren wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand. Ihr Verdienst ist unerheblich
Durch Grund- und Zusatzbausteine sind Sie in der privaten Krankenversicherung wesentlich flexibler. Außerdem erhalten Sie zusätzliche Sicherheit, da alle Leistungen durch den zivilrechtlichen Vertrag mit der DBV verbindlich garantiert sind.
Zu den versicherbaren Leistungen gehören in der PKV unter anderem die folgenden:
- Wir übernehmen ärztliche und zahnärztliche Honorare auch dann, wenn sie über die Gebührensätze von GOÄ und GOZ hinausgehen. Dies ist etwa bei Honorarvereinbarungen und besonders aufwendigen Behandlungen in Spezialkliniken der Fall. So bekommen Sie immer die bestmögliche Versorgung.
- Die DBV erstattet wahlärztliche Leistungen, zum Beispiel Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus, vollständig. Auf Wunsch zahlen wir Ihnen außerdem ein Krankenhaustagegeld.
- Zahn-, insbesondere Wurzelbehandlungen und sonstige Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung übernehmen wir zu 100 Prozent.
- Wir leisten auch bei hochwertigem Zahnersatz, bei Logopädie, Psychotherapie und alternativen Heilmethoden.
- Bei Leistungsfreiheit im Versicherungsjahr erstatten wir dir einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Vorsorgeuntersuchungen haben keinen Einfluss auf diese Rückerstattung.
Beihilfe und Dienstherr – die Leistungen des Staates
Beamte der Feuerwehr erhalten entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Beide Systeme schließen sich gegenseitig aus, können also nicht neben-, sondern nur nacheinander gewährt werden. Bei vielen Dienstherren erhalten Sie für einen Teil Ihrer Dienstzeit freie Heilfürsorge und für den anderen Teil Beihilfe. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand wechselt das System bei allen Dienstherren zur Beihilfe.
Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr nur einen Teil, entweder 50 oder 70 Prozent, Ihrer Krankheitskosten. Den verbleibenden Teil der Aufwendungen müssen Sie mit einer privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr absichern. Steht Ihnen hingegen die freie Heilfürsorge zu, kommt der Dienstherr für 100 Prozent der Behandlungskosten auf. Sie brauchen dann keine Kranken-, allerdings eine Pflegeversicherung.
Beispiel: Sie erhalten eine Rechnung über 1.000 Euro vom Arzt und haben Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe. Ihr Dienstherr überweist Ihnen 500 Euro. Die verbleibenden 500 Euro übernimmt die private Krankenversicherung für die Feuerwehr der DBV.
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nur für einen Teil der Behandlungs- und Krankheitskosten versichern – den Rest trägt schließlich bereits der Staat. Entsprechend günstiger wird die private Krankenversicherung bei Beamten.
Sinn und Zweck der privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr
Möchten Sie mehr über die PKV für die Feuerwehr erfahren? Zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der DBV Marc Kreidel in Koblenz. Wir freuen uns bereits auf Sie!
- Sie sorgt für eine Restkostenabdeckung, indem sie genau die Differenz zwischen den tatsächlichen Krankheitskosten und der Beihilfe übernimmt
- Mit ihr kommen Sie der gesetzlichen Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung nach. Denn Sie dürfen den Eigenanteil, der nach der Beihilfe verbleibt, nicht einfach selbst übernehmen
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mir die Leistungen der PKV für die Feuerwehr selbst aussuchen?
Ja, das ist möglich. Denn die private Krankenversicherung besteht aus einer Art „Baukasten“, in dem Sie sich Ihren Versicherungsschutz aus mehreren Modulen zusammenstellen.
Ist die freie Heilfürsorge eine Krankenversicherung?
Nein, aber sie ersetzt die Pflicht zum Abschluss einer solchen. Denn der Dienstherr kommt für alle Krankheitskosten auf. Eine private Pflegeversicherung müssen Sie auch als Beamtin oder Beamter der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge abschließen.
Wie hoch ist der Beihilfesatz?
Die Beihilfesätze sind je nach Dienstherr unterschiedlich geregelt. Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten in der Regel 50, mit mehr als zwei Kindern 70 Prozent. „Beamtenkindern“ stehen 70 oder 80 Prozent zu. Im Ruhestand erhalten Beamte der Feuerwehr 70 Prozent Beihilfe, unabhängig von Familienstand und Anzahl der Kinder.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Marc Kreidel
Wir von der DBV Marc Kreidel in Koblenz nehmen uns gerne Zeit für Sie. Benötigen Sie eine Beratung rund um das Thema private Krankenversicherung für Feuerwehr, dann setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.
56068 Koblenz
Kreidel & Scharff oHG
Florinsmarkt 14
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