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DBV Kreidel & Scharff oHG in Koblenz Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der
DBV Marc Kreidel in Koblenz

Vor allem in Ihren ersten Jahren als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer tragen Sie das Risiko der Dienstunfähigkeit komplett selbst. Denn Ihnen stehen keine Leistungen zu, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Marc Kreidel in Koblenz sorgen Sie hier für passgenaue Absicherung. Mit Grund- und Zusatzbausteinen bieten wir Ihnen genau den Schutz, den Sie in Ihrer Situation brauchen!

Das Risiko der Dienstunfähigkeit bei Lehrern

Stehen Sie als Lehrerin oder Lehrer im Beamtenverhältnis, spielt die Berufsunfähigkeit für Sie eine untergeordnete Rolle. Denn Beamtinnen und Beamte werden nur „dienstunfähig“. Eine Dienstunfähigkeit liegt dabei vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr voll als Lehrkraft einsetzbar sind. Die entsprechende Feststellung trifft das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
 
Welche Folgen eine Dienstunfähigkeit hat, richtet sich in erster Linie nach Ihren Beamtenstatus als Lehrerin oder Lehrer:

  • Beamte auf Widerruf (Ausbildungszeit): Hier verfügt der Dienstherr die Entlassung, wenn Dienstunfähigkeit vorliegt. Alle Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung gehen verloren.
  • Beamte auf Probe (Probezeit): Auch in der Probezeit bekommen Sie bei Dienstunfähigkeit die Entlassungsurkunde. Das Beamtenverhältnis endet, alle Ansprüche gehen verloren.
  • Beamte auf Lebenszeit: Hier erfolgt die Versetzung in den Ruhestand. Sie bleiben also Beamtin oder Beamter, bekommen Pension und Beihilfe. Das sogenannte Mindestruhegehalt liegt im Schnitt (je nach Dienstherr) bei rund 1.800 Euro brutto pro Monat.

Der Haken: Den Beamtenstatus auf Lebenszeit erreichen Sie üblicherweise erst nach fünf oder sechs Jahren. In dieser Zeit sind Sie in keiner Hinsicht gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit abgesichert.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der Deutschen Beamtenversicherung schließt diese Versorgungslücke. Denn sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wobei Sie die Höhe selbst bestimmen könne. Die Auszahlung beginnt, sobald Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
 
Während der ersten Dienstjahre sollten Sie die Rente besonders hoch ansetzen. Sind Sie dann Lehrerin oder Lehrer auf Lebenszeit, können Sie sie ein Stück weit reduzieren. Denn immerhin haben Sie dann bereits Pensionsansprüche gegen deinen Dienstherrn!

Die echte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung

Auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Grunde eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung. Der wesentliche und für Beamte relevante Unterschied besteht aber in der sogenannten DU-Klausel. Zu unterscheiden ist dabei zwischen „echter“ und „unechter“ Klausel:

  • Mit der echten DU-Klausel prüfen wir die Feststellung des Amtsarztes nicht nach. Sie erhalten ohne Wenn und Aber die vereinbarte Rente, wenn eine Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen erfolgt
  • Bei einer unechten DU-Klausel prüft der Versicherer selbst nochmal nach, ob Sie wirklich dienstunfähig sind. Dabei kann es passieren, dass er zu einem anderen Ergebnis als Ihr Dienstherr kommt. Ihnen stehen dann keine Leistungen zu

Achten Sie daher unbedingt auf eine echte DU-Klausel, da Sie sonst im Zweifel umsonst Beiträge gezahlt haben. Alle Tarife der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer enthalten eine solche, auf unechte Klauseln verzichten wir.

Leistungen der DBV DU-Versicherung für Lehrer

Mit der DBV DU-Versicherung für Lehrer profitieren Sie unter anderem von diesen Leistungen & Vorteilen:

  • Freie Wahl der Rentenhöhe – so passen Sie die Leistung immer an Ihr Einkommen und die Versorgungslücke an
  • Echte DU-Klausel für maximale Leistungssicherheit – für uns zählt nur die Feststellung des Amtsarztes
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung an andere Berufe. Können Sie nicht mehr als Lehrer arbeiten, steht Ihnen die volle Leistung zu
  • Während wir Leistungen zahlen, erlischt deine Beitragspflicht
  • Mit einer Dynamik erhöhen wir Beitrag und Leistungen Jahr für Jahr um einen festen Prozentsatz
  • Beiträge für die Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen

Sie möchten mehr über die DU-Versicherung erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der DBV Marc Kreidel in Koblenz. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Kreidel & Scharff oHG in Koblenz

Häufig gestellte Fragen

Wann leistet eine DU-Versicherung für Lehrer?

Stellt der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit fest, leisten auch wir (echte DU-Klausel). Weitere Prüfungen führen wir dann nicht mehr durch.

Kann ich den Beitrag von der Steuer absetzen?

Ja, Beiträge zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sind als Sonderausgaben steuerlich abziehbar. Sie mindern damit Ihre Steuerlast.

Was ist die abstrakte Verweisung?

Bei der abstrakten Verweisung kann Ihnen der Versicherer bei Dienstunfähigkeit an einen anderen Beruf verweisen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie diesen ausüben könnten. Alle guten Versicherer einschließlich der DBV verzichten wegen zahlreicher Nachteile für Versicherte auf die Klausel!

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Marc Kreidel

Möchtest du mehr über die Vorteile und Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer erfahren? Willst du ein erstes Angebot oder eine persönliche Beratung erhalten? Vereinbare noch heute deinen Termin bei der DBV Marc Kreidel in Koblenz und lass dich individuell beraten!

Florinsmarkt 14
56068 Koblenz 
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Kreidel & Scharff oHG
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