Private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter der DBV Marc Kreidel in Koblenz

Auch Referendare und Lehramtsanwärter stehen bereits im Beamtenverhältnis und haben einen Anspruch auf Beihilfe. Mit der privaten Krankenversicherung sorgen Sie hier für einen ganzheitlichen Schutz, indem Sie die Leistungen des Dienstherrn ergänzen. Wir geben einen Überblick über die vielseitigen Lösungen der DBV Marc Kreidel in Koblenz zur Absicherung von Lehrkräften. Lesen Sie weiter!

Die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

 
Referendare und Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf oder Probe. Bereits hier haben Sie daher die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Denn Sie gelten nach dem SGB als „versicherungsfrei“. Dadurch benötigen Sie zwar einen Versicherungsschutz, entscheiden aber frei zwischen GKV auf der einen und PKV auf der anderen Seite.
 
Durch die Beihilfe, die Sie im Referendariat erhalten, ist die private Krankenversicherung meist die bessere Wahl. Denn der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, wobei die Höhe der Beihilfe in erster Linie von der Anzahl Ihrer Kinder abhängt. Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50, Beamte mit mehr als zwei Kindern 70 Prozent Beihilfe. Auch Ihre Kinder haben einen Beihilfeanspruch, der je nach Dienstherr bei 70 oder 80 Prozent liegt.
 
Beispiel: Sie erhalten eine Rechnung über 2.000 Euro vom Arzt. Der Dienstherr übernimmt bei 70 Prozent Beihilfe 1.400 Euro des Rechnungsbetrags. Nun verbleiben 600 Euro.
 
Den nach der Beihilfe verbleibenden Teil der Kosten decken Sie mit der privaten Krankenversicherung ab. Die gesetzliche Kasse ist für Beamte meist unattraktiv, da Sie hier mangels Rechnungen auf den Beihilfeanspruch verzichten. Außerdem erhalten Sie keinen Arbeitgeber-Anteil und zahlen den vollen Beitrag aus Ihren Bruttobezügen.
 
Die private Krankenversicherung deckt genau den Prozentsatz der verbleibenden Kosten ab. Bei 70 Prozent Beihilfe erstattet die DBV 30 Prozent, bei 50 Prozent Beihilfe sind es 50 Prozent. Je höher Ihr Beihilfesatz, desto günstiger wird entsprechend die Krankenversicherung.

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter

Die private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter der DBV hat unterschiedliche Vor- und Nachteile. Dazu gehören:

Vorteile der privaten Krankenversicherung

  • Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab. Er bemisst sich stattdessen nach Faktoren wie Alter, Beruf, Beihilfesatz und Gesundheitszustand.
  • Alle Leistungen sind durch den Vertrag mit der DBV lebenslang garantiert. Einseitige Anpassungen können wir nicht vornehmen.
  • Sie stellen sich Ihren Versicherungsschutz aus mehreren Modulen selbst zusammen.
  • Durch angepasste Beihilfetarife ergänzen Sie die Leistungen Ihres Dienstherrn ganz nach Bedarf. Außerdem übernehmen wir Sehhilfen, Zahnleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus.

Nachteile der privaten Krankenversicherung

  • Es gibt keine Familienversicherung. Auch für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren Partner brauchen Sie eine private Krankenversicherung.
  • Mit Vorerkrankungen oder einem höheren Alter kann der Beitritt zur PKV erschwert sein. Nutzen Sie daher unsere Öffnungsklausel!

Insgesamt sind Sie mit der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter wesentlich flexibler als in der gesetzlichen Kasse. Außerdem sparen Sie in der Regel beim Beitrag und erhalten ein höheres Versorgungsniveau.

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Worauf es bei der privaten Krankenversicherung zu achten gilt

 
Bei der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter sollten Sie besonders auf die Anpassung an die Beihilfe achten. Denn so vermeiden Sie Deckungslücken. Denken Sie außerdem daran, die Öffnungsklausel zu nutzen. Dazu müssen Sie innerhalb der ersten sechs Monate Ihres Dienstverhältnisses beitreten. Wir nehmen Sie dann auch mit Vorerkrankungen auf und setzen maximal einen 30-prozentigen Beitragszuschlag fest.
 
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